Was soll da auch passieren, wenn ein besorgter Bürger einen Autofahrer mit einer geschätzt überhöhten Geschwindigkeit anzählt?
Die Polizei hat doch überhaupt keine Grundlage für irgendwelche Maßnahmen....leider.
Als mir einmal die Hutschnur platzte (geschlossener Kastenwagen auf der AB-Hauptfahrstreien scherte plötzlich mit 90 km/h links raus und zwang mich zu einer Vollbremsung, war knapp, dem linken Außenspiegel des Kastenwagens fehlte das Spiegelglas!), wollte ich den Fahrer anzeigen. Die Polizei erklärte mir, dass solche Anzeigen nur dann Erfolg haben, wenn der Anzeigende den Fahrer bei einer Verhandlung einwandfrei identifizieren könnte.
Da ich den Fahrer nur schemenhaft gesehen hatte, gab es meinerseits keine Anzeige.