auf der Seite des ADAC findet man dazu Zitat:
Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h zu schnell
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
Ist der Fahrende nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmt werden, aber nicht versteigert werden. Stattdessen erhält dieser ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug, das im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird.
So wie ich das verstehe, sollte man mit Bleifuß nur mit einem Leasing oder Mietwagen unterwegs sein