Abschaltung 2G/3G zum Jahresende

  • Könnte hinkommen. Müsste mal jemand so eine Connect Box aufbohren - am Ende ist da wirklich nur ein Nokia drin. :lol: :lol: :lol:

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

  •  Wenn Ihr Fahrzeug mit einer PEUGEOT Connect Box ausgestattet ist, verfügen Sie über eine integrierte SIM-Karte mit Datenvolumen.


     Ist dies nicht der Fall, laufen Ihre vernetzten Services bei entsprechender Verbindung ausschließlich mithilfe der Nutzung des Datenvolumens Ihres Smartphones.

    Ja, da gehe ich davon aus, dass mein Fz mit einer Connect Box ausgestattet ist. Interessant ist aber, dass alles offenbar auch ohne 2G- oder 3G-Netz funktioniert...

  • Es ist ein gutes Beispiel für schlechte Unternehmenskommunikation. Das führt dazu, dass Spekulationen und Vermutungen ohne glaubhafte Quelle als todsichere Fakten dargestellt werden.


    Die Auskunft mit "persönlichen SIM-Karten" mag die technisch korrekte Auskunft sein, aber offensichtlich können das Kunden der Fahrzeuge nur schwer heraus finden.

    Eine einfache Liste mit Modell und Datum der Umstellung (mittels ORGA Nummer) hätte alle Fragen aus dem Weg geräumt.

    Mit dem Hinweiss "persönliche Sim-Karte" ist sehr warscheinlich das alte System gemeint. Ich habe in dem 407 auch schon ein Notrufsystem drin gehabt. Dort musste ich eine sogenannte "Twin-Simkarte oder eine normale Sim-Karte) einlegen, damit die Funktion aktiviert war.

    Mit freundlichem Gruß

    Manfred

  • Ja, da gehe ich davon aus, dass mein Fz mit einer Connect Box ausgestattet ist. Interessant ist aber, dass alles offenbar auch ohne 2G- oder 3G-Netz funktioniert...

    Willkommen bei den Planlosen... :P


    2023 ist alles noch bestens, ab 2024 ist dann Game over.


    "Legal ist die Deaktivierung des Notrufsystems jedoch nur in Fahrzeugen, die ihre Typzulassung vor dem 1.4.2018 erhalten haben. Bei Fahrzeugen, die nach dem Stichtag homologiert wurden, erlischt in dem Fall die Betriebserlaubnis, da es sich bei eCall um eine Pflichtausstattung handelt – vergleichbar dem Katalysator, Airbags oder der Fahrzeugbeleuchtung. Dann darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Fällt bei der Hauptuntersuchung auf, dass der Notruf nicht funktioniert, gibt es keine Plakette."

    Kann man diesen e-call denn überhaupt technisch anderweitig wieder aktivieren? Wer das dann bezahlt, ist eine andere Frage...


    Oder wollt ihr mir schonend beibringen, dass der TÜV ab 2024 Hunderttausende Fahrzeuge stilllegt?

    Einmal editiert, zuletzt von nemec007 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von nemec007 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • @nemec007 Das wird sich zeigen, so wie ich das lese, ist der Hersteller verpflichet, ein funktionstüchtige eCall System bereitzustellen:


    Artikel 3
    Begriffsbestimmungen
    Über die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Richtlinie 2007/46/EG hinaus bezeichnet im Sinne dieser Verordnung
    der Ausdruck:
    1. „auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System“ ein Notrufsystem, das aus einem ins Fahrzeug
    eingebauten Gerät und den technischen Mitteln zur Auslösung, Nutzung und Durchführung des eCalls besteht und
    das entweder automatisch von im Fahrzeug eingebauten Sensoren oder manuell ausgelöst wird und durch das über
    öffentliche Mobilfunknetze ein Mindestdatensatz übermittelt und eine auf die Nummer 112 gestützte
    Tonverbindung zwischen den Fahrzeuginsassen und einer eCall-Notrufabfragestelle hergestellt wird;

    Artikel 5
    Spezifische Pflichten der Hersteller
    (1) Die Hersteller müssen gewährleisten, dass alle ihre neuen Fahrzeugtypen sowie für derartige Fahrzeuge
    konstruierte und gebaute auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme und Bauteile und selbständige
    technische Einheiten dafür gemäß dieser Verordnung und der gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte
    und Durchführungsrechtsakte hergestellt und genehmigt werden.
    (2) Die Hersteller müssen nachweisen, dass alle neuen Fahrzeugtypen so konstruiert sind, dass bei einem schweren
    Unfall, der durch Aktivierung eines oder mehrerer Sensoren oder Prozessoren im Fahrzeug erkannt wird und der sich
    auf dem Gebiet der Europäischen Union ereignet, automatisch ein eCall über die einheitliche europäische
    Notrufnummer 112 ausgelöst wird.
    L 123/82 DE Amtsblatt der Europäischen Union 19.5.2015
    (1) Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für
    elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33).
    (2) Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei
    elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51). Die Hersteller müssen nachweisen, dass neue Fahrzeugtypen so konstruiert sind, dass ein eCall über die einheitliche
    europäische Notrufnummer 112 auch von Hand ausgelöst werden kann.
    Die Hersteller tragen dafür Sorge, dass die Betätigungseinrichtung für die manuelle Auslösung des auf dem 112-Notruf
    basierenden bordeigenen eCall-Systems so gestaltet ist, dass eine Fehlbedienung vermieden wird.
    (3) Absatz 2 lässt das Recht des Fahrzeugeigentümers unberührt, zusätzlich zu dem auf dem 112-Notruf basierenden
    bordeigenen eCall-System ein bordeigenes TPS-eCall-System zu verwenden, dass eine gleichwertige Leistung bietet, sofern
    die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    a) Das bordeigene eCall-System erfüllt die Norm EN 16102:2011 „Intelligente Verkehrssysteme — Notruf — Betriebsanforderungen für die Notrufunterstützung durch Dritte“;
    b) die Hersteller tragen dafür Sorge, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt nur ein System aktiv ist und dass das auf dem
    112-Notruf basierende bordeigene eCall-System automatisch ausgelöst wird, wenn das bordeigene TPS-eCall-System
    nicht in Betrieb ist;
    c) der Fahrzeughalter hat jederzeit das Recht, zu entscheiden, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCallSystem und nicht das bordeigene TPS-eCall-System zu verwenden;
    d) die Hersteller nehmen Informationen über das in Buchstabe c genannte Recht in die Betriebsanleitung auf.
    (4) Die Hersteller tragen dafür Sorge, dass die Empfänger in den auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCallSystemen mit den von Galileo und EGNOS erbrachten Ortungsdiensten kompatibel sind. Die Hersteller können sich
    zusätzlich für die Kompatibilität mit anderen Satellitennavigationssystemen entscheiden.
    (5) Von den auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen, die im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
    für die eine gesonderte Typengenehmigung erteilt wurde, werden nur diejenigen für die Zwecke der EG-Typgenehmigung
    akzeptiert, die geprüft werden können.
    (6) Die Hersteller müssen nachweisen, dass die Fahrzeuginsassen gewarnt werden, wenn aufgrund eines kritischen
    Systemfehlers kein auf dem 112-Notruf basierender eCall ausgelöst werden kann.
    (7) Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System muss gegen eine angemessene und einen Nennbetrag
    nicht übersteigende Gebühr für alle unabhängigen Anbieter zu Reparatur- und Wartungszwecken gemäß der Verordnung
    (EG) Nr. 715/2007 diskriminierungsfrei zugänglich sein.
    (8) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zur Festlegung detaillierter
    technischer Anforderungen und Prüfungen für die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen in Bezug auf ihre auf dem
    112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme und für die EG-Typgenehmigung von auf dem 112-Notruf
    basierenden bordeigenen eCall-Systemen und von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten dafür zu erlassen.



    Auszug aus der EU Verordnung eCall:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0758&from=DE

  • Ich übersetz das jetzt mal:


    1. Ob das nach Abschaltung durch Peugeot anders zu aktivieren ist, geht aus der Verordnung nicht hervor


    2. Peugeot muss das sicherstellen und nicht der Fahrzeugbesitzer


    3. Das wird eine Riesenscheiße für alle Beteiligten

  • Der wichtigste Punkt in dem ganzen Paragraphendschungel ist für mich der Satz: "Auslösung, Nutzung und Durchführung des eCalls". 

    Wie will Peugeot konform mit der Verordnung sein, wenn der Mobilfunkdienst spätestens zum Jahresende DURCH PEUGEOT abgeschaltet wird und es keine Möglichkeit für den Halter gibt, einen Ersatz bereitzustellen?

    siehe:

    b) die Hersteller tragen dafür Sorge, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt nur ein System aktiv ist und dass das auf dem
    112-Notruf basierende bordeigene eCall-System automatisch ausgelöst wird, wenn das bordeigene TPS-eCall-System
    nicht in Betrieb ist;

  • Ja, da gehe ich davon aus, dass mein Fz mit einer Connect Box ausgestattet ist. Interessant ist aber, dass alles offenbar auch ohne 2G- oder 3G-Netz funktioniert...

    Willkommen bei den Planlosen... :P


    2023 ist alles noch bestens, ab 2024 ist dann Game over.

    🙄


    Er hatte doch in seinem anderen Beitrag geschrieben, dass er aus der Schweiz kommt und dort sind 2G und 3G von den Mobilfunkanbietern bereits abgeschaltet.

    Sein e-208 aus Q3/22 funkt also bereits mit 4G bzw. LTE.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Ich kann JEDEM nur empfehlen möglichst schnell mit seinem Händler in Verbindung zu treten und das schriftlich zu klären. Im dümmsten GAU haben wir evtl. Ende 2023 Autos, die nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und erst recht keinen Versicherungsschutz geniessen.

  • Er hatte doch in seinem anderen Beitrag geschrieben, dass er aus der Schweiz kommt und dort sind 2G und 3G von den Mobilfunkanbietern bereits abgeschaltet.

    Sein e-208 aus Q3/22 funkt also bereits mit 4G bzw. LTE.

    Ich seh's auch schon kommen, dass das wieder so ein Clusterfuck wird, dass je nach Bestimmungsland des Fahrzeugs unterschiedliche Module verbaut wurden.

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

  • Er hatte doch in seinem anderen Beitrag geschrieben, dass er aus der Schweiz kommt und dort sind 2G und 3G von den Mobilfunkanbietern bereits abgeschaltet.

    Sein e-208 aus Q3/22 funkt also bereits mit 4G bzw. LTE.

    Das ist in der Tat bemerkenswert, stimmt.

  • PSA spricht nun von "persönlicher" SIM-Karte und erklärt, dass z.B. "e-Call" von der ganzen Geschichte nicht betroffen ist.


    Kann es sein, dass eigentlich nur alte Fahrzeuge betroffen sind, mit älteren Navisystemen ? Denn bei dem NAC ist die SIM ja fest verbaut und kann nicht durch den Halter entnommen/eingesetzt werden (so wie es bei älteren Systemen möglich war?)


    Also bleibt bei den aktuellen Fahrzeugen alles beim Alten und die Abschaltung betrifft alte Fahrzeuge ohne Pflicht (wodurch es PSA recht egal sein kann)


    Oder überseh ich was und liege komplett falsch ?

    Aktuelle Fahrzeuge:


    Peugeot 208 1.2 110PS
    Peugeot 307SW 1.6 109PS
    Citroën C4 1.2 130PS
    Citroën C3 1.2 110PS

  • Kann es sein, dass eigentlich nur alte Fahrzeuge betroffen sind, mit älteren Navisystemen ? Denn bei dem NAC ist die SIM ja fest verbaut und kann nicht durch den Halter entnommen/eingesetzt werden (so wie es bei älteren Systemen möglich war?)

    Das ist halt grad das große Rätsel. In der Preisliste für meinen 208 (Stand: 01.11.2012 (!!!) ) steht halt drin, dass es für den auch schon eine Connect Box gibt. Gab es für die Navis, die im Allure eingebaut wurden, als Option.

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

  • Ich kann JEDEM nur empfehlen möglichst schnell mit seinem Händler in Verbindung zu treten und das schriftlich zu klären. Im dümmsten GAU haben wir evtl. Ende 2023 Autos, die nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und erst recht keinen Versicherungsschutz geniessen.

    Und warum? Citroën schreibt in den FAQ doch eindeutig, dass eCall verfügbar bleibt.

    Mein Wagen aus 05/11 hat auch kein TFL, obwohl dies ab Anfang 2011 zur Pflicht wurde, weil die entsprechende Typgenehmigung deutlich vorher ausgestellt wurde.

    Ich seh's auch schon kommen, dass das wieder so ein Clusterfuck wird, dass je nach Bestimmungsland des Fahrzeugs unterschiedliche Module verbaut wurden.

    Das wäre wiederum von Vorteil, denn dann sollte eine Umrüstung rein technisch machbar sein.

    Ich tippe jedoch eher darauf, dass die Module bei allen Fahrzeugen bereits eher umgestellt wurden.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Ich tippe jedoch eher darauf, dass die Module bei allen Fahrzeugen bereits eher umgestellt wurden.

    Wollen wir's hoffen. Das würde einfach bedeuten, dass der eingangs verlinkte Artikel nur zur Hälfte wahr ist.

    Seit 06/17 Besitzer und Eigentümer eines Peugeot 208 mit 82 PS. Wurde im Mai 2023 nach fast 6 Jahren treuem Dienst durch einen Kia Ceed GT ersetzt.

    Notorischer Klugscheißer. Sehr viel Meinung trifft auf ganz wenig Ahnung.


    Vorstellungsfred.


    Ceed GT: Spritmonitor.de

  • Das wäre wiederum von Vorteil, denn dann sollte eine Umrüstung rein technisch machbar sein.

    Ich tippe jedoch eher darauf, dass die Module bei allen Fahrzeugen bereits eher umgestellt wurden.

    Ich hab ja nen 3008er Bauj 2020, kein FL,

    aber schon einige Neuerungen des FL im Auto.

    Also kann das durchaus auch Modellübergreifend sein.

    :pug1:3008 M GT 180 BlueHdi EAT8 2020 Perlmuttweiß Full LED Ledersitze Panoramaschiebedach Ahk:bye: und ab und an einen Wohnwagen mit 1800 kg am Haken:bye:                                       :bye: Perfekt Day to burn some Diesel:bye:

    Spritmonitor.de

  • Und warum? Citroën schreibt in den FAQ doch eindeutig, dass eCall verfügbar bleibt.

    Mein Wagen aus 05/11 hat auch kein TFL, obwohl dies ab Anfang 2011 zur Pflicht wurde, weil die entsprechende Typgenehmigung deutlich vorher ausgestellt wurde.

    Genau, wenn die Typgenehmigung des E-2008 vor März 2018 liegt, dann wird es keine Probleme geben. Vielleicht kann irgendjemand aus dem Forum mal einen Blick in seine COC Papiere werfen und etwas Licht ins dunkel bringen.


    206driver:

    Kannst Du einen Link spendieren, aus dem deine eCall Verfügbarkeitszusage hervorgeht?


    Denn Peugeot selbst schreibt in den FAQs:

    Die Notruf und Pannenhilfe Dienste sind dann nicht mehr verfügbar. Für den Notruf bitte die 112 über ihr Mobiltelefon wählen. Beachten Sie bitte, dass in einigen Ländern eine aktive SIM-Karte erforderlich ist. Sie können die Peugeot Pannenhilfe unter der Telefonnummer 0800 66 66 4906 gebührenfrei aus Deutschland oder +49 891 44078 aus dem Ausland kontaktieren.


    Die eCall Verordnung wiederum gibt in der Begriffsdefinition in Punkt 3 vor, dass sich um  ein „auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System“ handelt, mit dem "über öffentliche Mobilfunknetze ein Mindestdatensatz übermittelt und eine auf die Nummer 112 gestützte

    Tonverbindung zwischen den Fahrzeuginsassen und einer eCall-Notrufabfragestelle hergestellt wird"


    Wie kann PSA behaupten, dass der eCall nicht betroffen ist (oder sein wird Ende 2023), wenn 3G bereits 2021 abgeschaltet wurde, 2G Ende 2023 seitens PSA abgeschaltet wird, die Fahrzeuge nicht 4G fähig sind, noch die Möglicheit besteht, auf einen anderen Dienst/System umzuschwenken, geschweige denn eine andere SIM Karte einzusetzen, da diese zudem nicht entfernbar ist? Wie soll dann die Verbindung zu 112 aufgebaut werden? Rauchzeichen?

  • Wundert mich jetzt nicht, da (zumindest) Swisscom noch 3G in Betrieb hat.


    Abschaltung 3G - Erneuerung Mobilfunknetz Swisscom
    Ende 2025 wird die 20 jährige Technologie 3G abgeschaltet. Swisscom macht das Netz bereit für die Zukunft. Wir begleiten Sie beim Umstieg auf neue Geräte.
    www.swisscom.ch

  • Bzgl. "e-call":

    Zitat

    eCall ist für alle neuen Fahrzeugtypen, die nach dem 31. März 2018 zur Herstellung zugelassen werden, vorgeschrieben. Alle unsere Fahrzeuge sind mit der eurpäischen eCall-Verordnung konform

    Zitat

    Ihr Fahrzeug ist betroffen, wenn es mit einem Radio-Navigationssystem ausgestattet ist, das mit einer persönlichen SIM-Karte verwendet wird. Sie konnten die Connect SOS und Assistance Dienste in Verbindung mit einer eingelegten aktiven SIM-Karte nutzen.


    Das spricht dann eher für die Theorie, dass ältere Fahrzeuge betroffen sind, nicht aber die aktuellen Modelle. Den Begriff "Radio-Navigationssystem" kenn ich aus der Bedienungsanleitung von meinem C4 und der hat ein SMEG verbaut.

    Aktuelle Fahrzeuge:


    Peugeot 208 1.2 110PS
    Peugeot 307SW 1.6 109PS
    Citroën C4 1.2 130PS
    Citroën C3 1.2 110PS