Foto sagt mehr als 10000000000 Worte.
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Wenn man die Tasche weglässt, scheint es zu passen.
Hallo,
Besten Dank für die Bilder
Da das Ende der Kugelstange gefettet ist, habe ich deshalb da noch eine Plastiktüte rübergezogen.
Immer eine gute und sichere Fahrt
Alles anzeigenHallo,
Besten Dank für die Bilder
Da das Ende der Kugelstange gefettet ist, habe ich deshalb da noch eine Plastiktüte rübergezogen.
Immer eine gute und sichere Fahrt
Dir und dem Rest auch!
Gibt es vielleicht eine Vorlage für den 3D Drucker?
(hab selbst keinen, aber Zugriff auf einen...kann sowas nur nicht selbst entwerfen)
Hallo.
Unser Junior hat jetzt einen 3D-Drucker. Falls die Frage noch aktuell ist, könnte die hier passen:
https://www.thingiverse.com/thing:1936504
Vielleicht teste ich dir Tage mal einen Ausdruck...
Noch etwas ernsthafter: Eigentlich sollte man den zu Hause lassen wenn man den nicht braucht. Ist über die Lebensdauer unnützes Zusatzgewicht das auch minime Spritkosten verursacht.
Das ist technisch oder ökonomisch einleuchtend, aber rechtlich ein gefährlicher Rat. Die ECE-Typgenehmigung oder allgemeine Betriebsgenehmigung einer AHK schließt den Haken ein. Wenn er nicht dabei ist, entspricht die AHK nicht der Genehmigung, sodass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt.
Sofern die AHK nicht eingetragen ist, muss auch die ECE-Typgenehmigung oder ABG mitgeführt werden.
Ist das so? Unser verflossener C4 Aircross hat einen abnehmbaren Haken. Wir waren 3x mit Ihm bei der HU und zwar immer ohne den Haken. Hat genau keinen interessiert. Ich habe da auch arge Zweifel, dass das nicht mitführen zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Den Prüfingenieur hat das bei mir auch nicht interessiert, und darauf hingewiesen hat bei der Übergabe auch niemand. Zumal es auch keinen gesondert nutzbaren Aufbewahrungsraum im Fahrzeug gibt. Und im §19 StVZO war mal eine Mitführpflicht nur bei nationalen Teilegutachten notwendig.
Falls sich das geändert haben sollte, kann hier gern eine rechtssichere Quelle mal verlinkt werden!
Das wäre einfach nur „Deutsch“…
dass ich ohne die Sitze 5+6 zum TÜV kam, hat auch keinen interessiert…
nicht mal die böse Hupe hat zu irgendwelchen „Fragen“ des Prüfers geführt…
Dass die AHK dran bleibt, ist der Pol faktisch Wurscht, dafür jammert dann die Versicherung…
und inzwischen geht das Land baden!!! Hauptsache, wir haben irgendwelche Normen…
Na eben, beim Traveller sind ja auch die Sitze rausnehmbar. Alle Sitze drinnen und fahren, oder nicht fahren dürfen, sobald nur ein Sitz raus ist....
Na ja, wenn man beim TÜV durchfallen kann, weil Gurte zerfranst sind, wäre es logisch, dass auch alle Sitze durch den TÜV müssen, oder?
Mich nervt diese sesselpupsende Berufsgruppe, die nichts anderes zu tun hat, als durch immer höhere Detailanforderungen und -regeln alles scheinbar „sicher“, „transparent“, „rechtskonform“ oder sonst was zu machen, ohne dass die Ergebnisse konkret besser werden!
Ich hab noch nie von einer Gefahr durch ein nicht mitgeführtes Dokument gehört- meinen Führerschein hab ich in 38 Jahren ja auch nur EINMAL zeigen müssen…
Und welchen Sinn macht heute noch die FFP2-Maskenpflicht im Verbandskasten? Corona wurde doch für „vorbei“ erklärt!
Ist ja auch keiner verpflichtet, ein Handy mitzuführen, der um Wald spazierengeht - obwohl er ja u.U. Hilfe rufen muss!
Man kann eben nicht alles regeln!!! Und wo es keine effektiven Ergebnisse garantiert, sollte man es auch nicht groß regeln…
Und meine AHK bleibt eben deshalb zuhause!
jm2cts
Vor einer Woche HU machen lassen. Kugelkopf war montiert, Fahrzeug ohne Mängel, Plakette erteilt. Hinweis auf dem Prüfdokument der DEKRA: "Der abnehmbare Kugelkopf der AHK ist bei Nichtgebrauch abzunehmen." Kein Hinweis ob ich den bei Nichtgebrauch mitzuführen habe oder nicht.
"Der abnehmbare Kugelkopf der AHK ist bei Nichtgebrauch abzunehmen."
Den Satz hätte ich mir aber erklären lassen, am besten mit irgendwelchen Paragraphen oder Regelwerken.
Hätte mich interessiert....
Diese Äußerung gibt immer Grund für Diskussionen, die aber rechtlich nur haltbar sind, wenn dadurch das Kennzeichen verdeckt wird. Beim Peugeot 309 war das der Fall, bin mir nicht sicher, ob das sogar im Fahrzeugschein vermerkt war.
Hätte mich auch interessiert. War aber bei der Abnahme nicht dabei. Die Werkstatt konnte mir keine Angaben machen, weil sie nicht nachgefragt haben. Plakette war erteilt, Auftrag erledigt! Trage mich mit dem Gedanken, da mal bei der DEKRA nachzufragen.
Der ADAC hat sich kürzlich zu dieser Thematik geäußert: Abnehmbare Anhängerkupplung – diese Regeln gelten
Eine schöne Zusammenfassung des ADAC- Danke!
Und ein Hinweis darauf, dass Richterrecht eben nicht funktioniert- eine klare Ansage des Gesetzgebers fehlt dazu seit Jahren und alle wissen das! Der Dumme ist wieder der Autofahrer…
Ich finde es gut, richtig und wichtig, dass Richter so viel Spielräume haben- aber wie gesagt: hier fehlt einfach eine gesetzliche Vorgabe!