Tagfahrlicht aktivieren (senkrechte LED Licht), ACC vorhanden?

  • Ist der Radar vorne überhaupt eingebaut? Mach doch mal ein paar Fotos vom Fahrzeug. Welche Austattungslinie hat er?

    Ja der radar ist vorne eingebaut gabz gross viereckig,, deswegen dachte ich es ist sicher mit Inbegriffen. 1,6 Puretech gt line eat8

  • Das war eine Option:


    Pack Drive Assist Plus

    -Adaptive Geschwindigkeitsregelung ACC mit Stopp-Funktion

    -Spurhalteassistent LKA

    53125-trio1-png

    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)

  • Eine weitere Möglichkeit kann sein, dass man zum örtlichen Händler fährt und dort die Funktionen (wie z.B. den Abstandstempomat) prüfen lässt.
    Keine Ahnung wie es in der Schweiz ist, aber hier in DE ist es oftmals schwierig bewusste Täuschung (z.B. durch die Angabe von falschen Ausstattungsoptionen) nachzuweisen und von einem unbeabsichtigten Fehler zu unterscheiden.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Der Nachweis dürfte auch hier schwierig sein. Allerdings sollte man solche Funktionen schon bei der Probefahrt testen (wenn man Wert darauf legt)

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)

  • Nachdem oben und unten ein MEM-Button ist, ist definitiv kein Tempomat verbaut. Aber welchen Knopf muss man dann drücken um diese Meldung bez. Distanzregelung zu provozieren?

    Habs nach geschaut es steht "Geschwindigkeitsregler nicht verfügbar" . Wenn ich den Knopf links drücke oder die zwei hinten.. Aber nun weiss ich das ich definitiv keinen habe. Da zweimal mem steht

  • beanti

    Hat den Titel des Themas von „Tagfahrlicht aktivieren? (senkrechte LED Licht)“ zu „Tagfahrlicht aktivieren (senkrechte LED Licht), ACC vorhanden?“ geändert.
  • Ist der Radar vorne überhaupt eingebaut? Mach doch mal ein paar Fotos vom Fahrzeug. Welche Austattungslinie hat er?

    Ja der radar ist vorne eingebaut gabz gross viereckig,, deswegen dachte ich es ist sicher mit Inbegriffen. 1,6 Puretech gt line eat8

    Gemäß Abbildung aus Post #1 mit Sicherheit kein GT pack/line. Dann hätte er nämlich einen anderen Kühlergrill und LED-Scheinwerfer

  • Ja der radar ist vorne eingebaut gabz gross viereckig,, deswegen dachte ich es ist sicher mit Inbegriffen. 1,6 Puretech gt line eat8

    Gemäß Abbildung aus Post #1 mit Sicherheit kein GT pack/line. Dann hätte er nämlich einen anderen Kühlergrill und LED-Scheinwerfer

    Dass war dann ein unseriöser Händler. Es steht nämlich gt line

  • Ja der radar ist vorne eingebaut gabz gross viereckig,, deswegen dachte ich es ist sicher mit Inbegriffen. 1,6 Puretech gt line eat8

    Gemäß Abbildung aus Post #1 mit Sicherheit kein GT pack/line. Dann hätte er nämlich einen anderen Kühlergrill und LED-Scheinwerfer

    Stimme ich dir zu. Nach aktuellem Konfigurator ist das die einfachste Variante (Active Pack), selbst der Allure Pack hat die Säbelzahn LEDs.

    Ich meine in den frühen Versionen gab es diese einfache Ausstattung nur beim Allure, alles darüber hatte mindestens die LED Tagfahrlichter statt des Chrom-Streifens.


    Wenn die also ein GT Pack verkauft wurde und das so im Vertrag steht, hat man dich über den Tisch gezogen

    508 GT BlueHDI 180 Limousine EZ 01/2019

  • Stimme ich dir zu. Nach aktuellem Konfigurator ist das die einfachste Variante (Active Pack), selbst der Allure Pack hat die Säbelzahn LEDs.

    Ich meine in den frühen Versionen gab es diese einfache Ausstattung nur beim Allure, alles darüber hatte mindestens die LED Tagfahrlichter statt des Chrom-Streifens.


    Wenn die also ein GT Pack verkauft wurde und das so im Vertrag steht, hat man dich über den Tisch gezogen

    Da steht bestimmt im Vertrag mit drin, dass die im Internet aufgeführte Ausstattung nicht dem echten Fahrzeug entspricht bzw dass dies der Fall sein kann, damit ziehen die sich dann aus der Affäre.

  • Die Frage ist: Was steht im Vertrag? Wenn dort GT-Line steht, würde ich hier ein weiteres Vorgehen überlegen. Allerdings steht wohl irgendwo "Wie gesehen..."

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)

  • Stimme ich dir zu. Nach aktuellem Konfigurator ist das die einfachste Variante (Active Pack), selbst der Allure Pack hat die Säbelzahn LEDs.

    Ich meine in den frühen Versionen gab es diese einfache Ausstattung nur beim Allure, alles darüber hatte mindestens die LED Tagfahrlichter statt des Chrom-Streifens.


    Wenn die also ein GT Pack verkauft wurde und das so im Vertrag steht, hat man dich über den Tisch gezogen

    Da steht bestimmt im Vertrag mit drin, dass die im Internet aufgeführte Ausstattung nicht dem echten Fahrzeug entspricht bzw dass dies der Fall sein kann, damit ziehen die sich dann aus der Affäre.

    Genau das ist ein Irrtum. Rechtlich gesehen ist die Anzeige im Internet Bestandteil des Kaufvertrages. Daran kann man sich als Kunde immer drauf berufen. Der Satz "Frei von Irrtümern" ist nix Wert! Da gab es auch schon Urteile von Oberlandesgerichten.

    Spreche aus Erfahrung, da ich diesselbe Misere mit meinen durch habe bzgl. des DAB Radio. In der Anzeige stand es als Ausstattungsmerkmal, verbaut war es allerdings nicht.

    Daraufhin hatte ich nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt das Recht auf Nachbesserung/Schadensersatz. Da die Nachbesserung nicht erfolgreich war bot mir der Händler zuguterletzt nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen die Wandlung an.

  • Auch in der Schweiz wird es solche Urteile geben. Hast Du einen Ausdruck des Angebots?

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)

  • Da steht bestimmt im Vertrag mit drin, dass die im Internet aufgeführte Ausstattung nicht dem echten Fahrzeug entspricht bzw dass dies der Fall sein kann, damit ziehen die sich dann aus der Affäre.

    Genau das ist ein Irrtum. Rechtlich gesehen ist die Anzeige im Internet Bestandteil des Kaufvertrages. Daran kann man sich als Kunde immer drauf berufen. Der Satz "Frei von Irrtümern" ist nix Wert! Da gab es auch schon Urteile von Oberlandesgerichten.

    Spreche aus Erfahrung, da ich diesselbe Misere mit meinen durch habe bzgl. des DAB Radio. In der Anzeige stand es als Ausstattungsmerkmal, verbaut war es allerdings nicht.

    Daraufhin hatte ich nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt das Recht auf Nachbesserung/Schadensersatz. Da die Nachbesserung nicht erfolgreich war bot mir der Händler zuguterletzt nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen die Wandlung an.

    Also das heisst wenn ich vor Gericht gehe. Bekomme ich alles kostenlos nachgerüstet? LED, Geschwindigkeitsregler?

  • Bekomme ich alles kostenlos nachgerüstet? LED, Geschwindigkeitsregler?

    Keine juristische Fachberatung von meiner Seite, aber ich denke, dass würde eher auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hinauslaufen.

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

    • Offizieller Beitrag

    § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB.


    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger




    Bedeutet, nicht nur, der Vertragsinhalt allein die ist entscheidend, auch die in Werbung oder Anzeige erwähnten Eigenschaften. Es wird quasi in den Kaufvertrag "hineingedacht" bzw interpretiert. Die vereinbarte Beschaffenheit muss sich also nicht zwingend aus dem Vertrag ergeben, sondern aus den Gesamt Umständen (Werbung, Verkaufs Gespräch, Prospekte

    etc.)


    Hierzu auch ein BGH Urteil


    z. B.BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12, Tz. 16

    https://juris.bundesgerichtsho…&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Gemäß Abbildung aus Post #1 mit Sicherheit kein GT pack/line. Dann hätte er nämlich einen anderen Kühlergrill und LED-Scheinwerfer

    Stimme ich dir zu. Nach aktuellem Konfigurator ist das die einfachste Variante (Active Pack), selbst der Allure Pack hat die Säbelzahn LEDs.

    Ich meine in den frühen Versionen gab es diese einfache Ausstattung nur beim Allure, alles darüber hatte mindestens die LED Tagfahrlichter statt des Chrom-Streifens.


    Wenn die also ein GT Pack verkauft wurde und das so im Vertrag steht, hat man dich über den Tisch gezogen

    Im Fahrzeugausweis steht: Peogeut 508 1.6i STT.

    Das wäre dann welche Version?

  • Was steht im Kaufvertrag?

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, Produktion 11.3.2024 in Saragossa (E)