Es ist für den 308 Allure Purtech 130 nur noch EAT8 möglich!?

  • Hallo!
    Ich habe mir so eben die Preisliste "DER NEUE PEUGEOT 308.." mit Wirkung vom 01.02.2018 heruntergeladen. Hierin ist EAT6 nicht mehr lieferbar, sondern nur EAT8.
    Bekomme ich nun einen Ladenhüter ?
    Hier sind unsere Juristen gefragt, was ich machen soll.
    MfG! [emoji1]

    Einmal editiert, zuletzt von Sascha_Rhbg ()

  • Also ich wäre froh wenn ich das alte EAT6 bestellt hätte, aber das neue EAT8 bekommen würde.


    Das das EAT8 mit dem Facelift eingeführt wurde steht doch schon seit der Bekanntgabe des Facelifts (Ende 2017) fest.
    Aber erst seit 2018 werden die EAT8 verbaut.


  • Also ich wäre froh wenn ich das alte EAT6 bestellt hätte, aber das neue EAT8 bekommen würde.


    Das das EAT8 mit dem Facelift eingeführt wurde steht doch schon seit der Bekanntgabe des Facelifts (Ende 2017) fest.
    Aber erst seit 2018 werden die EAT8 verbaut.


    Aber hallo!
    1. So einfach ist das nicht!
    2. Es gilt: Wer bestellt > bezahlt, so weit ist das klar.
    3. Wenn nun der Lieferant z.B. der Händler dien Zustand der bestellten "Ware" einseitig ändert.
    4. Was gilt denn dann? Der Ladenhüter?
    Das ist das Problem!
    MfG!

  • Ich verstehe das Problem immer noch nicht... Du würdest doch das neuere Getriebe bekommen, wie kann man da von Ladenhüter sprechen?


    Abgesehen davon, wenn du wirklich juristischen Rat willst, ist ein Forum der falsche Ort dafür.

    308 SW GT THP205 magnetic blue aus 12/2017

    Einmal editiert, zuletzt von Tecci ()

  • Ein Ladenhüter ist es nicht, denn es ist ja ein Bestellfahrzeug. Es kann aber immer vorkommen, dass in der Ausstattung etwas ändert. Strenggenommen heißt es ja nur: wer ab dem 01.02.2018 einen 1.2 PureTech 130 mit Automatik bestellen möchte, kann keinen EAT6 mehr nehmen, sondern das EAT8.
    Ohne jetzt die exakte Ausstattungsliste durchzugehen, aber beim Active erhöht sich der Preis durch das EAT8 um 350€ und beim Allure um 200€.
    Ein zu verschmerzender Aufpreis.
    Durch die Umstellung von Euro 6b auf Euro 6d-TEMP ändert sich jedoch der Prüfzyklus. Der neue heißt WLTP und bietet ein realistischeres Fahrprofil. Für Euro 6d-TEMP werden zudem auch "echte" Messungen auf der Straße gemacht.
    Dadurch steigt der Normverbrauch an. Laut Preisliste von 106-112g auf 120-124g. In DE erhöht sich damit der KfZ-Steuer also um 24-28€.


    Die Frage war aber wohl eher ob du jetzt noch das EAT6 bekommst oder schon das EAT8. Kann man jetzt wohl nicht im Voraus sagen.
    Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass es das EAT8 wird.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Schau einfach in die AGB. Dort wird es einen Passus geben, der besagt,dass du ein Anrecht auf deine bestellte Ware hast,der Hersteller sich aber vorbehält im Zuge von technischen Änderungen und Verbesserungen die Ausstattung zu ändern. Wenn du noch EAT6 bestellt hast und bekommst EAT8 bist du Nutznießer dieser Klausel.
    Ansonsten berät dich sicher gern Anwalt.
    LG Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

  • Mehr Steuern für einen moderneren Motor gleichen Hubraums??? Das ist aber schlechter als bestellt... Das würde ich monieren und mir vom Händler auf 10 Jahre gerechnet-die ich den Wagen fahren möchte- die entsprechende Differenz auszahlen lassen.
    Das neue Getriebe wird wohl schlecht zu monieren sein.



    Peugeot 308 II EZ 01/2015 1.2 e-THP 130

    308 SW 1.2 e-thp 130 Allure (DAB/RFK/PANO/ALCANTARA) in rubirot660952.png
    vorher: 307 SW Premium 2,0 16V 100 kW

    Einmal editiert, zuletzt von tazitus ()

  • Warum? Was kann der Händler denn dafür wenn der Prüfzyklus geändert wird?
    Es geht ja nicht um die Hubraumsteuer, die bleibt ja gleich.
    Es geht um die CO² Steuer, die durch die höheren Werte, anhand des neuen Prüfzyklus, auch höher sind.

  • Exakt. Mit der Umstellung auf die Besteuerung nach CO2 ist die Euronorm egal. Da geht es nach Hubraum, Verbrauch und Erstzulassung.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png


  • Schau einfach in die AGB. Dort wird es einen Passus geben, der besagt,dass du ein Anrecht auf deine bestellte Ware hast,der Hersteller sich aber vorbehält im Zuge von technischen Änderungen und Verbesserungen die Ausstattung zu ändern. Wenn du noch EAT6 bestellt hast und bekommst EAT8 bist du Nutznießer dieser Klausel.
    Ansonsten berät dich sicher gern Anwalt.
    LG Mainy


    Hallo!
    [font="Calibri"]ABG1-Peugeot-1 04.02.2018[/font]
    [font="Calibri"]Anfang Zitat:[/font]
    [font="Calibri"]Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)[/font]
    [font="Calibri"]Stand 12/2016; IV. Ziff. 7, (mir übergeben am 24.10.2017) mit der[/font]
    [font="Calibri"]verbindlichen Bestellung –Neuwagen-:[/font]
    [font="Calibri"]Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderung des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. [/font]
    [font="Calibri"]Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummer gebraucht, können allein hieraus keine Rechte hergeleitet werden.[/font]
    [font="Calibri"]:Ende Zitat[/font]


    So einfach ist die Sache nicht!
    1. Was ist die Lieferzeit?
    2. Über Sonderzeichen hat mich der Verkäufer/Geschäftsinhaber nicht informiert.
    MfG!


  • Ich verstehe das Problem immer noch nicht... Du würdest doch das neuere Getriebe bekommen, wie kann man da von Ladenhüter sprechen?


    Abgesehen davon, wenn du wirklich juristischen Rat willst, ist ein Forum der falsche Ort dafür.


    Aber hallo!
    Ein "Neuwagen" ausgeliefert >01.02.2018 mit EAT6 wäre doch ein "Ladenhüter".
    Ganz einfach: Ein Käufer ca. in 2a dem ich dieses Auto anbiete sagt doch: Das mit dem EAT6 ist doch ein alter Hut; Folge: Ankaufpreissenkung.
    So einfach ist die Sache nicht!
    Ich werde sehen.
    MfG! [emoji30]


  • Aber hallo!
    Der LP für meinen Peugeot (PL >01.10.2017) war am Bestelltag: 25.550 €;
    Der LP soll > 01.02.2018 26.100€ sein. Unterschied: 550€ und nicht wie du schreibst 200€! [emoji30]
    Aber das ist doch marginal, bleibe doch bitte bei der Wahrheit!
    MfG! [emoji1]

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Deine Bedenken schon bei deinem :) mal vorgetragen?


    Ich persönlich denke das dein Neuer mit EAT8 vom Band rollen wird.

  • Also ich behaupte mal, dass diese Änderung in den Begriff der Zumutbarkeit im Sinne der Peugeot-AGB passen wird. Wenn nicht, dann dürfte vermutlich ein Widerrufsrecht für den Kaufvertrag im Raum bestehen. Was sicher nicht passieren wird ist, dass man ein EAT8-Fahrzeug für den Preis des EAT6-Fahrzeugs bekommt und dann irgendwelche angeblichen steuerlichen Mehrbelastungen geltend machen kann. Aber wenn dir die Angelegenheit so schwer auf der Seele liegt, sprich vernünftig mit deinem Händler über Lösungsmöglichkeiten (vielleicht gibt es ja nicht mal Grund zur Sorge) und wenn das nicht funktioniert, dann kannst du zu einem Anwalt gehen, wenn du immer noch vom Unrecht der anderen Partei überzeugt bist.

    308 SW GT THP205 magnetic blue aus 12/2017


  • Also ich behaupte mal, dass diese Änderung in den Begriff der Zumutbarkeit im Sinne der Peugeot-AGB passen wird. Wenn nicht, dann dürfte vermutlich ein Widerrufsrecht für den Kaufvertrag im Raum bestehen. Was sicher nicht passieren wird ist, dass man ein EAT8-Fahrzeug für den Preis des EAT6-Fahrzeugs bekommt und dann irgendwelche angeblichen steuerlichen Mehrbelastungen geltend machen kann. Aber wenn dir die Angelegenheit so schwer auf der Seele liegt, sprich vernünftig mit deinem Händler über Lösungsmöglichkeiten (vielleicht gibt es ja nicht mal Grund zur Sorge) und wenn das nicht funktioniert, dann kannst du zu einem Anwalt gehen, wenn du immer noch vom Unrecht der anderen Partei überzeugt bist.


    Aber hallo!
    Richtig, was du schreibst.
    Entweder bist du schon Jurist, oder angehender Jurist.
    Du hast meinen Respekt!


    Aber jetzt warte ich erst einmal die Antwort meines Händlers/Verkäufers für eine "einvernehmliche" Lösung ab.
    MfG! [emoji1]


  • Aber hallo!
    Ein "Neuwagen" ausgeliefert >01.02.2018 mit EAT6 wäre doch ein "Ladenhüter".
    Ganz einfach: Ein Käufer ca. in 2a dem ich dieses Auto anbiete sagt doch: Das mit dem EAT6 ist doch ein alter Hut; Folge: Ankaufpreissenkung.


    Warum sollte der Preis nicht gesenkt werden? Modelle mit EAT8 sind leicht teurer. Ist doch nur logisch, dass der Verkaufspreis dann zukünftig auch nicht gleich ist.



    Der LP für meinen Peugeot (PL >01.10.2017) war am Bestelltag: 25.550 €;
    Der LP soll > 01.02.2018 26.100€ sein. Unterschied: 550€ und nicht wie du schreibst 200€! [emoji30]
    Aber das ist doch marginal, bleibe doch bitte bei der Wahrheit!


    Bei der Wahrheit bleiben? Sag mal geht's noch? Meine Angaben beziehen sich auf die aktuelle Preisliste und die vorherige und sind natürlich richtig!
    Die von dir genannte Preiserhöhung liegt an einer Ausstattungsänderung zusätzlich zum neuen EAT8: zum Zeitpunkt "deiner Bestellung" hatte der Allure keine Schaltwippen am Lenkrad und keine 220V Steckdose. Das gehört bei 308er mit Bestellung ab 01.02.2018 zur Serie.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Aber jetzt warte ich erst einmal die Antwort meines Händlers/Verkäufers für eine "einvernehmliche" Lösung ab.
    MfG! [emoji1]


    Interessant wäre ja, bei allem Geschreibsel, was willst du denn erreichen ?
    Wenn ich mit jemandem über eine einvernehmliche Lösung sprechen will, muss ich ja ein Gesprächsziel haben.
    Dann musst du ja auch deine Bendenken formulieren können, das hast du bis jetzt hier in deinem Eingangsthread nicht geschildert.
    Viele Grüße Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

  • Hhm, ich beschreibe das Ganze mal aus der Sicht eines großen deutschen Automobilherstellers : Du hast ein Fahrzeug mit den damaligen Spezifikationen bestellt und dafür unterschrieben. Jetzt gibt es für das Fahrzeug andere Vorgaben, aber nur, weil es verbessert wurde. Kein Anrecht darauf, basta. Bin kein natürlich kein Jurist, aber so läuft das. Ein Anwalt könnte natürlich die Spitzfindigkeiten finden, aber bei dem Streitwert deines Fahrzeuges landest du bei mindestestens bei 1500€ Anwaltskosten bei der Klage. Muß man eben überlegen.

    WIR sind Europa, nicht ihr !
    Warum überhaupt AfD (Alternative für Doofe). Wir fahren doch Peugeot ;)
    Keinen Millimeter nach rechts in ganz Europa.
    8x 205 60-128PS, 1x Partner HDI 1,6 , 2x 206CC 135 , 1x 407 HDI 1,6 , 1x 208 GTI 30th 8), 1x 3008 I HDI 2l, 1x 607 V6 :thumbup:

    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....


  • Hhm, ich beschreibe das Ganze mal aus der Sicht eines großen deutschen Automobilherstellers : Du hast ein Fahrzeug mit den damaligen Spezifikationen bestellt und dafür unterschrieben. Jetzt gibt es für das Fahrzeug andere Vorgaben, aber nur, weil es verbessert wurde. Kein Anrecht darauf, basta. Bin kein natürlich kein Jurist, aber so läuft das. Ein Anwalt könnte natürlich die Spitzfindigkeiten finden, aber bei dem Streitwert deines Fahrzeuges landest du bei mindestestens bei 1500€ Anwaltskosten bei der Klage. Muß man eben überlegen.


    Hallo!
    1. Ein Neuwagen ist nun mal ein PKW aus der laufenden Produktion (ORGA-Nr.) [emoji1]
    2. Ich habe eine sehr gute Rechtsschutzversicherung
    3. Es wäre unklug hier etwa über meine Absichten zu einer "einvernehmlichen" Lösung zu kommen zu berichten.
    4. Mein Eingangsstatement sollte nur eine Information für Käufer und Kaufinteressierte sein.
    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von heima ()

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem muss man hier nicht unnötig Mitglieder angehen. Bitte bei der Wortwahl und Ausdrucksweise beim Thema und der richtigen Wortwahl bleiben.