Oje , schon die nächste Baustelle...
Manipulations-Vorwürfe gegen VW
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Also mal eine Beispielrechnung:
Max Mustermann kauf sich einen VW für 40.000 Euro.
Nach 5 Jahren hätte dieser einen Restwert von 16.000 Euro.
Durch den Schummel-Skandal würde er für seinen VW jetzt aber nur noch 12.000 Euro bekommen.
Also müsste VW dem Hernn Mustermann den zusätzlichen Wertverlust von 4.000 Euro als Entschädigung zahlen.
Kann man das so sehen?
Somit hätte ja keine Partei einen Gewinn daraus erzielt.
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Naja, die Nutzutzungsgebühren sind ja nicht so hoch bei VAG, deswegen wird man wohl relativ viel Geld für seinen Schummelkarre bekommen. Und natürlich als guter VAG-Nutzer wieder was aus dem Konzern auswählen.
Keine Gebühr, VW kann vom Käufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, für die Nutzung.. Es wird in der Regel nach km Laufleistung beurteilt
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OK, eben keine Gebühr, sondern eine Entschädiging. Und wer berechent die ? VAG oder was vom Gericht Festgelegtes ?
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Also mal eine Beispielrechnung:
Max Mustermann kauf sich einen VW für 40.000 Euro.
Nach 5 Jahren hätte dieser einen Restwert von 16.000 Euro.
Durch den Schummel-Skandal würde er für seinen VW jetzt aber nur noch 12.000 Euro bekommen.
Also müsste VW dem Hernn Mustermann den zusätzlichen Wertverlust von 4.000 Euro als Entschädigung zahlen.
Kann man das so sehen?
Somit hätte ja keine Partei einen Gewinn daraus erzielt.
Wenn auf Rückgabe bzw Rücktritt von Vertrag geklagt wurde, geht es ja nicht um Gewinn, sondern es soll so gestellt werden als gäbe es keinen. Nur darf natürlich niemand besser gestellt werden, daher die Abrechnung.
Im Prinzip wird man wohl nach km rechnen, ist am einfachsten und am Aufschlussreichsten..
Was die Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Kraftfahrzeugen anbelangt bestimmt sich der zu leistende Ersatz nach dem Verhältnis zwischen dem in Kilometern bemessenen tatsächlichen Gebrauch und der voraussichtlichen Gesamtlaufleistung auf der Grundlage folgender, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verwendeten mathematischen Formel (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf ; Mü-Ko - Gaier, BGB, 4. Aufl. Rdn. 28 zu § 346 m.w.N.):
Gebrauchsvorteil=
Bruttokaufpreis x zurückgelegte Fahrstrecke
Geteilt durch
voraussichtliche Gesamtlaufleistung -
OK, eben keine Gebühr, sondern eine Entschädiging. Und wer berechent die ? VAG oder was vom Gericht Festgelegtes ?
Wie ich sagte das Gericht. Die muss ja individuell berechnet werden.
Formel siehe ein Beitrag weiter oben
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Also im Beispiel:
40.000 EUR Preis x 80.000km /200.000km erwarte Gesamt Laufleistung = 16.000.
Bei 150.000km zu erwarten entspricht dies einer Nutzungsentschädigung von 0,67 % je 1000 km.
Davon gehen Gerichte such wohl aus, wobei in jüngster Zeit aufgrund besserer Technik auch bereits 200.000km oder vereinzelt 250.000 km, also 0,5% oder 0,4% aNgenommen wurden. Das waren einige einzelne Urteile..
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SilentGreen
Hat den Titel des Themas von „Manipulations-Vorwürfe gegen VW USA“ zu „Manipulations-Vorwürfe gegen VW“ geändert. -
Ich gehöre zu den Musterfeststellungsleuten. Wir haben für unsere 2 Skodas, die wir mit "Verlusten" verkauft haben, insgesamt rund 5500 EUR von VW bekommen! Ohne den ganzen Ärger, der jetzt auf die Kläger noch zukommt! Ich fühle mich gerade hinreichend saturiert! Auch wenn einem die ganzen Werbungen der Profi-Anwaltskanzleien weismachen wollen, dass man viiiiel mehr hätte rausholen können! Mag sein, aber wir hatten 2 spezielle Fälle und zudem sind die Autos beide bei 90.000km verkauft, wer weiß, was mir da noch alles abgezogen werden würde...
Kohle ist bereits da, die Nerven sind beruhigt, Thema ist abgeschlossen für mich!
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Und da der VW Käufer ja "dumm" ist, wird er auch weiterhin wieder zum VW Modell greifen. Egal ob mit oder ohne Entschädigung.
Das sind die wichtigsten 2 Sätze, auf denen es noch ankommt, ob VW dann tatsächlich der Gewinner ist.
Es bleibt jetzt noch abzuwarten, wie die vielen anderen Verhandlungen verlaufen, wie kulant VW sich nun verhalten wird und wie dumm die VW-Fahrer dabei bleiben und sich weiter abzocken lassen.
Zumindest stehen die Chancen durch dieses Grundsatz-Urteil zum ersten mal ja schonmal nicht schlecht für den Kunden mit zahlreichen weiteren Verhandlungen, die noch anstehen.
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Ich bin ja nicht der Apostel, aber was ist mit der Umwelt.
Es wird doch soviel auf die Umwelt gegeben, und das ja auch zurecht.
Diejenigen die jetzt ihr Auto zurückgeben können - was geschieht mit den Fahrzeugen. Werden die Abgaskonform hergerichtet und verkauft, oder irgendwohin (wo sich keiner darum schert) verschoben?
Die anderen, die eine Entschädigung annehmen, fahren ihre "Stinker" weiter.
Ich sehe das als hin und her schieben, zu gunsten von VW und den anderen.
Richtig wäre es gewesen sämtliche betroffenen Fahrzeuge sofort still zu legen und auf Kosten der Hersteller für Ersatz zu sorgen. Wiederzulassung nur wenn die Fahrzeuge "sauber" sind.
Die Hersteller müssten noch viel mehr Strafe zahlen.
Aber der KFZ - Lobby kann man ja nichts tun, da traut sich die Regierung nicht heran.
Und ich als evtl. Fahrer dieser Marken würde ein Fahrzeug dieser Firmen nicht mehr kaufen. Jetzt vertuschen sie es vielleicht noch besser.
Nur ist das wie ein Anrennen gegen Windmühlen.
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Ja, so müsste es eigentlich sein. Aber zu beachten dabei:
Die Auto-Lobby ist sehr stark und mächtig. Da wird nichts gegen ihre Schützlinge unternommen was ihnen schaden könnte 😉
Liebe Grüße Boris
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Ja, so müsste es eigentlich sein. Aber zu beachten dabei:
Die Auto-Lobby ist sehr stark und mächtig. Da wird nichts gegen ihre Schützlinge unternommen was ihnen schaden könnte 😉
Liebe Grüße Boris
Ja, so ist es leider.
Es wird seitens der Lobby halt immer die Karte mit den tausenden Arbeitsplätzen gespielt. Das ist im Grunde ja auch nachvollziehbar, nur sollte es nicht der Freifahrtschein für verschlafene Trends, falsche Strategien und vorsätzlichen Betrug sein.