Wenn ich einen Fahrzeugrückruf wegen technische Mängel bekommen habe kann ich das Auto zurückgeben innerhalb der Garantiezeit?
Fahrzeugrückruf - Auto zurückgeben möglich?
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hallo, nein das geht nicht. Allerdings wird der Mangel im Rahmen eines Rückrufs kostenlos behoben. Wenn du ihn nicht beheben lässt, können eher sogar Garantieansprüche verloren gehen.
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Es ist nicht klug, Rückrufe, die der Verkehrssicherheit dienen, zu ignorieren. Denn: Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wird die Durchführung überwacht. Die Halter werden drei Mal postalisch aufgefordert, den Mangel zu beseitigen. Kommt ein Fahrzeughalter dem Rückruf nicht nach, droht die Zwangsstillegung.
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Das ist mir schon mehrmals passiert:
Rückrufe für Peugeot-Neuwagen innerhalb von 2a, also in der Garantiezeit, die ich schon wieder verkauft habe bzw. in Zahlung gegeben habe, landen oft bei mir (Erstbesitzer). Soweit mir die Erwerber bekannt sind melde ich diese Rückrufe an diese oder dem in Zahlung nehmenden Händler.
Mehr kann ich nicht tun.
Somit trägt dann der Erwerber und Halter stets die Verantwortung (strafrechtlich, haftungsrechtlich, usw.). Hier gibt es eine Grauzone für die Haftung des Halters, die Garantie ist dabei wohl nicht relevant.
Darum ist es problematisch gebrauchte PKW's vom freien Händler, oder von Privat zu kaufen.
MfG
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Eine Rückrufaktion bedeutet noch lange nicht, dass man den Wagen zurückgeben kann.
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, wegen eines Rückrufs (was kostenlos behoben wird) gleich den Wagen abgeben/tauschen zu wollen?
Dann würden die Autohäuser ja alle pleite gehen, wenn man wegen jeder Kleinigkeit gleich den Wagen zurückgibt oder einen anderen bekommt.
Und bitte angewöhnen, die Frage bereits im Titel zu stellen.
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Mittns
Hat den Titel des Themas von „Fahrzeugrückruf“ zu „Fahrzeugrückruf - Auto zurückgeben möglich?“ geändert. -
auch bei einem Sachmangel kann man nie "einfach so" was zurückgeben. Das Procedere ist bis in Kleinste Detail geregelt (§ 434 ff BGB). Unter siesen Vorraussetzungen ist eine "Rückgabe" möglich..
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Durch die extrem hohe Kulanz bzgl. Umtausch bei Nichtgefallen (Im Einzelhandel), glauben ja auch viele das es ein Umtauschrecht gäbe.
P.S.:
Bzgl. Porto für Rücksendungen im Rahmen des
FernabsatzgesetzesFernabsatzverträge gemäß (§ 312c BGB): Hier ist der Händler NICHT verplichtet, dieses zu bezahlen.Die Kostenlose Rücksendung ist auch hier, rein Rechtlich, eine Kulanz des Händlers.
Meine Kernaussage: Man gewöhnt sich so sehr an Großzügige Kulanzauslegungen, das man irgendwann glaubt, man hätte ein Rechtb darauf.
Bevor jetzt wieder ein Paragrafenreiter kommt und mir erzählt das seit 2001 fast 10 Jahre (sind es nicht eher 19?) vergangen sind.
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Halten wir dennoch fest, dass das Recht auf Widerruf für mich als Kunden DEN entscheidenden Vorteil gegenüber dem stationären Handel darstellt!
Ich denke, so manches Geschäft in der Innenstadt würde heute noch leben, wenn es "etwas kulanter" mit der Rückabwicklung von Kaufverträgen umgegangen wäre...Aber egal, ein Auto zurückzugeben wg. eines Rückrufes wäre ja wahrlich nicht zu erwarten!
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P.S.:
Bzgl. Porto für Rücksendungen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ...
Ist ja etwas OT: Rechtsgeschichte interessiert hier wohl wirklich niemanden. Das Fernabsatzgesetz galt zu letzen Mal am 31.12.2001, also vor fast 10 Jahren (!).
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Um welche Rückruf-Aktion geht's hier denn?
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Geht es da um den Zahnriemen? Kenne sonst keine aktuelle Rückrufaktion. Verstehe auch die Frage generell nicht. Warum sollte man ein Fahrzeug wegen einer Rückrufaktion zurückgeben? Diese dient entweder der Sicherheit, den Abgasemissionen oder um Folgeschäden zu vermeiden. "Nachbessern" (3x) ist mit Sicherheit kein Grund ein Fahrzeug zurückgeben zu können. Ich persönlich würde es von PUG positiv finden, bei Rückrufaktionen proaktiv informiert zu werden, um nicht selbst und auf Basis der Beiträge/ Infos in diesem Forum bei der Werkstatt jedes Mal nachfragen zu müssen bzw. um nicht als Betakunde zu fungieren um dann mit Motorwarnung etc. kurzfristig und ungeplant in die Werkstatt anstatt zur Arbeit fahren zu müssen. Hatte ich leider bereits mehrmals. Das waren alles PUG bekannte Probleme.
Komme aus AT, dieses Land ist generell für viele Hersteller nicht wichtig genug um proaktiv zu informieren.
l. G.
Karl -
Ich habe ja sowas gerade im Gange
Drei mal hat Peugeot die Möglichkeit zum nachbessern
oder
Peugeot hat kein Lösungsvorschlag zur ReparaturDa kann der Kauf im ersten Jahr gewandelt werden
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Geht es da um den Zahnriemen? Kenne sonst keine aktuelle Rückrufaktion. Verstehe auch die Frage generell nicht. Warum sollte man ein Fahrzeug wegen einer Rückrufaktion zurückgeben? Diese dient entweder der Sicherheit, den Abgasemissionen oder um Folgeschäden zu vermeiden. "Nachbessern" ist mit Sicherheit kein Grund ein Fahrzeug zurückgeben zu können.
l. G.
KarlZum Rückruf und KFZ zurückgeben.
Das KFZ an den Peugeothändler mit erheblichen Verlust (sh. ADAC-Tabellen) verkaufen und anderen neuen Peugeot-PKW kaufen.
Das kann durchaus ein "Lagerfahrzeug", allerdings mit verkürzter Garantiezeit, die man gegen Aufpreis verlängern kann, sein.
Die Ursprungsfrage war doch: Zurückgeben, offen und unklar war doch zu welchem Rücknahme-Preis!
Typisch ist doch sicherlich: Ich habe mich mit dem Kauf übernommen und suche jetzt einen (Aus)weg, um aus dem Vertrag herauszukommen.
MfG
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Da kann der Kauf im ersten Jahr gewandelt werden".
Wandlung gibt es nicht (mehr). Erläuterte doch mal, warum, wieso nur im "ersten Jahr".
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Ganz einfach
Im ersten Jahr liegt die beweißflicht bei peugeot
Im zweiten Jahr ist es andersherum
Ich habe mir das zunutze gemacht nur ein paar Tage später hätte das bei nicht mehr funktioniert ( auto ist jetzt über ein Jahr alt )
Wichtig dabei ist das die Fristsetzung per einschreiben und am besten durch einen Anwalt gemacht wird
Der Hintergrund schein kompliziert zu sein
Der Mangel wir irgendwie so drei Jahre festgehalten und ist vor Gericht vielleicht entscheiden.
Peugeot hat die WANDLUG des Kaufvertrag angeordnet und warte seither auf mein geld
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Ganz einfach
Im ersten Jahr liegt die beweißflicht bei peugeot
Im zweiten Jahr ist es andersherum
?
Die Beweislastumkehr sind 6 Monate..
Oder von was redest du genau? Nenne mal Details, was, wer, wie.
Wandlung gibt es seit der Schuldrechtsreform nicht mehr..
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Torsten verbreite bitte nicht so einen Unsinn.
Die können reinschreiben was die wollen, das macht es nicht richtig . Die nennen das Kind eben so. Sollten mal ihre Vorlagen aktualisieren..
Wenn ich 3 Liter Apfelsaft verkaufe, kann ich auch nicht sagen, ich schreibe einfach Orangensaft auf das Etikett, und dann ist es so richtig, weil ich es so draufgeschrieben habe 😂
Den Begriff Wandlung gibt es nicht mehr. Punkt.
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/462.html
Das ist die alte Fassung von § 462 BGB, gültig bis 31.12.2001. Da war es Wandlung. Sodann ersetzt wurden durch die Schuldrechtsreform vom 2.1.2002. Hier ist nun vom, wie allgemein bekannt, vom Rücktritt die Rede
Was ihr vermutlich meint, ist die Änderung der Richtlinie EU 2019/771, die hat Deutschland meines Wissens aber noch nicht umgesetzt, da erst bis Juli 2021 umgesetzt werden muss. Da soll es dann 1 Jahr sein. Sie muss also in nationales Recht umgesetzt werden.
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Du weißt es besser als mein Anwalt und die PSA Bank
Ist schon klar
warum nicht? Anwälte sagen öfter das was man hören will.
dann untermaurer du doch deine Behauptungen mit fundierten Belegen, was du - im Gegensatz zur mir - bisher nicht getan hast. Ich lasse mich dann gerne eines Besseren belehren. Ich habe nämlich auch nicht immer alles direkt auf dem Schirm...Aber bis dahin tue ich es mal als Behauptung ab