5008 II Stützlast und Erfahrung als Zugfahrzeug

  • Wir wollen uns wegen eines dritten Kindes ein passenderes Fahrzeug kaufen und liebäugeln mit dem 5008 GT EAT 8 (180 PS Diesel). Bisher haben wir einen Passat der 2.000KG Anhängelast und 100 KG Stützlast hat.


    Da wir einen Wohnwagen ziehen, ist eine ausreichende Anhänge- und Stützlast wichtig. Mit 1800 KG Anhängelast käme ich klar, aber 72 kg Stützlast erscheint mir irgendwie sehr wenig.


    Kann man die "aufrüsten" oder irgendwie technisch erhöhen lassen?


    Hat auch jemand Erfahrungen mit dem 5008 als Zugfahrzeug?

  • Caschois

    Hat den Titel des Themas von „5008 Stützlast und Erfahrung als Zugfahrzeug“ zu „5008 II Stützlast und Erfahrung als Zugfahrzeug“ geändert.
  • Hallo,

    haben auch 3 Kids + Wohnwagen. Seit Januar fahre ich einen 5008 mit 180 PS. Bin grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Auto. Einziges Manko ist tatsächlich der Hängerbetrieb (wir haben einen Wohnwagen mit 1.500 kg). Da trauere ich meinem Seat Alhambra mit 100 kg Stützlast und deutlich mehr Eigengewicht schon etwas nach. Die Geschwindigkeit, bei der ich finde, dass das Gespann sicher fährt, liegt beim Peugeot ca. 10 km/h niedriger als beim Seat. "Tacho 110 km/h" können wir noch ganz gut fahren - aber darüber hinaus (wenn man mal überholt) muss man echt aufpassen. Der Alhambra war hingegen durch nichts aus der Ruhe zu bringen, wenn alles gut beladen war.

    Zugutehalten möchte ich dem Peugeot aber das EAT8. Finde ich deutlich besser als das 6-Gang DSG im Seat. Und bei sommerlichen Temperaturen (35°C) auf längeren Steigungsstrecken war die Motorkühlleistung auch ausreichend hoch.


    Hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben.


    Ansonsten Danke für den Link zur Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wäre tatsächlich schön, wenn ich wenigstens die laut Prospekt versprochenen 84 kg ausnutzen könnte und nicht die mickrigen 72.

  • Für meinen 5008 gilt das Dokument aber leider nicht.

    Die Auflastung gilt für EG-Be Varianten *06 bis 08, ich hab aber 11 :rolleyes:

    5008 Allure BlueHDI 180 EAT8,
    Bestellt 04/2019
    Lieferdatum 10/2019 (unverbindlich) :shocked:

  • Vielen Dank für die Bescheinigung. Habe gerade unseren 5008er zugelassen und die lächerliche Stützlast von 44 kg auf 72 kg erhöht eintragen lassen.


    DANKE sag das

    Herzilein2

  • Servus Herzilein2 ,


    war bei dem Wagen eine Kupplung ab Werk verbaut und was steht auf deren Typenschild für eine Stützlast drauf? Soweit ich weiß zählt am Ende der niedrigste Wert von Schein, Kupplung, Anhänger als maximal zulässige Stützlast.



    VG

    matze

  • Die Kupplung wurde nachgerüstet. Es ist eine abnehmbare von HAK. Daten dazu unter kupplung.de

    Die zul. Stützlast der Kupplung ist höher (imho 100kg) als die des Autos (72kg) und unseres Hängers (50 kg).

    Grüße vom Herzilein2

  • Gilt diese Unbedenkkichkeitsbescheinigung denn auch für den 5008II BJ 2018? Ist das noch aktuell? Ich kann das Dokument leider noch nicht öffnen (erst in 24 Std. wenn ich das richtig verstanden habe). Gehe ich damit zum TÜV und lasse meine Fahrzeugpapiere bezüglich der Stützlast abändern?

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten. 🤗

  • Das hängt von der Baureihe ab - meiner hat bereits die 72kg Stützlast eingetragen, ist aber auch BJ 2019.

    Dann könnt ihr m.E. direkt zur Zulassungsstelle und mit der Unbedenkkichkeitsbescheinigung die höhere Stützlast eintragen lassen

  • Hallo,

    ich habe einen 5008II BJ 2017 mit einer eingetragenen Stützlast von 72 kg.

    Ich kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht herunterladen weil ich zu wenige Beiträge habe.

    Welche eintragbare Stützlast steht in der Bescheinigung?

    Hat jemand von Euch eine höhere Stützlast als 72 kg beim 5008II eingetragen?


    Grüße Tom

  • 72kg ist doch schon sehr gut. Damit sollte man klarkommen.

    53125-trio1-png

    406 Coupe V6 Pack, Produktion 8.5.1997 in San Giorgio Canavese (I) bei Pininfarina

    508 SW FL 1.6 THP GT-Line, Produktion 3.7.2015 in Rennes (F)

    208e GT 100kW, bestellt am 2.2.2024, Produktion KW13/2024, beim Händler 17.4.2024, abholen 1.5.2024

  • Hallo,

    mit Fahrradträger und 4 Fahrrädern reichen die 72 kg nicht. (keine E-Bikes)

    Mein alter Audi A4 hat eine Stützlast von 80 kg.

    Grüße Tom

  • Hallo,

    mit Fahrradträger und 4 Fahrrädern reichen die 72 kg nicht. (keine E-Bikes)

    Mein alter Audi A4 hat eine Stützlast von 80 kg.

    Grüße Tom

    Was hast du den für leichte Fahrräder?


    Mein Thule Fahrradträger für 4 Fahrräder wiegt 21 kg.

    Mein Fahrrad 17 kg. 27 zoll

    Meiner Frau 17kg. 27 zoll

    Der 1 Tochter 16kg. 26 zoll

    Der 2 Tochter 15kg. 24 zoll


    Insgesamt also 86kg.


    Habe beim letzten Urlaub ein Fahrrad aufs Dach geschnallt. Somit war ich legal unterwegs.

  • Hallo,


    meine Fahrräder sind leichter.

    Thule 939 mit Erweiterungsschiene 23 kg.

    Fahrräder: 13kg + 13kg + 14kg +15kg


    Gesamt: 78kg


    Wenn die Sattelstützen mit Sattel im Auto verstaut werden spart man nochmal ca. 3 kg (4x0,8kg) ein und ist dann bei 75 kg.


    Grüße Tom

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt für "ältere" Baureihen "e2*2007/46*0534*06 bis 08 (EG-BE), du hast jedoch die max. Stützlast von 72kg bereits eingetragen, ,mehr geht leider nicht.