Anhängelast, Stützlast

  • Mein L1 ist ein 5 Sitzer.

    74 kg wären für mich voll ausreichend für Heckträger - aber ich freu mich nicht zu früh und warte mal ab, ob es überhaupt erhöht wird ;)

  • Die Frage ist, hast du deinen L1 als 5 oder als 7 Sitzer? Bei der Stützlast Tippe ich auf 7 Sitzplätze. Da kriegst du von Peugeot nur eine Erhöhung auf 74kg für Heckträger, aber nicht in Verbindung mit Anhänger!!

    Der Beitrag ist von 2020 aber für mich aktuell.Was ändert das ob Heckträger oder WW.Es bleiben immer 74 kg.Wer hat denn die Zulassung für den Anhänger mit 74 kg?


    Gruss Parabol

  • Mahlzeit,


    ich kann dir nur von den Angaben erzählen, die in dem Prospekt Anfang 2020 standen. Da waren die 5-Sitzer mit 74kg und die 7-Sitzer mit 50kg angegeben. Bei unserem L2 (7-Sitzer) ist im Schein Stützlast mit 50 kg angegeben und ich habe von Peugeot die Bescheinigung, dass bei Heckträgern eine Stützlast von max 74kg erlaubt ist. Ok, ich war noch nicht beim TÜV und Amt um es eintragen zu lassen.. Warum da so unterschieden wird, kann dir evtl der freundliche sagen, aber wahrscheinlich zuckt der da auch nur mit den Schultern und sagt es sind die Vorgaben von Peugeot. Ich sehe da auch nicht wirklich einen Unterschied, aber versuch davon mal die Rennleitung zu überzeugen, wenn du einen Anhänger mit 74kg Stützlast dran hast und im Schein steht max 50kg...


    MfG

  • nabend zusammen,


    Wir hatten unseren Rifter im März 19 bestellt. Laut Prospekt war damals beim L1 mit EAT8 Diesel 74kg eingetragen, soweit so gut, das wissen die meisten...


    Als ich dann übers Forum 2020 gestolpert bin, fiel ich aus allen Wolken...natürlich nachgesehen und nur 52 kg Stützlast eingetragen.


    Beim Händler das COC angefordert und bekam das von unserem alten Tepee aus 2011 mit dem Hinweis, 70kg Stützlast.


    Im Frühjahr Kupplung selbst verbaut, COC nochmal studiert und den Misstand erst gesehen...


    Dann an den Händler gewandt und Peugeot angeschrieben...


    Freigabe für nen Heckträger bekommen...


    Jetzt die Frage, hat jemand seinen Rifter beim Händler stehen lassen oder zurückgegeben unter Rückforderung des Geldes, also ne Rückabwicklung des Kaufvertrages???


    Bin im Mom echt angepisst, da wir den Rifter wegen nem kleinen Wohnwagen gekauft haben...Ich aber mit so ner geringen Stützlast nix anfangen kann...


    Danke für eure Antworten

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



    ach wie gut dass niemand weiß, auf wen und was ich alles scheiß

    vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen

  • L1 als 5-Sitzer

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



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  • So seh ich das auch, nur Peugeot noch nicht

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



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  • Aber kann man sich jetzt für den L2 7-Sitzer im Nachhinein eine Freigabe für die 74kg holen?

  • Ich hab für meinen L1 5-Sitzer nur eine Freigabe mit 74kg für ein Hecktragesystem bekommen...obwohl die AHK 1600kg Anhängelast mit 75kg Stützlast hat, allerdings der kleinere Wert ja nur zählt


    Wie es beim L2 ist...keine Ahnung

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



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  • Jetzt die Frage, hat jemand seinen Rifter beim Händler stehen lassen oder zurückgegeben unter Rückforderung des Geldes, also ne Rückabwicklung des Kaufvertrages???

    Sagen wir mal so.

    Durch die Berichte in diesem Forum vorgewarnt, hatte ich mir die Stützlast im Kaufvertrag schriftlich bestätigen lassen.


    Wir nehmen auf unseren Reisen fast immer die Pedelec's mit. Pro Rad 26 kg plus Träger 19 kg. Da wäre das Fahrzeug für uns wertlos gewesen, wenn wir eine geringere Stützlast wie vorgegeben gehabt hätten.

  • Ich hab für meinen L1 5-Sitzer nur eine Freigabe mit 74kg für ein Hecktragesystem bekommen...obwohl die AHK 1600kg Anhängelast mit 75kg Stützlast hat, allerdings der kleinere Wert ja nur zählt


    Wie es beim L2 ist...keine Ahnung

    Ah, OK. Ich bin nur über Maddin_MHs Eintrag gestolpert, dass er sich eine Bescheinigung mit dem höheren Wert besorgt hat. Er hat ja den L2.

  • Jetzt die Frage, hat jemand seinen Rifter beim Händler stehen lassen oder zurückgegeben unter Rückforderung des Geldes, also ne Rückabwicklung des Kaufvertrages???

    Sagen wir mal so.

    Durch die Berichte in diesem Forum vorgewarnt, hatte ich mir die Stützlast im Kaufvertrag schriftlich bestätigen lassen.


    Wir nehmen auf unseren Reisen fast immer die Pedelec's mit. Pro Rad 26 kg plus Träger 19 kg. Da wäre das Fahrzeug für uns wertlos gewesen, wenn wir eine geringere Stützlast wie vorgegeben gehabt hätten.

    Mal ganz ehrlich....ist eine Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung nicht in irgendeiner Form bindend?


    Und wieso sollte ich h mir jedes Mal alles bestätigen lassen?


    Ich warte jetzt die Reaktion vom Händler ab und dann bemühe ich nen Anwalt....Mal hören was der dazu sagt....

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



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  • DER NEUE RIFTER , Preise, Ausstattungen, Technische Daten.

    Prospekt, gültig ab 14. August 2019 (gibt bestimmt schon was Neues):

    Letzte Seite, vorletzter Absatz, beginnend mit


    Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen ............

    .....

    Die Angaben und Abbildungen in dieser Unterlage sind unverbindlich und stellen nur eine annähernde Beschreibung dar.

    ........



    Ob diese Angaben in den Nachfolger-Prospekten gestrichen wurden??


    Vielleicht hilft das dem Anwalt.

    Immer eine gute und sichere Fahrt. :drive:

    Möge stets eine preiswerte Tanke in Nähe sein.

  • bedeutet im Umkehrschluss dass ein Hersteller sich an nix halten muss oder les ich das falsch?Wenn alles unverbindlich ist könnte er Anhängelast, Motorenleistungen, Stützlasten etc ändern, ohne es Händler oder Kunden mitzuteilen...


    Zusatz: ihr Händler informiert Sie über Änderungen...also hat der den schwarzen Peter

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



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  • Anmerkung zum ZUSATZ: ihr Händler informiert Sie über Änderungen.


    In meinem mir vorliegenden Prospekt steht es leicht anders:


    Ihr Peugeot Vertragshändler informiert Sie GERNE über ETWAIGE Änderungen.


    Meine Interpretation des Satzes:

    Der Vertragshändler informiert sie gerne, wenn sie ausdrücklich nachfragen.

    Der Vertragshändler hat keine Pflicht, sie unaufgefordert zu informieren.


    Aber ich bin kein Jurist und dies stellt hier auch keine Rechtsberatung dar.

    Es ist nur meine unmaßgebliche Meinung.

    Immer eine gute und sichere Fahrt. :drive:

    Möge stets eine preiswerte Tanke in Nähe sein.

  • Dann müsste man schreiben ...auf Anfrage...


    Ob der das gerne macht oder nicht, kann mir als Kunde egal sein.

    Nur der Händler kann das wohl bzgl. Stützlast wohl auch gar nicht einfach so erfahren.

    53125-trio1-png

    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)

  • Die Angaben in den Prospekten sind unverbindlich.

    Genauso wie, rechtlich gesehen, das Preisschild am Supermarktregal.

    Erst beim bezahlen an der Kasse bzw. beim Unterzeichnen des Kaufvertrags kommt ein Kaufvertrag zustande.


    Ihr müsst euch auf die Angaben im Kaufvertrag konzentrieren.

    Ein Prospekt, egal ob vom Aldi oder vom Auto, ist nur eine "Aufforderung zum Kauf".

    Wagen meiner Frau: 308SW Allure mit GT-Line, 1,2L PureTech EAT8


    Fahrzeugübergabe (Neuwagen): 19.07.2018
    Defekte: - Lichtmaschine, Meldung: "Batterieladefehler, Fahrzeug stoppen" 12.2018

    - Gasdruckfeder Kofferraum 03.2024

  • Also zu deutsch jeder kann Scheisse in seinem Prospekt anpreisen....ich als Kunde muss es mir bestätigen lassen, was ich laut Prospekt gekauft habe...


    Ich weiss gar nicht, wieso man dann überhaupt noch was nach Prospekt bestellt, wenn hinterher jeder machen kann was er will....


    Ich werde euch auf dem Laufenden halten....

    lieben Gruss :bye:


    Giftniggel



    ach wie gut dass niemand weiß, auf wen und was ich alles scheiß

    vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen

  • Hat jetzt mit Anhängerkupplung aber mit dem dem Thema an sich zu tun.


    Toyota bewirbt grossartig das Navigationssystem als ProTouch@Go mit Connected Services.


    Hieraus wurde nach Kauf des ProAce City Verso " Das Multimedia System eines Fremdherstellers über welches wir keine Auskünfte geben können " Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Händler. Updates kann ausschließlich der Händler aufspielen.X(

    Die MytApp funktionierte bis kurz vor Auslieferung. Danach verschwand das Fahrzeug aus der App. Die Rückfrage ergab, dass das Fahrzeug nie in der App sichtbar war. :dodgy:

    Das Vorgängerfahrzeug hatte GoogleSearch. Wurde nach ca 2 Jahren ohne Begründung im Fahrzeug abgeschaltet. :cursing:

    Egal, kann und konnte ich mit leben.

    Aber wenn die mir den ProAce mit 50 kg Stützlast ausgeliefert hätten, hätte ich eine verbindliche Zusage im Vertrag gehabt :thumbup:

    Dann hätte ich das Fahrzeug nie angenommen. Mir hätte eine vertraglich zugesicherte wichtige Eigenschaft gefehlt...