Optiway Service Plus sinvoll?

  • Na gut wenn Ihr das sagt.
    Hab die letzten 16 Jahre meinen Wechsel selbst gemacht, in den nächsten 4 Jahren ist es mir durch Servicevertrag wurscht, aber ich kann ja danach mal schauen :)

  • Wollte es beim Mondeo auch selber mitbringen, haben3x zu hören bekommen das sie auch was verdienen wollen und ich bitte kein Öl mitbringen soll... naja, sterbe ich auch nicht von.. sonst könnte ich ja immer noch zu einer freien Werkstatt..

    308gt verkauft.

    3008 190 thp GT Line Perlmuttweiss Tomason TN12 8,5x19 et 40 Kuzka Performance stage1-》 190ps 320Nm
    Musketier Ladekante

    Ford S-Max ST-Line Bi-Turbo

  • .....Aber dann ist die Garantie flöten.


    Und wenn der Fensterheber streikt, hat es ursächlich ja nichts mit dem Öl zu tun.
    Diese Diskussionen hatte ich ähnlich mit einem Qashqai mit Gasanlage. Da leckte der Öldruckschalter und der freundliche Nissan-Händler meinte, das wäre ja kein Garantiefall, weil eine Gasanlage eingebaut war. Auf die Frage, was das miteinander zu tun hat, kam keine Antwort. Eine andere Niederlassung desselben Betriebs hat das anstandslos gerichtet, kein Wort von der Gasanlage.


    Viele Grüße Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

  • Je nach Auslegung.
    Bei meinem Sohn hat sich vor Jahren die Verbundglasscheibe getrennt - lauter Blasen.
    Keine Garantiereparatur möglich, weil die Inspektionen nicht in einer Vertragswerkstatt gemacht wurden.
    Was hat das damit zu tun?
    Andererseits wurde ein Seitenschlag an der Umlenkrolle für den Steuerzahnriemen in der Vertragswerkstatt nicht erkannt.
    Aber die Herstellervorgaben müssen/sollen eingehalten werden.
    Deswegen haben meine Autos die letzten 10 Jahre keine Inspektion mehr vom Händler bekommen.

  • Hallo 206Driver,


    ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass ich die Rechnung für mich aufgestellt habe.
    Sicher kann man durch Eigenleistung noch einige Euro sparen.
    Aber wie mein Peugeot-Verkäufer sagte: Mit diesem Vertrag kann man die 4 Jahre ganz entspannt sehen.
    Entweder sind eventuell auftretende Schäden Garantie oder Verschleiß bzw. Wartung, damit sind die Kosten
    aus meiner Sicht doch gut kalkulierbar.


    Aber die Entscheidung ob Vertrag machen oder nicht muss jeder für sich treffen.


    Andere Möglichkeit KIA kaufen die haben 8 Jahre Garantie, aber dann fallen immer noch die Wartungs- und
    Verschleiß kosten an.


    Gruß
    Waldorfer

    Aus dem Raum Koblenz, bestellt 3008 Gt 180EAT8 Copperbraun mit allem ausser Schiebedach, Lederausstattung und Ladeschale.
    Bestellt am 28.06.2018 voraussichtlicher Liefertermin 50.Kw 2018


  • Servus,
    genau so ungefähr habe ich auch durchgerechnet (nur bei mir sind es 48000 km oder 4 Jahre für insgesammt 1440 Euro).......hatte einfach keinen Bock mehr mich selber unter die Karre zu legen und ich habe für 4 Jahre Leasing absolute Ruhe bei eventuellen Defekten am Fahrzeug
    Selber geschraubt wird nur noch am Bike und am 206CC von meiner Gutsten.

    Gruß Mike

    Neuer 3008 GT PureTech 180 EAT8 - Black-Pack, Focal, Sitzheizung, elek. Heckklappe, induktive LS, Perlmutt Weiß

    und Schatzi einen 206CC

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  • Sollte doch auch nur als Hinweis gedacht sein, dass mit sehr geringer Eigenleistung andere Zahlen rauskommen.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Hallo zusammen,


    ich war letzte Woche mit meinem 3008er zur 1.Inspektion in Wiesbaden-Schierstein.
    Dabei wollte ich jetzt auch den Optiway Serviceplus abschliessen, woraus aber nichts geworden ist. :dodgy:
    Man war schlicht nicht in der Lage mir auf meine Fragen Antworten zu geben.


    In der Optiway Serviceplus Broschüre heisst es:
    "Abschließbar bis 24 Monate nach Garantiebeginn" weiter handelt es sich um eine "Garantieverlängerung" und während der Laufzeit sind alle Inspektionen und Verschleißteile inbegriffen.
    Bei Peugeot sagte man mir aber, die Laufzeit fängt mit Garantiebeginn (also Kaufdatum!) an.
    Ich fragte dann, ob die 1.Inspektion dann erstattet wird, worauf man mir aber keine Antwort geben konnte.
    Die Kosten waren zum Kaufzeitpunkt und jetzt nach einem Jahr nahezu identisch!


    Die Kernfrage ist also: Ab welchem Datum (Kaufdatum oder Abschluss Optiway) gelten die Bedingungen?
    Es kann ja eigentlich nicht sein, dass man über 4 Jahre abschließt, eine Garantieverlängerung damit kauft,
    die aber nur 2 Jahre gilt, weil die ersten 2 Jahre bereits gesetzlich geregelt sind.
    Und wieso will man mir die 1.Inspektion möglicher Weise nicht erstatten, wenn man 24 Monate lang abschliessen kann,
    also dann natürlich auch noch nach der 1.Inspektion und die Kosten dann gleich sind?


    Ich wurde dann an die Hotline verwiesen, aber ich denke hier weiß das sicher auch der Ein- oder Andere.


    Viele Grüße,
    Alfalöwe :pug1:

    3008 GT Line THP 165 in magnetic blue, Polster Imila schwarz. Dachreling, Focal Soundsystem, 3D-Navi, GRIP-Control, Easy-Paket, Sitzheizung, Alarm.
    Bestellt 24.08.2017, unverbindlicher Liefertermin in KW48, beim Händler gesichtet am 13.11.17, Übergabe 18.11.17.
    Also knapp über 12 Wochen von Bestellung bis Übergabe, 2,86 Monate Wartezeit. :)

  • Eigentlich müsste Peugeot DE dazu eine Auskunft geben können.
    Die Frage ist ja im Kern: Was muss man für die ServicePlus bezahlen, wenn sie nach der ersten Wartung abgeschlossen wird?

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png


  • hi!


    wie so oft werden hier äpfel mit birnen vermischt.


    1. JA, man kauft 4 jahre GARANTIEZEIT ab ANMELDUNG, das abschlussdatum muss innerhalb der ersten beiden jahre, also bis spätestens zum ablauf der FREIWILLIG von peugeot gewährten garantiezeit, liegen. und JA, man bezahlt halt dann leider immer die 48 monate, auch wenn schon z.b. 22 monate vergangen sind. niemand schenkt etwas her, da wären sie ja schön doof......


    2. NEIN, die 2 jahre GARANTIEZEIT sind NICHT gesetzlich geregelt. eine garantie ist immer eine freiwillige leistung des herstellers und ist nirgends gesetzlich geregelt. wie schon vorher mal erwähnt gibt hyundai z.b. 5 jahre, kia z.b. 7 oder 8 jahre, andere hersteller mal mehr oder weniger, wie sie halt wollen. grundsätzlich müssen hersteller überhaupt KEINE garantie gewähren.


    die händler müssen eine GEWÄHRLEISTUNG an den käufer geben. diese ist GESETZLICH geregelt. die gewährleistung beträgt laut geltendem EU-recht mindestens 6 monate und beträgt, wenn nichts anderes im kaufvertrag steht, 24 monate, wenn im kaufvertrag 12 monate steht dann eben 12 monate lang. wobei in den ersten 6 monaten der händler die beweislast trägt, danach wird die beweislast umgedreht und der käufer steht in der beweisschuld.
    im grunde, wenn man eine wirkliche garantieleistung haben möchte, dann müsste man bei einem garantiefall eigentlich zum hersteller direkt fahren, damit dieser den mangel behebt. so machen es halt die händler für die hersteller und rechnen dann die kosten mit dem hersteller ab.
    es kann aber genauso sein, falls die garantiefrage auf die schnelle nicht geklärt werden kann und der kunde aber die reparatur sofort erledigt haben möchte, dass dann der kunde allerdings auch in vorleistung treten muss.


    etwas offtopic, aber vielleicht hilfts:
    es gibt händler die bieten bei kauf eines gebrauchten auch eine "garantie" an. diese ist aber eigentlich eine versicherung, wo man als kunde dann auch meistens, je nach kilometerleistung, einen selbstbehalt trägt. meiner meinung nach schützt diese versicherung, obwohl sie der kunde selber bezahlt (wird halt schon im kaufpreis miteingerechnet) den händler vor unschönen überraschungen, zumindest die ersten 6 monate (da ja der händler den mangel auf seine kosten beheben müsste), der verkäufer bietet sie natürlich kostenlos als schutz für den kaufer an.
    in so einem fall, wäre es immer von vorteil für den käufer, wenn man so eine versicherung äh "garantie" abschliesst, dass die laufzeit erst 6 monaten nach der fahrzeugübergabe bzw. anmeldung anfängt, da wie schon geschrieben in den ersten 6 monaten der verkäufer in der beweisschuld steht. das funktioniert auch, da ich es selber so praktiziere, wenn mir ein händler so eine garantieversicherung anbietet. ist nur eine verhandlungssache.


    bei privatverkäufen gibt es keine gewährleistungspflicht, daher gibts die fahrzeuge da etwas günstiger, halt mit dem risiko für den käufer, falls ein technischer defekt auftritt. wobei ganz so leicht kommt der verkäufer auch nicht weg, wenn es sich um einen "arglistig verschwiegenen mangel" handelt, da es sich hierbei um einen vorsatz des verkäufers handelt. siehe hier: https://www.anwalt24.de/lexikon/verschweigen_-_arglistiges


    lg mario

    Peugeot 508 SW Allure 2.0 HDI 163, 6-Gang-Manuell, Schneeweiss, Xenon Paket, JBL/HUD, Standheizung MIT Fernbedienung, TOMTOM VIA 52, EZ 27.10.2011, 43.500 km - Grüsse aus Leonding / OÖ / Österreich

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  • Die Gewährleistung beträgt bei neuen Produkten und bei Privatkäufer in Deutschland Immer 24 Monate. Nur bei gebrauchten Produkten beträgt sie 12 Monate. Das ist so gesetzlich geregelt.

    3008 GT-Line HDI130 EAT8 in Ultimate Rot, mit DAB-Radio, Panoramadach, Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC, Focal-Soundsystem, AGR-Sitze, Keyless-System, 180Grad Kamera, Ganzjahresreifen.
    Bestellt am 31.10.2018, Übergabetermin: 16.04.2019
    (Angeliefert am 08.04.2019 (15.KW 2019) - Ursprünglich: voraussichtliche Lieferfrist 36-38 Wochen. Unverb. Liefertermin laut Vertrag war: 30.06.2019)