Neue Preise ab Mai 2020

  • Mich schrieb heute mein Freundlicher an um mitzuteilen, dass mein Angebot erst nächste Woche kommt. Es wird neue Preise geben und er nimmt an, dass es bessere Konditionen sind um den Verkauf anzukurbeln....Ich berichte wenn von Interesse.

    Freundliche Grüße

    Frank

  • Ich denke es wird eher hiermit zusammenhängen:


    Am 5. Mai empfängt die Bundesregierung die Automobilindustrie zu einem weiteren Autogipfel. Die Industrie fordert Auto-Kaufprämien zur Kompensation der coronabedingten Ausfälle.


    Dazu passend der Kalender unserer Kanzlerin:


    Dienstag, 05. Mai 2020 Im Kanzleramt

    Anfang:

    Dienstag, 05. Mai 2020

    Die Bundeskanzlerin spricht am Vormittag mit Vertretern der Automobilindustrie in einer Telefonschaltkonferenz zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Produktion und Absatz der Branche.

    Freundliche Grüße

    Frank

  • Alias

    Hat den Titel des Themas von „Neue Preise ab Mai“ zu „Neue Preise ab Mai 2020“ geändert.
  • Im letzten Jahr kam die neue Preisliste doch AUCH Ende April...


    Und am 5. Mai kommt Angela nicht zu ihren Terminen, weil sie bei mir zum Geburtstagskaffee eingeladen ist... :lol:

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

  • Aber Mund-Nasenschutz mit Essklappe nicht vergessen. xDxDxD;);):lol:

  • Und am 5. Mai kommt Angela nicht zu ihren Terminen, weil sie bei mir zum Geburtstagskaffee eingeladen ist... :lol:

    Du hast wohl keine Freunde?^^^^^^ Wer so anspruchslos mit seiner Gästeliste umgeht....:music1:

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

  • Donald T habe ich wieder abgesagt, Macron verstehe ich nicht, was bleibt da? Rainer Kallmund?

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

  • Beim 308 und 308SW entfällt jetzt in D die Geizvariante "Access", in F und AT allerdings noch erhältlich.

  • Also ich kann Dir sagen, dass das mit den besseren Konditionen nichts wird. Ich habe ein super Angebot für einen Rifter L2 mit Vollausstattung. Es war alles schon klar und auch die Inzahlungnahme meines Fahrzeuges war schon schriftlich mit Ankaufangebot fixiert. Durch Corona hat sich die bisherige Abwicklung vom Zeitpunkt des Angebots, welches ja laut Aufdruck nur zeitlich begrenzte Gültigkeit bis xx.xx.2020 hat und unverbindlich ist , dank geschlossener Autohäuser und Kurzarbeit des Freundlichen, derbe in die Länge gezogen. Nun wollte ich letzte Woche schon alles unter Dach und Fach bringen. Aus unseren Telefonaten und den Emails geht auch klar hervor, dass ich das Angebot annehmen möchte. Ich habe den Freundlichen per Email gefragt, wann er im Autohaus tätig ist und nicht im Homeoffice, sprich wann wir final alles zum Abschluss auf Papier bringen können. I habe meinen Pkw welcher in Zahlung genommen werden soll fertig gemacht, die Sommerreifen abgeholt etc . und mich trotz der ewigen Lieferzeiten gefreut wie Bolle, weil ich nun endlich einen Rifter bekomme. Der Freundliche sagte mir dann letzte Woche am Telefon, dass es keine Eile habe und wir das in der kommenden Woche in Ruhe machen könnten. Heute um 11 Uhr hätten wir eigentlich den Termin zum Abschluss gehabt.... Gestern um kurz vor 18 Uhr klingelte mein Telefon... der Freundliche war dran. Er habe eine schlechte Nachricht, er habe nicht dran gedacht und es auch nicht gewusst, am Wochenende sei alles umgestellt worden. Er könne mir den Rabatt nicht mehr geben und mir das Auto zu dem Preis im Angebot nicht mehr verkaufen. Es seien jetzt 9 % (3.500 Euro) weniger Rabatt drin! Er habe auch schon bei Peugeot versucht eine Rückdatierung des Vertrages zu bewirken. Aber auch das gehe nicht. Ja und nun stehe ich da. Habe gerade nochmal eine Email an den Freundlichen ( und das ist er wirklich) geschrieben und erklärt, dass ich es eigentlich nicht einsehe, dass sein Versäumen und sein Fehler nun zu meinen Lasten gehen soll. Bin mal gespannt was nun von Seiten des Autohauses kommt.

    Also mit besseren Konditionen ist da nicht zu rechnen.

  • Dann schau doch mal über "Meinauto.de" oder "Carwow". Da gibt es bestimmt immer noch gute Angebote.

  • Hallo,


    Hupfemo ich, sehe die Sache so.


    Es würde ein Angebot per Mail gemacht!


    Das Angebot würde angenommen, auch per Mail.


    Durch das Corona durfte, kein persönlicher Kontakt stattfinden also keine Unterschrift


    Aber in dem Fall, sehe ich das wie eine Bestellung im Internet da findet ja auch keine Unterschrift statt.


    Die Unterschrift musste ja nur nachgereicht werden


    Würde das den freundlichen, mal so sagen.


    Gruß BK1320

  • Eigentlich herrscht in Deutschland Formfreiheit, d.h. der Kaufvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden (bis auf Ausnahmen). Üblich sind natürlich schriftliche Kaufverträge (aus Beweisgründen etc.).
    Aber wie geschrieben: Annahme des Angebots! Also ist daraus typischerweise ein Kaufvertrag entstanden.

    Ob das vor Gericht haltbar wäre.... keine Ahnung! Wüsste ein Anwalt. Wenn du Rechtsschutz hast, sind solche Fragen typischerweise per Telefon kostenlos.

    Berlingo XL Shine

    BlueHDi 130 EAT8

    Metropolitan Grey

    Bestellt am 24. April 2020

    Auslieferung am 23. November. Produziert Ende September.

  • Hupfemo


    Naja, Widerruf wg. Fernabsatzgesetz ist da evtl. auch noch möglich!!!
    Schnell die Termine und Fristen prüfen!!


    Allgemeines. a) Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB@). Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so ist er an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat (§ 355 Abs.


    Und falls zu spät, ist die Frage der Widerufsbelehrung zu prüfen, die in der Annahmemail des Händlers stehen müsste...


    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

    • Offizieller Beitrag

    Leute, nur nichts überstürzen..;) das ist immer ne Einzelfallprüfung, wie die Umstände waren. Dazu fehlen uns ein paar infos..

    Grds. Natürlich richtig, das der Vertrag durch Angebot und Nachfrage zustande kommen kann.

    Und falls zu spät, ist die Frage der Widerufsbelehrung zu prüfen, die in der Annahmemail des Händlers stehen müsste...


    Bei fehlender Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf max 12 min Monate (§ 356 (3) BGB)

    Es war alles schon klar und auch die Inzahlungnahme meines Fahrzeuges war schon schriftlich mit Ankaufangebot fixiert.

    Was war klar?

    Waren die Konditionen des Vertrages auch klar? (wer, was, wann,...)

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















    • Offizieller Beitrag

    Kurze Einleitung:

    § 356 BGB beginnt in Absatz 1 mit einer Kann-Vorschrift, die der Übersicht wegen am Ende des Paragrafen besser aufgehoben wäre. Demnach kann der Verbraucher den Widerruf mittels einer vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Muster-Widerrufserklärung online erklären und anschließend eine Bestätigung darüber erhalten. § 356 Abs. 1 BGB sollte beim flüchtig lesenden Unternehmer nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, schon das Zurverfügungstellen der Muster-Widerrufserklärung an sich stehe für ihn zur Disposition: Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB sieht unmissverständlich vor, dass dieses Muster zur Verfügung zu stellen ist. Es ist dem Verbraucher nur grundsätzlich zuzumuten, das Muster entweder per copy & paste in seine Erklärung zu übertragen, abzuschreiben oder aber telefonisch vorzutragen.
    5 Die gerade im Fernabsatz auf der Hand liegende Variante, dass der Verbraucher den Widerruf gleich online auf den Webseiten des Unternehmers ausfüllt, eröffnet nun § 356 Abs. 1 BGB.Der Unternehmer muss zwar das Muster des Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung stellen, kann aber auch eine andere eindeutige Widerrufserklärung über seine Website ermöglichen. Hat z.B. der Verbraucher auf den Seiten eines Onlineshops einen eigenen Login-Bereich, könnte der Unternehmer in der Übersicht über gekaufte Ware eine Schaltfläche für jede einzelne Kaufsache vorsehen, über die der Verbraucher zielgerichtet den Widerruf erklären kann.5
    6 Da der Verbraucher grundsätzlich die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt, sieht § 356 Abs. 1 BGB vor, dass der Unternehmer den Zugang des Widerrufs unverzüglich ( § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) auf einem dauerhaften Datenträger (§ 121 Satz 2BGB) zu bestätigen hat. Demnach genügt z.B. die Anzeige auf der Internetseite, die einem online erklärten Widerruf folgt, nicht der Bestätigungspflicht. Ausreichend ist aber neben der zu empfehlenden Bestätigungs-E-Mail, wenn die Bestätigung im Login-Bereich für einen angemessenen Zeitraum zugänglich ist, so dass der Verbraucher die Bestätigung abrufen und speichern kann.
    • Offizieller Beitrag

    Zudem ist die Prüfung erforderlich ob ein Widerruf ggfs ausgeschlossen ist.


    (§ 312g Abs. 2 BGB)