ich wollt keinen Energy- Drink in der Klappse haben. Eindeutig kontraproduktiv.
Radarwarner für das TomTOM im 3008
- savoirvivre
- Geschlossen
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Also wenn die schon jemanden in den Schaukasten stecken, muss man denen ja was bieten können.
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In Kombination mit den Pillen da, wird das als Zuschauer bestimmt lustig!
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Das Problem hatte ich ja auch mal vor langer Zeit angesprochen, mir ging es da mehr um ein kleines Glöckchen, dass mich beim Überschreiten der Geschwindigkeit mit Weckton erweckt. Was für ein Theater hier im Forum, meinte man doch, ich sei wohl zu blöd, immer aufs Tacho zu achten .. und der Händler meinte ganz oberwichtig, Peugeot würde das nicht anbieten, um den Käufer (ACHTUNG) NICHT zu bevormunden .. haha, der einen von der Straße reißende Fahrspurassistent ist aber voll in Ordnung, genauso wie das Fernlicht, dass alleine ohne Grund an und ausgeht, wann es will. Nicht zu unterschlagen auch die dämliche Gangautomatik, die vom sechsten hör- und spürbar in den zweiten schaltet (unter sieben Mitfahrern inzwischen) ..
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Das Problem hatte ich ja auch mal vor langer Zeit angesprochen, mir ging es da mehr um ein kleines Glöckchen, dass mich beim Überschreiten der Geschwindigkeit mit Weckton erweckt. Was für ein Theater hier im Forum, meinte man doch, ich sei wohl zu blöd, immer aufs Tacho zu achten .. und der Händler meinte ganz oberwichtig, Peugeot würde das nicht anbieten, um den Käufer (ACHTUNG) NICHT zu bevormunden .. haha, der einen von der Straße reißende Fahrspurassistent ist aber voll in Ordnung, genauso wie das Fernlicht, dass alleine ohne Grund an und ausgeht, wann es will. Nicht zu unterschlagen auch die dämliche Gangautomatik, die vom sechsten hör- und spürbar in den zweiten schaltet (unter sieben Mitfahrern inzwischen) ..
Und das will ich sehen, wie die Wortmarke(??) mein Handy einsehen will .. um etwaige Apps zu kontrollieren .. und was ist der der Warnapp auf dem Beifahrersitz, die während der Fahrt auch immer dazwischen quatschen muss .. ist die dann nicht auch verboten?
Achja, der Peugeot 3008 ist schon ein bemerkenswertes Auto >> noch NIE im Leben so eine schlechte, unausgegorene Karre gefahren .. die macht sogar Dinge, die das Auto (laut Werkstatt) gar nicht machen kann >> kommst vom Einkauf im Regen zurück und alle Fenster sind auf und die Karre nass ..
Lies den den Thread, dann wirst du die Antwort finden. Jedenfalls, die die man aufgrund der aktuellen Rechtslage geben kann.
Hier geht es um eine Radarwarn Funktion, diese ist definitiv nicht erlaubt.
Ein "Glöckchen", das piept wenn ich die erlaubte Geschwindigkeit auf der momentanen Straße überschreite ist etwas ganz anderes und darum geht's in diesem Thread überhaupt nicht.
Da kann man dann sicher auch sagen:" schau auf den Tacho". Der Fahrer ist eben verantwortlich die Geschwindigkeit einzuhalten, die erlaubt ist. Wenn er das nicht per Blick auf den Tacho kann oder will, bleibt ihm eine technische Lösung natürlich unbenommen, soweit diese sich im Rahmen des Erlaubten bewegt..
Die anderen "Problemchen" deines 3008 sind dann in einem extra Thread sicher gut aufgehoben, und werden von den 3008 Kennern sicher sachlich beantwortet, solange du diese ebenfalls sachlich erläuterst und nicht von vorneherein auf "Stunk" aus bist.
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Danke SilentGreen für das "Auseinanderpflücken".
Ich möchte Dich an den hier zivilisierten Tonfall hier in diesem Forum erinnern. Sollte es nochmal zu solchen "Tönen" kommen, bekommst Du ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk von uns.
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Das Problem hatte ich ja auch mal vor langer Zeit angesprochen, mir ging es da mehr um ein kleines Glöckchen, ............
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2 Mal editiert, zuletzt von Mittns (Vor 10 Stunden) aus folgendem Grund: Letzte beiden Abschnitte entfernt.
Gut, dass das es hier so ist.
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Hmm, dann bringen wir noch ein wenig Dunkelheit ins Dunkle, z.B. Waze und in Zukunft auch Google Maps bieten von Haus aus eine Warnfunktion für Blitzer an. In Falle von Google Maps ist die App ja auf so gut wie JEDEM Android Gerät vorinstalliert. Wäre das Mitführen dann auch nicht gestattet?
Hab über die Feiertage noch ein bisschen geschmökert, und wollte dazu Vlt abschließend nochmals die aktuelle Lage beschreiben:
Bouska/Leue in: Bouska/Leue, Straßenverkehrsordnung, 25. Aufl. 2018, § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
8j) Auf die tatsächliche Eignung des Gerätes, vor Verkehrskontrollen zu warnen, kommt es nicht an, Gerät muss nur dazu bestimmt sein; zudem muss der tatsächliche Einsatz im Einzelfall nicht nachgewiesen werden, betriebsbereites Mitführen reicht aus. Zur Abgrenzung zum bloßen nicht untersagten Transport reicht es aus, wenn das Gerät jederzeit während der Fahrt ohne (technischen) Aufwand eingesetzt werden könnte.
8k)
Aufz. nicht abschließend alle Geräte, die Standorte von Verkehrskontrollen anzeigen od. Überwachungsmaßn. stören sollen. Ggf. auch moderne Routensysteme, wenn sie als Streckeninfo zusätzl. z.B. stationäre „Starenkästen“ angeben. Herkömmliche Autoradios selbst dann nicht, wenn Rundfunksender über Standort mobiler Überwachungsmaßn. informiert; dies ist allein Art. 5 GG (Rundfunkfreiheit) geschuldet
Die von mir bereits hier beschriebene Änderung im § 23 StVO (Einfügung Buchstabe c) dient nur zur sprachlichen Klarstellung und wird nichts an der bisherigen rechtlichen Seite ändern.
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@silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?
Dasselbe wie in § 23 Abs. 1b StVO.
Besitz ist nicht verboten.
Aber wenn du mit aktiver App erwischt wirst, gibts Ärger.
Es gibt so einige Möglichkeiten herauszufinden, wann die App im Einsatz war.
Zitatso ein Quatsch .. der Fahrer darf die App nicht während der Fahrt nutzen, der Beifahrer schon .. und wie will man das kontrollieren? Hast halt ein zweites Handy dabei und gibst der kontrollierenden Wortmarke halt ein anderes ohne App .. was mich viel mehr stört ist, dass das beklopp.. Navi mich nicht warnt, wenn ich zu schnell fahre .. machen alle anderen Autos bei uns im Fuhrpark .. ach************************************************************************************************ gelöschter Inhalt.***
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Hmm, dann bringen wir noch ein wenig Dunkelheit ins Dunkle, z.B. Waze und in Zukunft auch Google Maps bieten von Haus aus eine Warnfunktion für Blitzer an. In Falle von Google Maps ist die App ja auf so gut wie JEDEM Android Gerät vorinstalliert. Wäre das Mitführen dann auch nicht gestattet?
Hab über die Feiertage noch ein bisschen geschmökert, und wollte dazu Vlt abschließend nochmals die aktuelle Lage beschreiben:
Bouska/Leue in: Bouska/Leue, Straßenverkehrsordnung, 25. Aufl. 2018, § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
8j) Auf die tatsächliche Eignung des Gerätes, vor Verkehrskontrollen zu warnen, kommt es nicht an, Gerät muss nur dazu bestimmt sein; zudem muss der tatsächliche Einsatz im Einzelfall nicht nachgewiesen werden, betriebsbereites Mitführen reicht aus. Zur Abgrenzung zum bloßen nicht untersagten Transport reicht es aus, wenn das Gerät jederzeit während der Fahrt ohne (technischen) Aufwand eingesetzt werden könnte.
8k)
Aufz. nicht abschließend alle Geräte, die Standorte von Verkehrskontrollen anzeigen od. Überwachungsmaßn. stören sollen. Ggf. auch moderne Routensysteme, wenn sie als Streckeninfo zusätzl. z.B. stationäre „Starenkästen“ angeben. Herkömmliche Autoradios selbst dann nicht, wenn Rundfunksender über Standort mobiler Überwachungsmaßn. informiert; dies ist allein Art. 5 GG (Rundfunkfreiheit) geschuldet
Die von mir bereits hier beschriebene Änderung im § 23 StVO (Einfügung Buchstabe c) dient nur zur sprachlichen Klarstellung und wird nichts an der bisherigen rechtlichen Seite ändern.
haha, will ich erleben, wie die das Handy, dass bei einer Kontrolle ausgeschaltet wird wieder in Betrieb nehmen, zumal sie ein anderes in die Hand gedrückt bekommen .. macht euch doch hier nicht lächerlich ..
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Das Problem hatte ich ja auch mal vor langer Zeit angesprochen, mir ging es da mehr um ein kleines Glöckchen, ............
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2 Mal editiert, zuletzt von Mittns (Vor 10 Stunden) aus folgendem Grund: Letzte beiden Abschnitte entfernt.
Gut, dass das es hier so ist.
siehste, nicht aufgepasst >> es gibt Navis in anderen Autos .. eigentlich allen außer Peugeot, wo dir das Navi mit einen kleinen Ton den dezenten Hinweis gibt, dass du die zulässige Geschwindigkeit überschritten hast .. hat mit Blitzerwarnung aber auch gar nix zu tun .. und toll, wie alle sich immer und jederzeit an die Geschwindigkeitsregelung halten ..
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Das Problem hatte ich ja auch mal vor langer Zeit angesprochen, mir ging es da mehr um ein kleines Glöckchen, dass mich beim Überschreiten der Geschwindigkeit mit Weckton erweckt. Was für ein Theater hier im Forum, meinte man doch, ich sei wohl zu blöd, immer aufs Tacho zu achten .. und der Händler meinte ganz oberwichtig, Peugeot würde das nicht anbieten, um den Käufer (ACHTUNG) NICHT zu bevormunden .. haha, der einen von der Straße reißende Fahrspurassistent ist aber voll in Ordnung, genauso wie das Fernlicht, dass alleine ohne Grund an und ausgeht, wann es will. Nicht zu unterschlagen auch die dämliche Gangautomatik, die vom sechsten hör- und spürbar in den zweiten schaltet (unter sieben Mitfahrern inzwischen) ..
Und das will ich sehen, wie die Wortmarke(??) mein Handy einsehen will .. um etwaige Apps zu kontrollieren .. und was ist der der Warnapp auf dem Beifahrersitz, die während der Fahrt auch immer dazwischen quatschen muss .. ist die dann nicht auch verboten?
Achja, der Peugeot 3008 ist schon ein bemerkenswertes Auto >> noch NIE im Leben so eine schlechte, unausgegorene Karre gefahren .. die macht sogar Dinge, die das Auto (laut Werkstatt) gar nicht machen kann >> kommst vom Einkauf im Regen zurück und alle Fenster sind auf und die Karre nass ..
Lies den den Thread, dann wirst du die Antwort finden. Jedenfalls, die die man aufgrund der aktuellen Rechtslage geben kann.
Hier geht es um eine Radarwarn Funktion, diese ist definitiv nicht erlaubt.
Ein "Glöckchen", das piept wenn ich die erlaubte Geschwindigkeit auf der momentanen Straße überschreite ist etwas ganz anderes und darum geht's in diesem Thread überhaupt nicht.
Da kann man dann sicher auch sagen:" schau auf den Tacho". Der Fahrer ist eben verantwortlich die Geschwindigkeit einzuhalten, die erlaubt ist. Wenn er das nicht per Blick auf den Tacho kann oder will, bleibt ihm eine technische Lösung natürlich unbenommen, soweit diese sich im Rahmen des Erlaubten bewegt..
Die anderen "Problemchen" deines 3008 sind dann in einem extra Thread sicher gut aufgehoben, und werden von den 3008 Kennern sicher sachlich beantwortet, solange du diese ebenfalls sachlich erläuterst und nicht von vorneherein auf "Stunk" aus bist.
.. vielen Dank, aber wenn die Fachpersonalie der Autowerkstätten keinen Fehler finden, dann wird sich auch hier niemand finden .. habe ja schon einige Probleme angemerkt und es kamen nur larifari Antworten ..
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Mit der Beurteilung ob aktive App oder passive wird es sicher schwierig zu beurteilen. Ein Handy kann ja auch nicht auf bloßen Verdacht ausgewertet werden..
Ich denke, bzw ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie mit §42a WaffG ist
Kommt wohl eher auf den Einzelfall an https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Demnach ist es verboten ein Messer über 12cm Klinge zu führen... es sei denn, es liegt ein berechtigtes Intresse vor.
A) Angler mit Ausrüstung auf den Heimweg vom Fischen mit Fische - berechtigtes Intresse, wohl ok.
B) Typ der mit Messer durch Fußgängerzone rennt - Kein berechtigtes Intressse, nicht ok.
Ganz vereinfacht gesagt...
Aber wie gesagt, sicher schwierig und ich habe den Beschluss nicht komplett gelesen..
Nicht vergessen, es geht ja auch Nur um eine Owig.
.. nach dem neuen Waffenrecht, das wohl in den kommenden Monaten in Kraft tritt, sind
nur noch 4 Zentimeter lange Messer erlaubt, die man mitführen darf (ausgenommen
Kleine Waffenscheinträger) .. also jetzt nicht 4 Zentimeter scharfe Klinge
sondern „AB“ Schaft, wo die Klinge drin sitzt .. willkommen in Absurdistan ..und überhaupt >>
>> Schuld hat ganz allein das Messer, denn es war zu scharf, es war zu spitz und es war auch wohl zu lang ..
außerdem >> leben wir nicht im sichersten Deutschland aller Zeiten?
Schließlich gibt es jetzt doch sogar Messerverbote. -
Danke SilentGreen für das "Auseinanderpflücken".
Ich möchte Dich an den hier zivilisierten Tonfall hier in diesem Forum erinnern. Sollte es nochmal zu solchen "Tönen" kommen, bekommst Du ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk von uns.
.. was war an meinen Tönen nicht zivilisiert? Und was ist das Ergebnis einer Sperre? Kommt man halt mit nem neuen Namen zurück .. man man man
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Der einzige der sich hier lächerlich macht bist du, da du anscheinend nicht willens oder in der Lage bist, doch recht einfache Gesetzestexte und Kommentare zu lesen.
Die Rechtslage wurde von mir geschildert ob du das unlogisch findest ist wurscht. So ist es numal. Beschäftige dich mal mit Rechtsdogmatik u. ä. dann wird einiges klarer . Dazu reicht es natürlich nicht, nur zu stänkern.
Du machst Dich weiterhin lächerlich, indem Du alle paar Wochen kommst und in der Regel sinnloses Zeug von der gibst.
Meistens geht es darum, dann du ein Auto brauchst, dass dich an die Geschwindigkeit erinnerst und dich warnt, und der "blöde" Peugeot kann das ja nicht? Das liegt daran, dass der gemeine Peugeot Fahrer, der hier im Forum unterwegs ist und gern gesehen ist, dies in der Regel selbst gut hinkriegt, daher regt er sich gar nicht über sowas auf.
nicht. Zu deinen sonstigen "Problemchen" die du hast bzw nicht gut findest, aber bisher nie in einem Thread sachlich diskutiert worden sind? Vlt weil du an sachlichen Aussttausch gar nicht interessiert bist..? Wäre das möglich.?
Ich möchte dich nochmals, nun das letzte Mal (da es bereits im letzten Post von dir passiert ist) erinnern deinen Tonfall zu mäßigen und dich sachlich weiter hier zu beteiligen, sonst werden Konsequenzen folgen.
Wenn du nichts Zivilisiertes beitragen kannst, lass einfach die Finger von der Tastatur. Geht ganz einfach
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Meistens geht es darum, dann du ein Auto brauchst, dass dich an die Geschwindigkeit erinnerst und dich warnt, und der "blöde" Peugeot kann das ja nicht? Das liegt daran, dass der gemeine Peugeot Fahrer, der hier im Forum unterwegs ist und gern gesehen ist, dies in der Regel selbst gut hinkriegt, daher regt er sich gar nicht über sowas auf.
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Nun übertreib mal nicht
Ich habe z.B. auf dem Handy die Sygic-Navi App. Diese basiert auf TomTom.
Und da kann ich zum einen einstellen, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung für jeweils innerorts und ausserorts ein Warnton kommen soll.
Finde ich sehr praktisch. Man wird so dezent darauf hingewiesen, dass man doch zu schnell unterwegs ist.
Noch praktischer finde ich es, dass dort auch die nächsten Geschwindigkeitsbegrenzungen im voraus angezeigt werden. Z.B. wenn auf einer Landstraße aufgrund einer Abzweigung das Tempo von 100 auf 70 beschränkt wird. Oder wann auf der Autobahn eine andere Tempobeschränkung kommt.
So kann man viel effizienter fahren, weil man im voraus sieht, wie das erlaubte max. Tempo demnächst ist. Man kann sich so vorher auf das Tempo "herunterrollen" lassen und nicht erst bei Sichtweite des Temposchildes dann stark abbremsen muss.
Wenn ich z.B. mit 200 über die AB fahre, und ich sehe ein 130 Schild, dann muss ich ja schon stark abbremsen. Sehe ich im Navi aber, dass in ca. 1-2 km nur noch Tempo 130 erlaubt ist, kann ich eben den Wagen schonmal vorher ausrollen lassen.
Für die Sicherheit ist es besser. Für die Blitzer natürlich schlechter.
Das es besser geht, als es Peugeot anbietet, da stimme ich willsauchmalausprobieren schon zu.
Aber das ist alles offtopic, weil es nichts mit Radarwarner zu tun hat.
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Eben, das hatte ich ja oben schon gesagt, es ist etwas anderes als ein Radarwarner.
Ich brauch sowas halt nicht, weil ichs anders gewohnt bin und eh meistens Kurzstrecke fahre. Und die Schilder im Umkreis hier kenne.
Und wenn doch mal zu schnell (mindestens 5 Jahre her). So what, dann zahl ich halt 15 Euro :))
Aber ich denke zum Thema Radarwarner ist alles gesagt, das wurde ausführlichst besprochen .
Zumal es irgendwo nochmal den gleichen Thread gibt, nur für Österreich
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Wenn alles gesagt ist dann schließt doch diesen Thread und alles ist gut.
Ihr macht solange bis einer Weint.
LG Jo
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Scheinbar gibts da jetzt Neuigkeiten bzw. Klarstellungen zum Thema Blitzerwarner in Deutschland:
Ein Zitat aus dem Bericht:
Der entsprechende Passus in der StVO bezieht sich explizit auf den Fahrzeugführer. Andere Passagiere sind davon ausgenommen. Theoretisch dürfte der Beifahrer also eine Blitzer-App nutzen. Das Problem: Auch er darf den Fahrer nicht kurz vor Erreichen einer Messstelle warnen.
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Der Beifahrer kann sich immerhin ducken, um nicht auf dem Foto zu erscheinen