Off-Topic Sammlung

  • Händler zu nennen ist wohl oft auch nicht fair. Das Thema sollten wohl oft vorgelagerte Stellen sein.

    Händler sind am Ende der Kette und werden oft von den Importeuren förmlich ausgepresst.

    Wenn man den dann noch mit Anwälten bedroht, wird sein Leben nicht einfacher.

    Oooch, die ach so arme Autobranche ;) Jetzt sind es die armen Händler. (Ist Ironie gegen die Branche, bitte nicht persönlich nehmen) Ich sag da nur, Augen auf bei der Berufswahl. Nein es ist doch das Gegenteil. Das Anstimmen von jammernden Klageliedern gehört zum guten Ton dieser Branche. Aber alle wissen bereits, wie sie sich das ganze Geld der Kunden in die eigene Tasche stecken können. Die Branche wird nie untergehen, möglicherweise selbst dann nicht, wenn ein Asteroid die ganze Erde zerstört.


    Viel Mitleid habe ich aus eigener Erfahrung nicht.

    3008 GT-Line HDI130 EAT8 in Ultimate Rot, mit DAB-Radio, Panoramadach, Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC, Focal-Soundsystem, AGR-Sitze, Keyless-System, 180Grad Kamera, Ganzjahresreifen.
    Bestellt am 31.10.2018, Übergabetermin: 16.04.2019
    (Angeliefert am 08.04.2019 (15.KW 2019) - Ursprünglich: voraussichtliche Lieferfrist 36-38 Wochen. Unverb. Liefertermin laut Vertrag war: 30.06.2019)

  • Mein Vater war Werkstattchef einer grossen Peugeot-Garage. Ich wollte dann auch Automechaniker werden. Schon vor 30 Jahren war es nicht einfach, man hat die Garagisten aber noch leben lassen ohne teure Showrooms etc.

    Er hat mir gesagt, das hat keine Zukunft bis zu meiner Pension. Ich glaube heute, er hatte Recht.


    Ich bin nicht Automechaniker geworden...

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    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, bestellt am 2.2.2024, Produktion KW13/2024, beim Händler 17.4.2024, abholen 1.5.2024

  • Ich kann kein Sterben der Branche erkennen. Was ich aber sehe, ist dass manche Häuser zu immer größer werdenden Ketten werden und die kleinen Betriebe entweder geschluckt, fusioniert werden oder verrecken. Das ist aber der typische Powerkapitalismus in Deutschland (in Österreich, meine zweite Heimat sicher nicht anders) und eine leider völlig normale Erscheinung. Diese betrifft alle Branchen und Menschen gleichermaßen, sogar weltweit. Der Branche selbst geht es aber nach wie vor gut, es darf nur nie gesagt werden.


    Mein Bruder hat eine Agentur für Kommunikation, dort eine Abteilung speziell für Autohäuser. Die brummt gewaltig. Die Klagelieder hört er auch dort seit Jahren, es geht aber immer weiter nach oben.

    Allerdings muss diese Branche aus dem alten verkrusteten Konservatismus endlich rauskommen und an die reale Zukunft denken. Dieses rückständige Denken und Handeln ist nicht mehr zeitgemäß.


    Aktuell, Tesla schafft mal wieder, wozu unsere uralte konservative Industrie nicht mehr in der Lage ist. zum Schluss Heist es jaja, die Arbeitsplätze. Wie oft wurden Menschen in der Branche entlassen, weil Manager schlechte Entscheidungen getroffen haben?


    https://www.businessinsider.de…el-y-karosserie-umgebaut/

    3008 GT-Line HDI130 EAT8 in Ultimate Rot, mit DAB-Radio, Panoramadach, Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC, Focal-Soundsystem, AGR-Sitze, Keyless-System, 180Grad Kamera, Ganzjahresreifen.
    Bestellt am 31.10.2018, Übergabetermin: 16.04.2019
    (Angeliefert am 08.04.2019 (15.KW 2019) - Ursprünglich: voraussichtliche Lieferfrist 36-38 Wochen. Unverb. Liefertermin laut Vertrag war: 30.06.2019)

  • Händler zu nennen ist wohl oft auch nicht fair. Das Thema sollten wohl oft vorgelagerte Stellen sein.

    Händler sind am Ende der Kette und werden oft von den Importeuren förmlich ausgepresst.

    Wenn man den dann noch mit Anwälten bedroht, wird sein Leben nicht einfacher.

    Wenn allerdings nun jemand auf seinen Rifter verzichtet, dann ist es aber wohl kein Problem. Der geht auch so weg.

    Hallo, ja das finde, Ich auch und glaube das wir uns ein eigen Tor machen! Wenn wir den Freundlichen offen nennen.


    Beispiel: Du bist jahrelanger Kunde bei ihm, und er möchte dir was Gutes tun kostenlosen Leihwagen usw. jetzt schreiben wir das hier und es lesen andere, und jetzt wollen es alle!


    Was macht er, in Zukunft alle gleich, nichts mehr!!!:(


    wir sollten wieder zu unserem Thema zurück gehen sonst bekommen, wir einen auf den Deckel mit recht!

    Gruß 1320

  • Wie willst du zum Thema zurückkommen, wenn es keine Autos gibt. ;);););)xDxDxDxD



    Grüßle


    der mußte jetzt sein ;)^^

  • Mittns

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Eben, es sollte einer da sitzen. Weil wenn man die Scheinwerfer braucht fährt man, und wenn man fährt sitz man auf dem Fahrersitz. Auch wenn man es ohne macht, die Einstellung wird beeinträchtigt, ist aber nich so schlimm da mit dem Fahrer das Licht eher nach unten geht.

    Das widerspräche allerdings der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Demzufolge muss das Fahrzeug (mehrspurig, mehr als 1 Scheinwerfer) unbeladen sein.

    Unbeeladen ja, aber mit 75 Kg Fahrer

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Genau darauf berufe ich mich auch. ;)


    Zitat

    3.1.1 Beladungszustand

    Kraftfahrzeuge unbeladen (einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer, 75 kg Masse auf dem Fahrersitz).


    Meine Lesart ist folgende:

    Kraftfahrzeuge: unbeladen, wozu auch der Fahrer zählt.

    Ausnahme: Einspurige und mehrspurige Kfz mit nur einem Scheinwerfer. Diese müssen 75kg Masse auf dem Fahrersitz haben.


    Wenn die 75kg für alle Kfz gelten würden, hätte der Verfasser auf die geklammerte Ausnahme verzichten können. Die Praxis bei Hauptuntersuchungen (zugegebenermaßen in vielen Bereichen sehr oft fehlerbehaftet...) spricht ebenfalls für diese Lesart.

    • Offizieller Beitrag

    Pflaumenpfluecker

    Deine Lesart ist falsch ;) unbeladen ja, aber mit Masse 75 kg Fahrer auf dem Fahrersitz bzw Fuhrersitz.


    Das ist keine Ausnahme, sondern ein Einschub, der klarstellt, dass 1 und 2 spurigen kfz gemeint sind, mit einem Scheinwerfer und daher mit 75kg Fahrer belastet werden müssen. Dies ist am Komma ersichtlich.


    3.1.1 Beladungszustand


    Kraftfahrzeuge unbeladen (einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer (Motorrad mit Beiwagen, oder Krankenfahrstühle bis 30kmh) , 75 kg Masse auf dem Fahrersitz, 75 kg Masse auf dem Fahrersitz

    Es gibt nämlich mehrspurige KFZ mit 2 Scheinwerfer und einem (Motorrad mit Beiwagen)


    Blau: generell

    Rot: klargestellt, dass es für mehr und einspurige mit einem Scheinwerfer gilt KFZ gilt

    Grün: das wären die, um die es hier geht.

    Wenn die 75kg für alle Kfz gelten würden, hätte der Verfasser auf die geklammerte Ausnahme verzichten können. Die Praxis bei Hauptuntersuchungen (zugegebenermaßen in vielen Bereichen sehr oft fehlerbehaftet...) spricht ebenfalls für diese Lesart.

    Wie gesagt, es ist keine Ausnahme, sondern eine Klarstellung bzw Erweiterung des ursprünglichen Begriffs Kraftfahrzeug

  • Sorry, meiner Ansicht nach macht das so keinen Sinn..


    Wenn es ein Einschub zur Klarstellung wäre, dann wäre dieser Teil der Regelung nur für Kraftfahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer gültig. Zweck der Formulierung ist, dass u.a. Motorräder und Motorräder mit Beiwagen mit 75kg beladen werden, da hier die Auswirkung auf die Neigung wesentlich stärker ausfällt.


    Wenn es nicht so wäre, hätte der Verfasser überhaupt nicht auf Fahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer / ein- und mehrspurige Fahrzeuge eingehen müssen, da deiner Meinung nach doch gar kein Unterschied gemacht wird. Dann hätte eine Formulierung wie: "Kraftfahrzeuge unbeladen*, 75kg Masse auf dem Fahrersitz" ausgereicht.


    *Definition von "unbeladen" gemäß ECE-Regelung 48 Nr. 2.4.

    „Unbeladenes Fahrzeug“ ist ein Fahrzeug ohne Fahrzeugführer, Personal, sonstige Insassen und Ladung,
    jedoch mit vollem Kraftstoffbehälter, Reserverad und den üblicherweise mitgeführten Werkzeugen
  • Welche Drehrichtung der Inbusschraube stellt den Scheinwerfer höher bzw. niedriger?

    Vor die Wand stellen, eine Umdrehung in eine Richtung drehen und dann siehst schon wie sich das Licht bewegt. Andere Seite gleich viel in die gleiche Richtung drehen. Probefahrt machen, anhand von Pfosten Distanz überprüfen und korrigieren wenn nötig.

    Peugeot 5008 - GT-Line - PureTech180PS - EAT8 - Grau Platinium - 02/2020 :zocken:

    1075481.png

  • Ich sehe es auch so, dass die Regelung mit den 75kg nur auf Fahrzeuge mir einem Scheinwerfer zutrifft.

    Autos haben doch alle zwei Scheinwerfer. Daher gilt der eingeklammerte Zusatz doch gar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ihr könnt es anders sehen oder mir glauben ;). Es ist so wie es dort geschrieben steht, ob es für jmd keinen Sinn macht, spielt nun mal eine Rolle.

    Wenn es ein Einschub zur Klarstellung wäre, dann wäre dieser Teil der Regelung nur für Kraftfahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer gültig. Zweck der Formulierung ist, dass u.a. Motorräder und Motorräder mit Beiwagen mit 75kg beladen werden, da hier die Auswirkung auf die Neigung wesentlich stärker ausfällt.

    Es gilt für Kraftfahrzeuge allgemein inklusive 1 spurigen KFZ und 2 spurigen Kfz mit einem Scheinwerfer. Das erkennt man schon daran, dass KFZ vor der Klammer steht und dann erst die Ergänzung und 1 spurig und 2 spurig mit einem Scheinwerfer kommt

    Somit PKW, Motorrad, und Motorrad mit Beiwag, Krankenfahrstuhl.

    . Wie kommst du darauf, dass es nur für kfz mit einem Schein-werfer gültig wäre? In den Text darf nichts hineininterpretiert werden. So wie er dasteht.


    Zustand wie folgt. Lies erst mal so.


    Kraftfahrzeuge unbeladen (ohne Gepäck)

    , 75 kg Masse auf dem Fahrersitz.


    KFZ = einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer (z. B. Motorrad mit Beiwagen, oder Krankenfahrstühle bis 30kmh)


    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es auch so, dass die Regelung mit den 75kg nur auf Fahrzeuge mir einem Scheinwerfer zutrifft.

    Autos haben doch alle zwei Scheinwerfer. Daher gilt der eingeklammerte Zusatz doch gar nicht.

    Autos ist hier falsch. (falsche Definition) Es geht um KFZ. Auch ein motorad mit Beiwagen, Mofa und ggfs ein Krankenfahrstuhl ist ein KFZ. Zudem. Siehe oben, es mag oldtimer mit nur einem Schein-werfer geben. Wer weiß.

    In Vorschriften etc holt immer alles was drinsteht. Sonst würde es nicht drinsteht, bzw anders. Wenn es anders gemeint, wäre, würde es anders drinstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Die HU Scheinwerfer Richtlinie ist nur in Deutschland gültig, die ECE gilt auch für die EU. Da es den TÜV aber nur in D gibt, ist die ECE für die HU Richtlinie irrelevant.


    Zudem ist der Geltungsbereich der ECE 48 nur für.


    Diese Regelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N und ihre Anhänger (Fahrzeugklasse O) (

    1

    )

    hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen.


    Das hat mit der HU und der scheinwerfer einstellung im Sinne der Stvzo gar nichts zu tun. Du kannst nicht irgendeine Definition irgendwo her ziehen, die mir dem Sachverhalt gar nichts zu tun hat.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es nicht so wäre, hätte der Verfasser überhaupt nicht auf Fahrzeuge mit nur einem Scheinwerfer / ein- und mehrspurige Fahrzeuge eingehen müssen, da deiner Meinung nach doch gar kein Unterschied gemacht wird. Dann hätte eine Formulierung wie: "Kraftfahrzeuge unbeladen*, 75kg Masse auf dem Fahrersitz" ausgereicht.

    Wenn ihr mal alles lesen würdet, in der Richtlinie ergibt sich auch, warum es so drinsteht wie es drinsteht :P zb gibt es Fahrzeuge nach ECE genehmigt oder (älter) national zb nach ABE.. Und so weiter


  • Definitionen werden nun mal normübergreifend angewandt, wenn es in einer speziellen Verordnung o.ä. nicht explizit anders definiert ist.


    Wir werden nicht auf einen Nenner kommen, aber das macht auch nichts. Der Unterschied im Ergebnis (Höhe des Lichtaustritts) ist vermutlich genau so gering, wie die Meinungsverschiedenheit hier wichtig ist 8).

    • Offizieller Beitrag

    Definitionen werden nun mal normübergreifend angewandt, wenn es in einer speziellen Verordnung o.ä. nicht explizit anders definiert ist.


    Wir werden nicht auf einen Nenner kommen, aber das macht auch nichts. Der Unterschied im Ergebnis (Höhe des Lichtaustritts) ist vermutlich genau so gering, wie die Meinungsverschiedenheit hier wichtig ist 8).

    Äh, es ist definiert in der HU Richtlinie.

    Du kannst gerne auch nochmals das VkBl. studieren, aus dem ist es nämlich.


    Wie gesagt, ich kann mir keine beliebige Definition rausssuchen, die grade zufällig passt. Und nochmal. Die ECE 48 hat gar nichts mit der HU zu tun. (Scheinwerfer Einstellung gem. Stvzo). Da geht es nur um den Anbau von Scheinwerfern. :rolleyes:


    Wie gesagt, die 75 kg gelten bei der Scheinwerfer Einstellung.

    So geben es auch zn hersteller von den Geräten vor und andere Stellen.

    • Pkw mit einer Person oder 75 kg auf dem Fahrersitz belasten bei sonst unbelastetem Fahrzeug. Bitte beachten Sie die herstellerspezifischen Vorgaben.
    • Lkw und sonstige mehrspurige Fahrzeuge werden nicht belastet.

    • Einspurige Fahrzeuge sowie einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen (mit Sitzkarre oder Anhänger) mit einer Person oder 75 kg auf dem Fahrersitz belasten.

    https://www.hella.com/techworl…inwerfer-einstellen-835/#

    Es gilt somit auch für 2 spurige Kfz.


    Du kannst natürlich nun anderer Meinung sein. Frag einfach mal beim nächsten TÜV Besuch nach. :)


    Ist ja auch nicht so, dass ich seit 13 Jahren mit Gesetzen täglich arbeite, an Fortbildungen teilnehme, mich privat auch damit befasse, ne Ausbildung im Bereich Recht und Verwaltung habe und Ausbilder für einen gesetzlichen Bereich war :rolleyes::):saint: