GT-Line Felgen nicht eingetragen?

  • Hallo zusammen,


    als ich meinen CO2-Wert aus dem Fahrzeugschein mit dem Zoll-Bescheid abgeglichen habe, ist mir aufgefallen, dass in meinem Fahrzeugschein nur die 16-Zoll-Reifen eingetragen sind.


    Es befindet sich nirgendwo ein Vermerk o.ä., dass ich mit den GT-Line 17-Zöllern rumfahre bzw. rumfahren darf.


    Ist das so richtig?

    Bestellt (22.09.2018): Peugeot Rifter L2 1,2l PureTech GT-Line in Platinum Grau (3. Sitzreihe, Sitzheizung und Easy-Paket-Plus).
    Bekommen (08.03.2019): Peugeot Rifter L2 1.2l PureTech GT-Line in Platinum Grau (3. Sitzreihe, Sitzheizung, Easy-Paket, Navi, Anhängerkupplung) :music1:


    Außerdem im Besitz: Peugeot 206 1,4l von 2005 (4 Türer)

  • Ja es ist richtig, im Schein ist nur die kleinste Grösse eingetragen der steht im coc Papier.

    308gt verkauft.

    3008 190 thp GT Line Perlmuttweiss Tomason TN12 8,5x19 et 40 Kuzka Performance stage1-》 190ps 320Nm
    Musketier Ladekante

    Ford S-Max ST-Line Bi-Turbo

  • Mhhh... Aber wenn die nicht eingetragen sind, woher weiß z.B. die Polizei bei einer Kontrolle, dass ich berechtigt bin die Rad/Reifen-Kombination zu fahren?


    Damals als ich bei meinem Golf 4 die 18-Zöller dran geklatscht habe, mussten die auch vom TÜV eingetragen werden. Da hatte ich dann eine Bescheinigung, bzw. das wurde im Fahrzeugschein nachgetragen.

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  • Mhhh... Aber wenn die nicht eingetragen sind, woher weiß z.B. die Polizei bei einer Kontrolle, dass ich berechtigt bin die Rad/Reifen-Kombination zu fahren?


    Damals als ich bei meinem Golf 4 die 18-Zöller dran geklatscht habe, mussten die auch vom TÜV eingetragen werden. Da hatte ich dann eine Bescheinigung, bzw. das wurde im Fahrzeugschein nachgetragen.


    Du bist doch bei einem Neuwagen mit Serienrädern gar nicht in der Beweispflicht! Wenn denen was komisch vorkommt, müssen die sich erst einmal drum kümmern und abchecken, das ist deren Job.

    3008 GT-Line HDI130 EAT8 in Ultimate Rot, mit DAB-Radio, Panoramadach, Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC, Focal-Soundsystem, AGR-Sitze, Keyless-System, 180Grad Kamera, Ganzjahresreifen.
    Bestellt am 31.10.2018, Übergabetermin: 16.04.2019
    (Angeliefert am 08.04.2019 (15.KW 2019) - Ursprünglich: voraussichtliche Lieferfrist 36-38 Wochen. Unverb. Liefertermin laut Vertrag war: 30.06.2019)

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  • Leg Dir zur Absicherung eine Kopie des COC-Docs zu den Fahrzeugpapieren.


    Öhm... vermutlich ne dumme Frage... Was ist das COC-Doc und wo bekomme ich das her? :huh:

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  • Wieso macht ihr euch darüber eigentlich noch Gedanken? Ich verstehe es einfach nicht, das ist doch nicht euer Job.

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  • Das bekommst du befindet Übergabe von Händler ausgehändigt, normalerweise.


    Einige sind so schlau und schicken es samt Brief mit zur Bank wenn das Fahrzeug finanziert ist, dabei gehört das zum Auto, der Brief ist ja Sicherheit genug.


    Das coc ist ein DIN A4 großes Papier welches einmal in der Mitte gehalten ist und sämtliche Daten enthält

    308GT HDI180


  • Mhhh... Aber wenn die nicht eingetragen sind, woher weiß z.B. die Polizei bei einer Kontrolle, dass ich berechtigt bin die Rad/Reifen-Kombination zu fahren?


    Damals als ich bei meinem Golf 4 die 18-Zöller dran geklatscht habe, mussten die auch vom TÜV eingetragen werden. Da hatte ich dann eine Bescheinigung, bzw. das wurde im Fahrzeugschein nachgetragen.


    Du bist doch bei einem Neuwagen mit Serienrädern gar nicht in der Beweispflicht! Wenn denen was komisch vorkommt, müssen die sich erst einmal drum kümmern und abchecken, das ist deren Job.


    OmG!
    Sobald du einen PKW nutzt:
    Auch gegenüber deiner Versicherung bist nur du, gleichgültig wer den PKW zugelassen hat, in der Haftung.
    Wenn du von der Rechnung abweichende Eintragungen -z.B. in der EU/EG-Übereinstimmungsbescheinigung meinst-, bist nur du haftbar/verantwortlich!
    Wer, lieber Mj1807 soll sich denn darum "kümmern"?
    MfG


  • Wieso macht ihr euch darüber eigentlich noch Gedanken? Ich verstehe es einfach nicht, das ist doch nicht euer Job.


    Wie heisst es so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    .sollte dort ein Fehler passiert sein , bist du trotzdem dann.. kann immer mal was sein...


    Z.b. als vorführen gekauft und der Händler hat Felgen aus dem Zubehör montiert etc...

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    • Offizieller Beitrag




    Wieso macht ihr euch darüber eigentlich noch Gedanken? Ich verstehe es einfach nicht, das ist doch nicht euer Job.


    der Führer des Fzg ist verantwortlich bei Abnahmen/"Eintragungen" nach §19 STVZO den Nachweis mitzuführen u. zuständigen Personen (z.B. Polizei) bei Verlangen auszuhändigen


    Geregelt konkret in § 19 (4) STVZO


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Zitat von Zitat:


    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen...
    .....
    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen

  • Sorry, das ist Blödsinn.


    Da steht doch auch genau, das sie erst erlischt, wenn bauliche Veränderungen am Serien-Fahrzeug vorgenommen werden, welche durch eine Prüfung und Eintragung wieder hergestellt wird.


    Hier wurde aber nichts verändert, noch ist etwas abzunehmen gewesen, daher war auch nichts einzutragen. Das Fahrzeug entspricht komplett dem Serienzustand, hat also eine gültige Betriebserlaubnis.




    Das ist in diesem Falle falsch, weil alles dem Serienzustand entspricht. Alles andere wäre ein Sachmangel. Was soll hier also zur Strafe führen, wo hätte man etwas wissen sollen, was dazu führt?


    Der TE hat im März 2019 einen von ihm bestellten und zum ersten mal zugelassenen Neuwagen in Serienausstattung (GT-Line) vom Händler übergeben bekommen.

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  • Im Prinzip sehe ich das ja genau so, ich erinnere mich aber auch an eine Polizeikontrolle mit meinem Golf, wo alles unter die Lupe genommen wurde (ok, der war nicht nur an den Felgen "optimiert" ^^ )


    Aber letzendlich wäre ich dran schuld gewesen, wenn was am Fahrzeug montiert gewesen wäre, was nicht eingetragen ist. Nun ist es so, dass ich zwar ein Serienfahrzeug habe, komplett ohne Veränderung, Fakt ist aber auch, dass hier 17-Zoll Felgen montiert sind, die nicht eingetragen sind, bzw. zu denen ich keine Daten habe (eine COC wurde mir nicht übergeben - wird dann wohl bei der Bank liegen...).


    Wenn ich jetzt theoretisch in eine Polizeikontrolle komme, könnte ja jeder behaupten "naja, die 17-Zöller waren schon drauf, das sind Serienfelgen!". Woher sollen die Polizisten denn nun wissen, dass das tatsächlich so ist? Ich möchte da ungerne in der Situation rum diskutieren, am Ende noch eine Mängelkarte in die Hand bekommen und dann noch den Ärger haben nachzuweisen, dass ICH nichts falsch gemacht habe.


    Denn so ist es in erster Instanz: Ich bin Führer des Fahrzeugs und dafür verantwortlich, dass alles korrekt am Fahrzeug ist...

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  • Dann mit dem Händler zusammen die Bank anrufen und das coc Dokument zusenden lassen.


    Wenn die unbedingt drauf bestehen das es beim Brief lagern soll oder muss, gibt ja so welche die sich quer stellen, dann verlange wenigstens eine Kopie.


    Denn soweit mir bekannt ist es Pflicht das coc mitzuführen

    308GT HDI180

  • Echt??


    Hab meine coc Papier zu Hause liegen...

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  • Wie gesagt, du hast doch nicht die Beweispflicht dafür, dass dein Auto im Serienzustand ist. Du bist doch noch nicht einmal dazuverpflichtet das COC mitzuführen.
    Die Polizei hat ebenso Datenbanken, auf die sie unterwegs prüfend zugreifen könnten. Ebenso haben Serien-Felgen in den allermeisten Fällen auch schon eine ECE Markierung.


    Bevor ein Polizist Dir unterstellen darf, dass die (Serien-)Felge illegal ist, hat er erst einmal dafür Sorge zu tragen, das zu prüfen. Das gilt auch für Alkoholkontrollen. Wenn du absolut nichts getrunken hast, bist du auch nicht dazu beweispflichtig. Soweit käme es ja noch.


    Du brauchst dir darüber also absolut keine Gedanken machen.

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    • Offizieller Beitrag

    ja meines COC Papiere führe ich auch nicht mit :-/
    Ja wenn die über die COC Papiere bereits zulässig sind ist ja alles gut, Wenn diese aber nicht vorliegen o. die Größe dort nicht drinsteht, dann ist der Führer verantwortlich. Ob die 17 Zoll zulässig sind, kann ich nicht sagen, da ich nicht weis was in den Papieren beim Rifter o. Partner drinsteht.
    Grds. wird man sich aber immer erst mal an den Fzg Führer haltern, wenn etwas nicht über COC Papieren bereits gen. ist u. dies auch im Zweifel nachgewiesen werden kann.
    also scheuen was drinsteht und dann sieht mans ja