Henker am Lenker

  • auf der Seite des ADAC findet man dazu Zitat:

    Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h zu schnell

    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

    Ist der Fahrende nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmt werden, aber nicht versteigert werden. Stattdessen erhält dieser ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug, das im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird.


    So wie ich das verstehe, sollte man mit Bleifuß nur mit einem Leasing oder Mietwagen unterwegs sein ;)

  • Stattdessen erhält dieser ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug,

    Wie wird "das betroffene Fahrzeug" definiert.

    Wenn es exakt genau dieses Fahrzeug ist mit dem die Tat begangen wurde, ist das bei einem Fremden Fahrzeug (insbesondere Leihwagen) mal echt Witzlos.

    Steht dann die jeweilige Fahrgestellnummer im Führerschein?

    Wagen meiner Frau: 308SW Allure mit GT-Line, 1,2L PureTech EAT8


    Fahrzeugübergabe (Neuwagen): 19.07.2018
    Defekte: - Lichtmaschine, Meldung: "Batterieladefehler, Fahrzeug stoppen" 12.2018

    - Gasdruckfeder Kofferraum 03.2024

  • Wenn es exakt genau dieses Fahrzeug ist mit dem die Tat begangen wurde, ist das bei einem Fremden Fahrzeug (insbesondere Leihwagen) mal echt Witzlos.

    Steht dann die jeweilige Fahrgestellnummer im Führerschein?

    Sieht so aus als ginge es tatsächlich genau um "dieses" (Fahrzeugtype und Kennzeichen) Fahrzeug - und das "Lenkverbot" wird nicht im Führerschein, sondern im Führerscheinregister hinterlegt, die Polizei hat bei Kontrollen Zugriff auf dieses.

    Liegen die Voraussetzungen des § 99b Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 99c Abs. 1 Z 1 oder 2 vor,

    werden jedoch von einer vom Lenker verschiedenen Person dingliche Rechte am Fahrzeug nachgewiesen,

    so darf der Lenker dieses Fahrzeug nicht mehr lenken; dieses Lenkverbot ist von der Behörde mit

    Bescheid zu verhängen und im Führerscheinregister zu vermerken. Der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs

    ist von der Behörde vom Lenkverbot zu verständigen.“

    3008 GT für Ausflüge und Reisen Spritmonitor.de und Fahrrad für die Stadt.

  • Hier ist der gesamt Gesetzestext ... wie das (bei zb. bei Mietwagen) im Detail umgesetzt wird, ist mir auch ein Rätsel:

    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2092/fname_1569671.pdf


    Auszug:

    (2) Liegen die Voraussetzungen des § 99b Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 99c Abs. 1 Z 1 oder 2 vor,

    werden jedoch von einer vom Lenker verschiedenen Person dingliche Rechte am Fahrzeug nachgewiesen,

    so darf der Lenker dieses Fahrzeug nicht mehr lenken; dieses Lenkverbot ist von der Behörde mit

    Bescheid zu verhängen und im Führerscheinregister zu vermerken. Der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs

    ist von der Behörde vom Lenkverbot zu verständigen.“


    Würde ich so verstehen, dass dies nicht direkt am Führerschein (Papier, Karte, ..) steht, sondern von der Rennleitung vorort aufgrund der Führerscheinnummer online abgefragt wird.

    Aber:

    ich bin ganz böse mit Auto von Freund unterwegs und bekomme ein Fahrverbot mit dem Auto (Kennzeichen A-12345).

    Freund meldet sein Auto kurz ab und wieder an und bekommt das Kennzeichen A-67890 ... was dann? Darf ich dann mit diesem fahren?

    Beste Grüße,
    1.gif  
    Peugeot 308 SW Allure 1.6 BlueHDi 120 S&S Autom., Prod.Datum: 11.06.2015 (auf Band 1 als 405. Auto, Sochaux, F), Übernahmedatum: 09.07.2015 (Kornovograd, A)
    706601.png

  • So eine bescheuerte Rechtskonstruktion sieht eigentlich eher „deutsch“ aus…


    Passt bloß auf in AT, dass ihr euch nicht auch so zu Tode verwaltet, wie wir es gerade in D recht erfolgreich versuchen…

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

  • Deswegen sind die Grünen gegen Bezahlkarten für Flüchtlinge.

    Klingt wie das "Auto von Rasern beschlagnahmen" erstmal super.

    Ich finde beides Prinzipiell auch gut.


    Aber in beiden Fällen verwaltet man sich zu Tode.

    Das merkt man aber erst, wenn man sich mit der jeweiligen Thematik näher beschäftigt.

    -> Bevor ich gesteinigt werde: andere Parteien wollen auch Dinge die zu Bürokratischen Monstern führen.

    Die Grünen wollen mit ihrem Lieferkettengesetz eigentlich auch nur gutes.

    Aber leider verschließen sie vor dem Bürokratiemonster in diesem Fall die Augen.


    Man muss halt leider deutlich mehr lesen als die Schlagzeilen und Parolen um eine Thematik verstehen zu können.


    -> Egal von welcher Partei


    BTT:

    Ich finde das Schweizer Modell gut.

    Hier werden die Strafen am persönlichen Einkommen gemessen.

    (Ist aber nur möglich, wenn die Behörden untereinander auf die benötigten Daten zugreifen können.)

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  • Schweitzermodell für Deutschland find ich voll bescheuert.

    Hier fahren Clanmitglieder mit getunten teuren Schlitten wie die Henker, leben aber offiziell nur von Stütze.

    Da haben wir nichts gekonnt, weil da nichts zu holen ist.

  • Ich finde die Idee der Beschlagnahme mit anschließender Versteigerung grundsätzlich gut - und ich würde nicht unterscheiden zwischen Fahrzeugen im Eigentum und anderen.

    Schließlich hat der Fahrer die Ursache gesetzt für die Beschlagnahme und ist gegenüber dem Eigentümer (Leasinggeber, Vermieter und im Fall der Clans eben Onkel) schadenersatzpflichtig.

    Wer als Gesetzgeber unterscheiden will zwischen Fahrzeugen im Eigentum und geliehenen Fahrzeugen macht einen großen Fehler, siehe auch HIER.

    Herzliche Grüße


    Wolfgang


    Opel Grandland X 2.0D AT Ultimate

    (EZ 11/2020, mondsteingrau-metallic mit schwarzem Dach, Geschwindigkeitsassistent, AHK und ein paar weiteren Extras)

  • Geht schon los:


    Erster Raser musste Auto abgeben
    Seit 1. März kann die Polizei unter bestimmten Umständen das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmen. In Wien geschah das nun das erste Mal. 114 km/h auf dem…
    wien.orf.at

    Beste Grüße,
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  • Dieses Jahr zum 1. Mal wieder angefahren worden :P Henker Rentner im SUV. Checkt Wieder Vorrang Gehweg nicht. Scharfer Kühlergrill und Beine aufgeripst. Hab ihn mir vorgeknöpft, hat Nix gesehen. X/ Vermutlich auch nix gecheckt. Führerschein weg und gut ist. Dann erstmal zur Nachtschulung.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Oh je 😔🤔

    Gut das nicht mehr passiert ist.

    Ich hätte ihn wahrscheinlich angezeigt.

    Dann war’s das mit Führerschein.

    Liebe Grüße Boris

    Peugeot 508 SW 160 HDI business-line Automatik & Mercedes 300 D

    In jeden gepflegten Haushalt gehört ein Mercedes W124😎


    Zahntechniker, weil Superheld kein anerkannter Beruf ist...

  • Oh je 😔🤔

    Gut das nicht mehr passiert ist.

    Ich hätte ihn wahrscheinlich angezeigt.

    Dann war’s das mit Führerschein.

    Liebe Grüße Boris

    Zeugin war da, ist den Aufwand nicht wert. Musste fertig trainieren. 😅

    Bin schon 4mal angefahren worden. Aber immer nur im Wohngebiet, sonst nie. Direkt auf der Straße Ist eben deutlich sicherer wenn's kein Radweg etc gibt. Und ich wohne ja aufm Land

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Was mich auf der Autobahn am meisten nervt: die "rechts vor links" Mentalität.


    Bei fast jeder Autobahnauffahrt kommt es immer wieder zu haarsträubenden und immens gefährlichen Situationen, weil die Auffahrenden mit einem gefühltem Schneckentempo auf Gedeih und Verderb auf den Hauptfahrstreifen wechseln ohne den nachfolgenden Verkehr gebührend zu berücksichtigen. Getreu dem Motto: wenn´s hinten knallt gibts vorne Geld!

    Noch besser sind die die gleich vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Spur wechseln. Kaum einer weiß wohl noch was wir alle in der Fahrschule gelernt haben: wenn es nicht anders geht am Ende des Beschleunigungsstreifen anhalten und eine passende Lücke abwarten. Mußte ich tatsächlich mal machen.


    Wer mal drauf achtet findet immer im Bereich der Auffahrten ramponierte oder grad instandgesetzte Leitplanken bzw. Schleuderspuren. Bremsspuren sind ja dank ABS kaum noch zu sehen.

    Schuld haben zum Teil die viel zu kurzen Auffahrten und die scharfen Kurven davor, mitunter kommst ja echt mit 50 um die Ecke gekrabbelt um dann in eine 200er Zone zu gelangen. =O

    Da lob ich mir die langen und gemütlichen Auffahrten in Holland, da kommt man schon mit 100 km/h auf die Bahn, und das Tempolimit sorgt für ein stressfreies einfädeln.

  • Kaum einer weiß wohl noch was wir alle in der Fahrschule gelernt haben: wenn es nicht anders geht am Ende des Beschleunigungsstreifen anhalten und eine passende Lücke abwarten. Mußte ich tatsächlich mal machen.

    Welcher Idiot hat dir dass den beigebracht??????


    Klar, bei nicht vorhandenem Pannenstreifen (Ist aber fast ausgestorben) hat man keine andere Wahl.


    Bei vorhandenem Pannenstreifen kann dieser zum Einfädeln mitbenutzt werden, musste ich schonmal bei einer engen Auffahrtkurve, dann Bergauf und dann noch 700 kg an nem 60 PS Polo, dann hat das nicht auf 80 gereicht bis die Spur rum war. Klar kann man jetz net 3km aufm Pannestreifen rumöckeln und aufpassen muss man auch, dass nix rumsteht, aber meistens klappt das.


    Auffahrten in Holland sind klasse da geb ich dir recht, auch die Franzosen oder die Spanier machen keine schlechte Arbeit, wenn man sich in den Maximalgeschwindigkeitszonen befindet. Auch an Raststätten oder Parkplätzen hat man genug Platz um angenehm herauszubeschleunigen. Wo es ganz anders aussieht ist bei unseren Freunden auf der Insel. Da erinnern manche Parkplätze an der Autobahn eher an Bushaltebuchten und dort fahren die LKW ganz rechts auch ihre 90-100 km/h .

    Auch manche Auf- oder Abfahrten sind echt spannend konstruiert. Ich bin als Kraftfahrer in diesen Ländern mit dem PKW unterwegs und in Newcastle gibt es eine Ausfahrt, da ist 80 (Stadtautobahn) dann kommt man aus ner Unterführung und muss nach einer Stützmauer links rein, kein Ausfädler, nichts, eine 1,90 breite Spur die nach 6 Metern in einem kleinen Kreisel in nem Wohngebiet endet, das erste mal hätte ich fast beide Verkehrsinseln und die darauf befindliche Beschilderung mitgenommen.

  • Welcher Idiot hat dir dass den beigebracht??????

    Ähm- mein Fahrschullehrer?


    Ist zwar schon eine Weile her, aber geändert hat sich glaube ich nix:


    Das mit dem Pannenstreifen hat sich halt so eingebürgert, aber ein Pannenstreifen ist und bleibt ein Pannenstreifen.

  • Also ich kenne es auch so. Weiterfahren, niemals anhalten !

    Mein Fahrschullehrer hat immer gesagt: wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht, dann auf dem Seitenstreifen weiterfahren. Der Seitenstreifen geht Bus Köln !

    Liebe Grüße Boris

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  • So schauts bei uns aus (Anhalten am Beschleunigunsgstreifen so früh als möglich - man braucht ihn schließlich dann ja noch zum Beschleunigen)

    https://www.fuerboeck.at/fileadmin/user_upload/20-pdf-fahrpruefung/NOEPruefer-Autobahn-auffahren.pdf

    Beste Grüße,
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  • Das Ding heißt korrekterweise Seitenstreifen, darf aber laut Rechtssprechung/StVO nicht zum auffahren verwendet werden. Das ergibt sich daraus, dass er kein Teil der Fahrbahn Ist sodass am Ende des Einfädelstreifens (heißt jetzt offiziell so) angehalten werden muss. (Vorfahrt gewähren!). Steht auch das Schild ja da.


    In der Praxis kann ggfs. im Einzelfall mit der nötigen Sorgfaltspflicht um einen Auffahrunfall zu vermeiden ggfs der Streifen (illegalerweise) befahren werden. Bleibt jeden selber überlassen..

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

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  • So schauts bei uns aus (Anhalten am Beschleunigunsgstreifen so früh als möglich - man braucht ihn schließlich dann ja noch zum Beschleunigen)

    https://www.fuerboeck.at/filea…er-Autobahn-auffahren.pdf

    Wenn man tatsächlich anhalten muss, bzw dies tut, muss man bei legaler Nichtbenutzung des Seitenstreifens eben aus dem Stand beschleunigen, da muss man halt warten bis die Lücke groß genug ist.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

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