wingwing habe ich behauptet was neues gefunden zu haben?? Habe ich behauptet, dass es seit Jahren falsch gemacht wurde? Nein..
Sas KraftStG gibt es seit dem 3. Reich, wo soll da auch etwas neues entdeckt worden sein? .Ich habe nur die 2.fassungen mal gegenüber gestellt und angemerkt, dass die alte Fassung detaillierter war.
Ich habe mich in sämtlichen Post nur auf die Steuer bezogen, da die Versicherung natürlich hier außen vorbleibt, wie du ja richtigerweise angemerkt hast. Wie du merkts habe ich ja auch nur steuerlich relevante Gesetze und Vorschriften zitiert.
Und ja, grds sind Änderungen mitzuteilen, steht ja so im Gesetz. Die Frage war eben nur welche. Eine Möglichkeit zur Auslegung habe ich gebracht und belegt zb mit dem Flyer des HZSA. Du hingegen hast bisher nur behauptet, und nichts belegt 😉. Und mit der Versicherung habe ich nicht angefangen, das ist ja auch gar nicht strittig.
Die Frage, was steuerlichen mitzuteilen ist(ganz allgemein gesehen) , welche Änderungen, habe ich schließlich selbst beantwortet, mit der Vermutung dass § 13 FZV herangezogen wird. Und hier ist sehr wohl Nr. 9 maßgebend, bei den aufgeführten Änderungen. Die Frage war ja, was an Änderungen darunter fällt... Das ist bisher unbeantwortet,da (zumindest mir) aktuell unklar, da ich auf den Kommentar keinen Zugriff habe, der es näher auslegen und erläutern würde. Solange das nicht klar ist, kann automatisch auch nicht ausgeschlossen werden, dass dickere Reifen nicht darunter fallen. Rein von der Juristischen Herangehensweise her. Und nochmal. Ich habe 2mal gesagt, dass ich es auch nicht so sehe, aber man muss es natürlich auch juristisch herleiten können.
Du kannst gerne, mir deine Einschätzung dazu geben, mit fundierten Belegen aber dann bitte,nicht nur mit einzeilgen Aussagen, wie "ist nicht so, ist falsch"