Henker am Lenker

  • Thema Alkohol.

    In unserem Landkreis wurden vor ca. 14 Tagen am Wochenende 8 Menschen besoffen im Straßeverkehr festgestellt.

    Und das innerhalb von 4 Stunden.


    In unserer kleinen Stadt waren es innerhalb von 2 Stunden 4 Leute ...


    Und da muss man sich über nichts mehr wundern.

  • also mich wollten sie letzte Woche Montag auch wegen Alkohol oder Drogen am Nürburgring dran kriegen. Nachdem ich meinen Namen gesagt habe durfte ich weiterfahren. Auch nicht richtig. Eigentlich wollte ich sogar zur Beruhigung vorher ein Bierchen trinken, hab’s aber gelassen. Wer weiß wofür es gut war….



    trotzdem, was hat der Name mit Drogenkonsum zu tun? Ich habe immer rote Augen, warum wird nie mal richtig kontrolliert???

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    wirklich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mit mehr Kontrollen kein Problem!

    In 28 Jahren bin ich zwei mal !!! kontrolliert worden…

    Ein Mal in Frankfurt (allgemeine Verkehrskontrolle) und dann bei uns im Ort ( es wurde jemand gesucht, ich wurde durchgewunken)

    Alkohol und Fahren ist bei mir tabu.

    Entweder ich trinke, oder ich fahre.

    Bei Drogen hört es eh auf bei mir.

    Habe in jetzt fast 46 Jahren noch nie das Bedürfnis gehabt etwas zu rauchen oder einzuschmeißen.

    Bei aller liebe, da hört für mich Spaß auf.

    Liebe Grüße Boris

  • Naja, wenn man das Schwierigkeitslevel durch Geschwindigkeit nicht mehr erhöhen kann…


    spass, natürlich nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Langsamfahren nach 5 Bier ist nur eine Sache… oder durchn Wald, Holz holen etc…. Aber Privatgelände

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    wirklich nicht.

  • Ich hatte bis jetzt ein einziges Mal das Vergnügen - vor 'nem guten viertel Jahr. War zur Nachtschicht unterwegs, bin angehalten worden. Wo ich denn hinwöllte, bin ich gefragt worden. Auf Arbeit, guck dir die siffige Arbeitshose an, kam von mir zurück. Ja, gute Reise und ruhige Nachtschicht hat er mir nur noch gewünscht und mich durchgewunken.

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

  • Auf Privatgelände kann man niemand überfahren oder Sachschaden anrichten?

    53125-trio1-png

    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, bestellt am 2.2.2024, Produktion KW13/2024, beim Händler 17.4.2024, abholen 1.5.2024

    • Offizieller Beitrag


    trotzdem, was hat der Name mit Drogenkonsum zu tun? Ich habe immer rote Augen, warum wird nie mal richtig kontrolliert???

    *Hüstel*..... Kann mich nicht beklagen 🤣^^

    Nr. 13 oder wars 14, oder nur 11??:P

    Ironie des Schicksals - allgm. Verkehrskontrolle

  • Auf Privatgelände kann man niemand überfahren oder Sachschaden anrichten?

    da weiß man was einen erwartet. Wenn alle einen sitzen haben und das Gelände groß ist, warum nicht?

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    wirklich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Auf Privatgelände kann man niemand überfahren oder Sachschaden anrichten?

    da weiß man was einen erwartet. Wenn alle einen sitzen haben und das Gelände groß ist, warum nicht?

    Es gibt aber wohl kaum ein Privatgelände, dass man nicht über öffentliche Straßen erreicht (muss) ;). Und Straftaten werden natürlich auch auf Privatgelände geahndet, wäre ja noch schöner, bringst man jmd in seinem Privatgelände um und geht straffrei aus ^^

  • Ja, wenn alle besoffen sind, geht das natürlich. 8|

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    • Offizieller Beitrag

    Ja, wenn alle besoffen sind, geht das natürlich. 8|

    Gut, auf'm Dorf sind halt auch die Sheriffs besoffen, muss man dazu natürlich dazu sagen :P

  • Ja, wenn alle besoffen sind, geht das natürlich. 8|

    eben… :S Wenn danach alle ins Zelt fallen können… ja auch die hätten leiden können. Großes Gelände mit Wald und Wiese im Osten…

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    wirklich nicht.

  • So nach dem Motto: Wenn ein Auto mit Besoffenen gegen den Baumfährt und alle tot sind, ist das ok. Die haben das ja gwusst.

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, bestellt am 2.2.2024, Produktion KW13/2024, beim Händler 17.4.2024, abholen 1.5.2024

  • Bis 1,5 Promille -> Ordnungswidrigkeit

    Ab 1,6 Promille -> Straftat

    Aber immer beschränkt auf den Geltungsbereich der StVO.


    Wenn ich also alkoholisiert mein Auto an die Hauswand setze und das ist meine eigene auf meinem Grundstück, sind die Folgen rein versicherungsrechtlicher Natur.


    Zustimmung zu "zu wenig Alkoholkontrollen" (und letztlich auch Drogenkontrollen):

    Ich fahre knapp 1 Mio km in nun 43 Jahren Führerscheinbesitz und habe noch nie pusten sollen.

    Allerdings auch keine "blöden" Unfälle in meiner Karriere und nur wenige Fahrten unter zumindest grenzwertigem Alkoholeinfluß in den 80er Jahren.

  • Wenn ich mich in Auto mitm besoffenen Fahrer setze, bin ich mir bewusst welches Risiko ich eingehe. So gesehen und krass gesehen, ja. Ich bin mir bewusst was passieren kann. Ich würde nie völlig besoffen andere mit reinziehen.


    Ich kenne die Grenze und riskiere weder Leben noch Führerschein.


    interessant finde ich, dass ich ne pusten oder nen Abstrich mitmachen musste. Wie gesagt, ich habe eigentlich immer rote Augen und meine Aufmerksamkeit ist halt auch nicht die beste, ich komme so ganz gut zurecht aber ich wette, dass ich bei den Spielchen die sie machen eher durch falle. „müde, mit Maske arbeiten oder einfach angestrengt“ sind super Ausreden. Entweder trauen sie mir das nicht zu oder die haben keinen Bock

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    wirklich nicht.

  • Ausreden gibt es keine. Das nennt man dann einfach fahruntauglich.


    Auch die Versicherungsfrage ist nicht klein zu reden. Das ist finanziell sehr entscheidend, Insbesondere, wenn sich diese wegen Grobfahrlässigkeit zurückzieht.

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mich in Auto mitm besoffenen Fahrer setze, bin ich mir bewusst welches Risiko ich eingehe. So gesehen und krass gesehen, ja. Ich bin mir bewusst was passieren kann. Ich würde nie völlig besoffen andere mit reinziehen.


    Ich kenne die Grenze und riskiere weder Leben noch Führerschein.


    interessant finde ich, dass ich ne pusten oder nen Abstrich mitmachen musste. Wie gesagt, ich habe eigentlich immer rote Augen und meine Aufmerksamkeit ist halt auch nicht die beste, ich komme so ganz gut zurecht aber ich wette, dass ich bei den Spielchen die sie machen eher durch falle. „müde, mit Maske arbeiten oder einfach angestrengt“ sind super Ausreden. Entweder trauen sie mir das nicht zu oder die haben keinen Bock

    Also mal im Ernst Robin, ohne dich anzählen zu wollen:

    wenn deine Aufmerksamkeit nicht die beste ist und du müde bist würde ich das mal untersuchen lassen 🤔

    Sowas kann 1000 mal gutgehen, beim 1001 mal knallt es dann… finde ich etwas besorgniserregend 🤔

    Liebe Grüße Boris

    • Offizieller Beitrag

    Bis 1,5 Promille -> Ordnungswidrigkeit

    Ab 1,6 Promille -> Straftat

    Aber immer beschränkt auf den Geltungsbereich der StVO.


    Wenn ich also alkoholisiert mein Auto an die Hauswand setze und das ist meine eigene auf meinem Grundstück, sind die Folgen rein versicherungsrechtlicher Natur.

    Vorsicht!, die StVO gilt durchaus auch auf Privatgelände, nur nicht uneingeschränkt und immer. Entscheidend ist ob die private Fläche, den öffentlichen Verkehr gewidmet ist (Regelfall angeordnet durch die Behörden) oder de facto öffentlicher Verkehr stattfindet ohne, dass die Fläche durch Die Behörden dem Verkehr gewidmet ist.


    Auszug der VwV StVO



    Zu § 1 Grundregeln

    1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.


    2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

    .



    Man muss sich dazu vor Augen führen :


    Achtung! Hierzu ist de Begriff bzw die Definition von privat (im Sinne von Besitz, Eigentumsrecht) vom ordnungsrechtlichen Sinne zu unterscheiden.

    Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht, jedoch verdrängt der Öffentliche Begriff den Eigentumsrechtlichen.


    Findet öffentlicher Verkehr mit stillschweigender Duldung oder tatsächlicher Duldung des Verfügungsbberechtigten statt, handelt es sich de facto und im ordnungsrechtlichen Sinne um öffentlichen VR, sodann findet die StVO Anwendung, sofern der Verfügungsbberechtigten diese nicht explizit ausschließt.


    öfftl. Verkehrsraum (VR) = VR der durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt wird.


    Des weiteren funktioniert dein Beispiel tatsächlich nur mit dem Sachschaden an der eigenen Wand. Wenn er dabei seine Omma überfahren würde, um endlich zu erben, liegt natürlich wieder ein Straftat vor, die als Offizialdelikit natürlich verfolgt wird.

  • Danke für die Darstellung, daher mein konkreter Fall

    ".. mein Auto an die Hauswand setze und das ist meine eigene auf meinem Grundstück .."


    Dass das auf dem Baumarktparkplatz (auch Sonntags) nicht gilt, ist mir bekannt,

    ebenso wie Mehrfamilienhaus-Grundstücke nicht dazu zählen.

  • Wenn Dir ein Teil der Strasse vor dem Haus gehört, welche auch von Weiteren in der Strasse befahren wird, ist es wohl auch öffentlich.

    Das allerdings eh nur die strafrechtliche Sache. Wer den Schaden bezahlt eine Andere.

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, bestellt am 2.2.2024, Produktion KW13/2024, beim Händler 17.4.2024, abholen 1.5.2024