hi!
ich bin auch kurz davor, kaum vorzustellen, vom 508 auf den 208 umzusteigen. ich fahre nicht so viel (2019, ca. 1500 km) und meistens allein, somit brauche ich eigentlich kein so großes auto mehr, welches mir nur den platz in der garage verstellt. wir haben ja noch einen berlingo II mit viel platz.
probefahrt habe ich bereits hinter mir, mit dem 208 gt-line pt 130 eat 8 und dieser sollte es auch werden. die pf erinnerte mich wieder an meine zeit mit 205 gti bzw. 309 gtii, 106 xsi......
weiters habe ich auch schon probiert, ob ein usb verteiler am usb anschluss im cockpit funktioniert, um meinen usb stick mit mp3 und mein smartphone für android auto gleichzeitig zu nutzen - auch das funktioniert. was ich aber noch probieren möchte, ob android auto oder mirror link auch kabellos funktionieren würde, vielleicht schaffe ich das kommende woche noch. oder vielleicht wisst ihr das schon......
meine konfiguration ist:
gt-line PT 130 EAT8
vertigo blau
aktiver toter winkel assistent
paket drive assist plus
panorama glasdach
sitzheizung vorne
induktive smartphone ladestation
peugeot connect navigation mit 10" touchscreen
einzig beim panorama glasdach wird noch abgeklärt, ob das dach dann nicht schon schwarz ist. lt. bild vom konfigurator ist es bereits schwarz, ansonsten kommt das halt dann noch dazu (+ € 360,--) oder folieren lassen.
summasumarum kommt er auf brutto € 30.227,-- inkl. MwSt und nova.
kaufpreis liegt bei € 23.880,--. inkl. MwSt und nova.
neu ist wiederum seit oktober 2019 in österreich, dass menschen mit behinderung, also mit dem parkausweis bzw. mit der eintragung "unbenützbarkeit öffentlicher verkehrsmittel" auch die nova nicht mehr zahlen müssen. da ich in diesen personenkreis reinfalle reduziert sich der preis dann noch um die wegfallende nova. das mal hier zur info, weil das weiß eigentlich keiner, da gabs null info dazu, auch der händler wusste nichts davon.
Interessantes für ÖSTERREICH bezüglich NoVA: (zitat:)
Als Übergangsregelung für die Änderungen bei der NoVA gilt folgendes: Wenn ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2019 abgeschlossen wurde und die Lieferung des Fahrzeugs vor dem 1. Juni 2020 erfolgt, kann zwischen einer Berechnung der NoVA nach deralten Rechtslage (CO2-Emissionen lt. NEFZ inkl. alter Formel bei Pkw und Kombis bzw. Hubraum als Basis für die NoVA bei Krafträdern) oder der neuen Rechtslage gewählt werden. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Fahrzeughändler.
nachzulesen hier:
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-18177294
lg mario