​Keine Nullstellung beim Lichtschalter -- Schildbürgerstreich?

  • Seit dem 07. Februar 2011 ist TFL bei Neuzugelassenen Fahrzeugen Pflicht in D.

    Bei Motorrädern noch länger. Meine Mofa (Herkules) vor Tausenden von Jahren war schon so ausgelegt.

    Einen Schalter zu verbauen der auch das TFL Deaktiviert würde dieser Regelung arg zuwieder laufen. (Bei Motorrädern im Bereich der Stvo verboten) Bei Autos weis ich das gerade nicht.


    Ich glaube das Hersteller (hier PSA) ein Interesse daran haben das 'ihre' Fahrzeuge in möglichs wenig unfälle verwickelt sind. Wenn man das risiko durch solche maßnahmen verringen kann, bitte schön. Billiger gehts kaum als die Pflichtleuchten immer laufen zu lassen. Ich begrüße das sehr!


    Ich kann mir auch vorstellen das Die Versicherungen bei der Berechnung ihrer Tarife solche Details auch ansehen.

  • Bei vielen Autos ist die Lichtautomatik mit dem Scheibenwischer gekoppelt.

    (Teilweise einstellbar)

    Wenn der läuft, wird das Licht eingeschaltet.

    Ist bei unseren 208 und 607 so. Allerdings schaltet sich das Licht nicht sofort an wenn nur Intervall gewischt wird, sondern erst wenn der Wischer durchgängig wischt.

    Peugeot 208 eHDI 92 von 2012 bis dato 96.000 km

    Peugeot 607 V6 HDI von 2005 bis dato 227.000 km


    Katzen Liebhaber in jeder Richtung..........Sternzeichen - Auto - Haustiere

    Ein Leben ohne Katzen ist möglich aber Sinnlos

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem sehr speziellem Punkt verstehe ich den OP ein bisschen, und zwar wenn in der Früh die Sonne schon tief steht und es gefühlt sehr hell ist, die Lichtautomatik aber trotzdem auf Abblendlicht beharrt - zu diesem Zeitpunkt wäre ich mit reinem TFL sichtbarer. ABER ich kann ja einfach den Schalter auf "0" bzw Standlicht stellen, dann leuchtet das TFL vorne und hinten, passt also wieder.

  • Das dazu die Heckbeleuchtung ebenso brennt, handhaben mittlerweile einige Hersteller so, z.B. auch Audi.

    ...und den Anderen, bei denen es nicht so ist, ist das vielleicht garnicht bewusst. :/

    Grandland X Ultimate EZ 06/2018 1,2

  • beanti:


    Der Lichtschalter lässt sich leider nur auf Standlicht stellen, da es die Nullstellung ja nicht gibt. Das Tagfahrlicht wird dann auf Standlichtstärke heruntergedimmt. Man kann einfach nicht selber entscheiden das TFL zu nutzen, sondern wird bevormundet.


    Harry F.


    Ich bin mit dem Fahrzeug sonst recht zufrieden, aber das heisst ja nicht, dass man an vermeintlichen Mängeln nichts kritisieren darf. Ich bin auch mit der Funktion der Frischluftdüsen nicht zufrieden. Bei meinem Vorgängerauto konnte man diese auf-und zu machen unabhängig davon wie sie eingestellt waren. Auch das Schließen der Heckklappe könnte man besser lösen. Diese rastet oft nicht richtig ein, wenn man nicht kann vorsichtig genug zudrückt. Die Reaktion des Connect-Systems/Navi müsste nicht so träge sein, die Position des USB-Anschlusses könnte raffinierter sein, usw. Aber dies sind alles Kleinigkeiten, die hinter der Funktion des Fahrzeugs z.B. als Urlaubsfahrzeug oder Fahrradtransport im Innenraum eben zurückstehen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    beim alten 208 (meiner BJ 2018), kann TFL im Menü desktiviert werden, es muss ja nur bei Neuzulassung (vmtl. Typgenehmigung) vorhanden sein

    • Offizieller Beitrag

    Globetrotter2023 Ok, da hat sich tatsächlich noch was geändert, ich dachte der Lichtschalter wäre der gleiche wie im 3008, der die 0-Stellung noch hat.
    Bist du dir sicher, dass das Tagfahr-/Standlicht im Standlichtbetrieb gedimmt ist? Das wäre sehr ungewöhnlich, gedimmt wird es eigentlich nur im Abblendlichtbetrieb. Auch weil das Standlicht zusammen mit den Nebelleuchten betrieben werden kann.

    Was sonst auch meine Empfehlung wäre, wenn man das Abblendlicht nicht mag, auf Standlicht+Nebler umschalten, hier bitte aber erst auf rechtliche Gültigkeit überprüfen - in AT wäre das meines Wissens nach erlaubt

  • Das Tagfahrlicht ist als Standlicht nur maximal halb so hell wie TFL allein. Dafür sind die Heckleuchten zugeschaltet. Die Helligkeit wäre für ein Standlicht sonst wohl auch viel zu hell.

    • Offizieller Beitrag

    Globetrotter2023 Ok, da hat sich tatsächlich noch was geändert, ich dachte der Lichtschalter wäre der gleiche wie im 3008, der die 0-Stellung noch hat.
    Bist du dir sicher, dass das Tagfahr-/Standlicht im Standlichtbetrieb gedimmt ist? Das wäre sehr ungewöhnlich, gedimmt wird es eigentlich nur im Abblendlichtbetrieb. Auch weil das Standlicht zusammen mit den Nebelleuchten betrieben werden kann.

    Was sonst auch meine Empfehlung wäre, wenn man das Abblendlicht nicht mag, auf Standlicht+Nebler umschalten, hier bitte aber erst auf rechtliche Gültigkeit überprüfen - in AT wäre das meines Wissens nach erlaubt

    in DE nicht :-), weil allein das fahren mit Standlicht schon verboten ist, also stehen mit NSW und Standlicht darf man8o


    und vlt. der Vollständigkeit halber: "Standlicht" gibt es nicht, offiziell handelt es sich um "Begrenzungsleuchten" die die Umrisse des Autos erkennbar machen sollen.

    • Offizieller Beitrag

    "Standlicht" gibt es nicht

    Laut Bedienungsanleitung schon, sogar 17x alleine in der Rifter-Anleitung. Das schlägt doch jede "offizielle" Definition. ;)

    ja die StVZO gibt es mit Standlicht in Klammer auch an, und umgangssprachlich sagt ja eh jeder so :P, also alles kein Problem


    Weisß grad nur nicht wie es mit Nachrüstiungen oder Lösungen ist wo NSW (evtl. legal) als TFL läuft...:think1:...müsste man ggf. mal checken

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mit der Lichtautomatik sehr zufrieden.

    Mein 307 hatte es schon 2005, der 508 natürlich auch

    Bin noch nie auf die Idee gekommen das Licht von Hand einzuschalten.

    Aber klar, jeder Fahrer ist anders. Der eine möchte es von Hand einstellen wenn er das für nötig hält, der andere nicht.

    Verstehe das schon

    Liebe Grüße Boris

    • Offizieller Beitrag

    Musst du im Mercedes ja auch 😉

  • Nur mal so zur Info:

    Das Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) und Nebelleuchten ist sehr wohl erlaubt.

    Der Gesetzestext lautet:

    "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"

    Weiterhin gilt:

    "Die Nebelscheinwerfer sollten so eingestellt sein, dass der äußere Rand des Lichtstrahls nicht mehr als 40 Zentimeter von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt ist. Sollte dies doch der Fall sein, sind die Nebelscheinwerfer so zu schalten, dass sie nur gemeinsam mit dem Abblendlicht brennen."


    Ich hatte das Problem mit meinem ersten Auto. VW Käfer mit 6 Volt Anlage. Brauchte natürlich unbedingt zusätzliche Nebel- und Fernlichter. Brannten dann Nebel und Abblendlicht, war es Zappenduster, weil die Lichtmaschine das nicht packte. Also wurde Abblendlicht mit den Nebelleuchten abgeschaltet.

    Hat mir damals einige Male eine Diskussion mit der Polizei eingebracht. War aber erlaubt. Die haben sogar die 40 cm nachgemessen. Früher haben wir halt so gepost. War viel leiser wie die Poser heute.


    Gruß Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt haste recht. Asche über mein Haupt ^^. Gilt bei Sichtbehinderung die Regelung. Hatte den Text der StVO (Abs. 4) nicht mehr komplett im Kopf. Hätte erst nochmal ins Büchlein schauen sollen 😉

    Ist auch eigentlich klar, schließlich kann auch das Abblendlicht bei starken Nebel bereits einen selbst blenden. Hatte ich im 306 mit gelben NSW auch öfter gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, aber wenn jetzt die Sicht am Tag NICHT durch Nebel behindert ist, bleibt es in D verboten?

    Ja, laut § 17 (II) StVO

    1Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


    Und dann wie gesagt:


    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt


    Ich kann bei Gelegenheit aber nochmal die Kommentare raussuchen...

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • ja. Aber ich habs beim Alfa, beim 306 und beim 307 damals so gemacht und es sah Klasse aus8). War vermutlich auch der Nimbus des kleinen Gesetzesbrechers mit dabei...haben damals viele gemacht. Und ich würde mich nicht darüber aufregen. Lieber dieses Licht als gar keins.

    3008 Allure 1.2 EAT8 (Prod. 21.02.19), schneeweiss+perla nera/LED/SHZ/NAC/Easy/el. Klappe/keyless

  • Nach mittlerweile über 2 Jahren bin ich immer noch über die fehlende Nullstellung des Lichtschalters verärgert. Es dauert morgens bei der Fahrt ins Büro trotz Sonne manchmal ewig, bis das Licht ausgeht. Genauso tagsüber, wenn das Tagfahrlicht oftmals ewig ausreichen würde. Ich halte es nach wie vor für einen Schildbürgerstreich.

  • Bei tiefstehender Sonne ist das Licht mit Absicht an.

    Das soll so sein. Hatte mich bei meinen Octavia RS auch gewundert.

    ->

    Durch die Blendung der Sonne kann man andere Verkehrsteilnehmer nur schlecht erkennen.

    Haben die aber das Licht eingeschaltet, kann man sie trotz Blendung besser erkennen.

    Wagen meiner Frau: 308SW Allure mit GT-Line, 1,2L PureTech EAT8


    Fahrzeugübergabe (Neuwagen): 19.07.2018
    Defekte: - Lichtmaschine, Meldung: "Batterieladefehler, Fahrzeug stoppen" 12.2018

    - Gasdruckfeder Kofferraum 03.2024