Beiträge von Evilteletubbie

    Also WENN das 2G Netz wirklich abgeschalten werden sollte zum 31.12.2025 (was ich mittlerweile nicht mehr glaube, da das 2G Netz die Grundinfrastruktur für Deutschland in der mobilen Kommunikation darstellt), DANN wären aktuell alle unsere E-2008/E-208 nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig, denn das 3G Netz wurde ja bereits in 2021 abgeschalten.

    Also mein Verkäufer meinte, dass Sie nur die Fahrzeuge in Kippenheim abholen können. Auf Bremerhaven hätten die kein Zugriff. Das würde komplett Peugeot steuern. Deswegen können Sie auch keine Auskunft geben.

    Meiner stand in Zülpich, von dort können die Händler dann auf jeden Fall auch selbst abholen.

    Bei solchen Posts komme ich immer mehr zu der Erkenntnis, dass mein Händler echt das allerletzte ist. EIne Abholung kommt nicht in Frage, das rechnet sich nicht, obwohl es wohl ein Rundschreiben von Peugeot gibt, dass die Händler angewiesen sind, die Fahrzeugabholung selbst zu organisieren. Hat irgendjemand im Forum hier evtl per PN dieses Rundschreiben?

    Laut meinem Händler zahlt Peugeot 200-250 € pro Auto dazu, wenn die ganze Aktion mehr kostet, muss der Händler die Differenz selbst bezahlen.

    Genau Die Info habe ich auch. Mein Händler hat mir zu verstehen gegeben, dass eine Abholung maximal im Umkreis von 30 km in absoluten Ausnahmen möglich sein könnte. Um ehrlich zu sein, der hat einfach keinen BOCK, sich darum zu kümmern, weil zu viel Zeit und Geld investiert werden muss. Stattdessen immer nur Schulterzucken und ganz hart aussitzen. Deswegen wäre ich brennend an dem Rundschreiben interessiert. Denn der Peugeot Kundenservice sagt, der Händler muss sich kümmern und der Händler sagt Schulterzucken.

    Guten Morgen zusammen, ich habe meinen gestern endlich bekommen! Laut meinem Händler bekommen sie jetzt zumindest jede Woche 1-2 LKW Ladungen mit neuen Autos ABER diese Transporte werden von ihnen selbst organisiert und nicht mehr von Peugeot. Von denen kommt scheinbar gar nichts mehr ansonsten...

    Bei solchen Posts komme ich immer mehr zu der Erkenntnis, dass mein Händler echt das allerletzte ist. EIne Abholung kommt nicht in Frage, das rechnet sich nicht, obwohl es wohl ein Rundschreiben von Peugeot gibt, dass die Händler angewiesen sind, die Fahrzeugabholung selbst zu organisieren. Hat irgendjemand im Forum hier evtl per PN dieses Rundschreiben?

    Mein e2008 steht jetzt am Bremerhaven. Laut meinem Verkäufer kann er mir nicht sagen wann das Auto im AH steht :(


    Wie sind da eure Erfahrungen? Ich will jetzt nicht monatelang noch auf mein Auto warten…


    Meiner steht auch irgendwo. Mein Händler meinte, dass er nicht sehen könne, wann er kommt. Er kann plötzlich auf dem Hof stehen. Das Auto ist wohl vor 3 Woche produziert worden.

    Meiner wurde produziert (FIN) in der KW43 und stand dann ab KW44 in Bremerhaven, ab KW 51 in Zülpich. Dort steht er jetzt weiterhin. Es gibt KEINE Infos von keiner Seite wann er jemals beim Händler ankommen wird. Der Händler kann noch nicht einmal die Papiere anfordern, obwohl bereits am 03.1.2023 die Faktur erstellt wurde. Lieferzusage laut Kaufvertrag: KW40 2022

    3G wurde bereits 2021 in Deutschland abgeschalten, somit müssen die Connect Boxen über den 2G standard laufen, da 4G ja nicht gegeben ist. Das würde meiner bescheidenen Meinung nach auch erklären, warum die App so unterirdisch schlecht läuft. Wenn die Fahrzeuge Daten per GSM/Edge und ca. 50kb/s an die Server kommunizieren, dann dauerts halt ein wenig länger || .


    Schleimritter In der Realität sieht es wohl so aus, dass die Peugeots per SMS ihre Daten schicken und bei PSA fleissige, SMS tippende Millenials hocken und mit dem Nokia 3210 antworten. Und da Peugeot ja in den FAQs kommuniziert hat, dass sich der Dienst auch auch kommerziell nicht mehr rechnet, vermute ich mal, dass die Server noch bei einem Jamba Top-Star Abo gehostet sind. :lol:


    Den Gedanken hatte ich eben auch. So wie ich es verstehe, schaltet Stellantis seine Server ab. Somit läuft die ConnectionBox im Fahrzeug ganz "normal" weiter. Das Fahrzeug wird dann nur eben seine Fahrzeugdaten nirgendwo mehr los. Das eCall System funktioniert dann solange weiter, ohne Probleme, solange es ein funktionierendes 2G oder 3G Netz gibt und da ist die Gegenseite (also die Notrufzentrale) ja noch erreichbar.


    Peugeot könnte mit einem Firmwareupdate das senden der Fahrzeugdaten abschalten und sollte in dem Falle schauen, das sie nicht ausersehen auch den eCall "killen".

    Die spannende Frage ist nun, was passiert mit den Funknavigationssystemen, die KEINE "persönliche SIM Karte" haben? Welche Systeme sind damit gemeint? Da in den FAQs mit keinem Wort erwähnt wird, was "persönliche SIM" eigentlich bedeutet. Hat jemand aus dem Forum ein System, bei dem eine eigene SIM Karte zum Einsatz kommt?

    Wenn die Abschaltung der Dienste (nicht Netz) nur die Fahrzeuge betrifft, die eine persönliche (z.b. vom Halter zur Verfügung gestellte) SIM Karte in Nutzung haben, dann wäre eine Kommunikation seitens Stellantis mehr als ratsam. Zumal ja in keinster Weise ersichtlich ist, welche Systeme oder Fahrzeuge mit "persönlicher SIM Karte" gemeint sind.

    Vermutlich werden dann nur die Server abgeschalten, die eine Kommunikation mit dem Auto durch eine "persönliche SIM" ermöglichen. Alle anderen mit fest verbauter SIM sollten dann nach wie vor funktionieren. (soweit das Wunschdenken 8o: inklusive aller Dienste wie Live Traffic etc. ). Danke 206driver für deine Nachfrage im Post, hast mich da auf die richtige Spur gebracht. Ob und wie das 2G Netz durch die Mobilfunkanbieter abgeschalten wird, wird das Zünglein an der Waage werden. Denn das 2G Netz stellt mit seiner Infrastruktur ja immerhin die Mobilfunk-Grundversorgung in Deutschland dar (mit der besten Netzabdeckung obendrauf).


    Somit erneuere ich meine Aufforderung, dass sich jeder schnellstmöglich mit seinem Händler oder Peugeot in Verbindung setzen sollte und sich explizit schriftlich bestätigen zu lassen, welche Dienste für sein Fahrzeug noch bestand haben. (mit etwas weniger Blutdruck ;) )

    Und warum? Citroën schreibt in den FAQ doch eindeutig, dass eCall verfügbar bleibt.

    Mein Wagen aus 05/11 hat auch kein TFL, obwohl dies ab Anfang 2011 zur Pflicht wurde, weil die entsprechende Typgenehmigung deutlich vorher ausgestellt wurde.

    Genau, wenn die Typgenehmigung des E-2008 vor März 2018 liegt, dann wird es keine Probleme geben. Vielleicht kann irgendjemand aus dem Forum mal einen Blick in seine COC Papiere werfen und etwas Licht ins dunkel bringen.


    206driver:

    Kannst Du einen Link spendieren, aus dem deine eCall Verfügbarkeitszusage hervorgeht?


    Denn Peugeot selbst schreibt in den FAQs:

    Die Notruf und Pannenhilfe Dienste sind dann nicht mehr verfügbar. Für den Notruf bitte die 112 über ihr Mobiltelefon wählen. Beachten Sie bitte, dass in einigen Ländern eine aktive SIM-Karte erforderlich ist. Sie können die Peugeot Pannenhilfe unter der Telefonnummer 0800 66 66 4906 gebührenfrei aus Deutschland oder +49 891 44078 aus dem Ausland kontaktieren.


    Die eCall Verordnung wiederum gibt in der Begriffsdefinition in Punkt 3 vor, dass sich um  ein „auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System“ handelt, mit dem "über öffentliche Mobilfunknetze ein Mindestdatensatz übermittelt und eine auf die Nummer 112 gestützte

    Tonverbindung zwischen den Fahrzeuginsassen und einer eCall-Notrufabfragestelle hergestellt wird"


    Wie kann PSA behaupten, dass der eCall nicht betroffen ist (oder sein wird Ende 2023), wenn 3G bereits 2021 abgeschaltet wurde, 2G Ende 2023 seitens PSA abgeschaltet wird, die Fahrzeuge nicht 4G fähig sind, noch die Möglicheit besteht, auf einen anderen Dienst/System umzuschwenken, geschweige denn eine andere SIM Karte einzusetzen, da diese zudem nicht entfernbar ist? Wie soll dann die Verbindung zu 112 aufgebaut werden? Rauchzeichen?

    Ich kann JEDEM nur empfehlen möglichst schnell mit seinem Händler in Verbindung zu treten und das schriftlich zu klären. Im dümmsten GAU haben wir evtl. Ende 2023 Autos, die nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und erst recht keinen Versicherungsschutz geniessen.

    Der wichtigste Punkt in dem ganzen Paragraphendschungel ist für mich der Satz: "Auslösung, Nutzung und Durchführung des eCalls". 

    Wie will Peugeot konform mit der Verordnung sein, wenn der Mobilfunkdienst spätestens zum Jahresende DURCH PEUGEOT abgeschaltet wird und es keine Möglichkeit für den Halter gibt, einen Ersatz bereitzustellen?

    siehe:

    b) die Hersteller tragen dafür Sorge, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt nur ein System aktiv ist und dass das auf dem
    112-Notruf basierende bordeigene eCall-System automatisch ausgelöst wird, wenn das bordeigene TPS-eCall-System
    nicht in Betrieb ist;

    @nemec007 Das wird sich zeigen, so wie ich das lese, ist der Hersteller verpflichet, ein funktionstüchtige eCall System bereitzustellen:


    Artikel 3
    Begriffsbestimmungen
    Über die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Richtlinie 2007/46/EG hinaus bezeichnet im Sinne dieser Verordnung
    der Ausdruck:
    1. „auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System“ ein Notrufsystem, das aus einem ins Fahrzeug
    eingebauten Gerät und den technischen Mitteln zur Auslösung, Nutzung und Durchführung des eCalls besteht und
    das entweder automatisch von im Fahrzeug eingebauten Sensoren oder manuell ausgelöst wird und durch das über
    öffentliche Mobilfunknetze ein Mindestdatensatz übermittelt und eine auf die Nummer 112 gestützte
    Tonverbindung zwischen den Fahrzeuginsassen und einer eCall-Notrufabfragestelle hergestellt wird;

    Artikel 5
    Spezifische Pflichten der Hersteller
    (1) Die Hersteller müssen gewährleisten, dass alle ihre neuen Fahrzeugtypen sowie für derartige Fahrzeuge
    konstruierte und gebaute auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-Systeme und Bauteile und selbständige
    technische Einheiten dafür gemäß dieser Verordnung und der gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte
    und Durchführungsrechtsakte hergestellt und genehmigt werden.
    (2) Die Hersteller müssen nachweisen, dass alle neuen Fahrzeugtypen so konstruiert sind, dass bei einem schweren
    Unfall, der durch Aktivierung eines oder mehrerer Sensoren oder Prozessoren im Fahrzeug erkannt wird und der sich
    auf dem Gebiet der Europäischen Union ereignet, automatisch ein eCall über die einheitliche europäische
    Notrufnummer 112 ausgelöst wird.
    L 123/82 DE Amtsblatt der Europäischen Union 19.5.2015
    (1) Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für
    elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33).
    (2) Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei
    elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51). Die Hersteller müssen nachweisen, dass neue Fahrzeugtypen so konstruiert sind, dass ein eCall über die einheitliche
    europäische Notrufnummer 112 auch von Hand ausgelöst werden kann.
    Die Hersteller tragen dafür Sorge, dass die Betätigungseinrichtung für die manuelle Auslösung des auf dem 112-Notruf
    basierenden bordeigenen eCall-Systems so gestaltet ist, dass eine Fehlbedienung vermieden wird.
    (3) Absatz 2 lässt das Recht des Fahrzeugeigentümers unberührt, zusätzlich zu dem auf dem 112-Notruf basierenden
    bordeigenen eCall-System ein bordeigenes TPS-eCall-System zu verwenden, dass eine gleichwertige Leistung bietet, sofern
    die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    a) Das bordeigene eCall-System erfüllt die Norm EN 16102:2011 „Intelligente Verkehrssysteme — Notruf — Betriebsanforderungen für die Notrufunterstützung durch Dritte“;
    b) die Hersteller tragen dafür Sorge, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt nur ein System aktiv ist und dass das auf dem
    112-Notruf basierende bordeigene eCall-System automatisch ausgelöst wird, wenn das bordeigene TPS-eCall-System
    nicht in Betrieb ist;
    c) der Fahrzeughalter hat jederzeit das Recht, zu entscheiden, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCallSystem und nicht das bordeigene TPS-eCall-System zu verwenden;
    d) die Hersteller nehmen Informationen über das in Buchstabe c genannte Recht in die Betriebsanleitung auf.
    (4) Die Hersteller tragen dafür Sorge, dass die Empfänger in den auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCallSystemen mit den von Galileo und EGNOS erbrachten Ortungsdiensten kompatibel sind. Die Hersteller können sich
    zusätzlich für die Kompatibilität mit anderen Satellitennavigationssystemen entscheiden.
    (5) Von den auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen, die im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
    für die eine gesonderte Typengenehmigung erteilt wurde, werden nur diejenigen für die Zwecke der EG-Typgenehmigung
    akzeptiert, die geprüft werden können.
    (6) Die Hersteller müssen nachweisen, dass die Fahrzeuginsassen gewarnt werden, wenn aufgrund eines kritischen
    Systemfehlers kein auf dem 112-Notruf basierender eCall ausgelöst werden kann.
    (7) Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System muss gegen eine angemessene und einen Nennbetrag
    nicht übersteigende Gebühr für alle unabhängigen Anbieter zu Reparatur- und Wartungszwecken gemäß der Verordnung
    (EG) Nr. 715/2007 diskriminierungsfrei zugänglich sein.
    (8) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zur Festlegung detaillierter
    technischer Anforderungen und Prüfungen für die EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen in Bezug auf ihre auf dem
    112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme und für die EG-Typgenehmigung von auf dem 112-Notruf
    basierenden bordeigenen eCall-Systemen und von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten dafür zu erlassen.



    Auszug aus der EU Verordnung eCall:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0758&from=DE

    Updates sind allerdings dann nicht mehr möglich.

    Updates werden weiterhin möglich sein. Das hat mit der Abschaltung nichts mehr zu tun. Die NAC-Einheiten aller betroffenen Fahrzeuge können durch alle Baureihen hinweg keine OverTheAir-Updates.

    Willkommen im Jahr 2000 xD Habs eben mal spaßeshalber durchgespielt, Touchscreen und Navi Updates werden tatsächlich rein über USB provided. Mit Hinweis auf einen 32GB USB Stick xD Bildlich gesprochen sieht der Funktionsumfang der Connect Box dann so aus:

    Natürlich nur bis maximal 31.12.2023 :huepfen1:

    Ich persönlich finde es ein starkes Stück von PSA zubehaupten, dass die Fahrzeuge mit der EU eCall Verordnung konform sind, wenn der Dienst Ende des Jahres eingestellt wird. Wir haben dann quasi Blanko SOS Knöpfe ohne Funktion im Auto und das kann nicht konform sein meiner Meinung nach.

    ACHTUNG!!!!! Peugeot droht mit Kommunikation:


    https://peugeot.my-customerpor…n-eingestellt?language=de.


    Die rasante Entwicklung der Konnektivitätssysteme hat dazu geführt, dass die Technologie der Fahrzeuge, die mit den oben genannten Navigationsgeräten ausgestattet sind, veraltet und mit den aktuellen Telekommunikations- und Konnektivitätsstandards nicht mehr kompatibel sind.
    Aus technischer Sicht ist es unmöglich, die Radio-Navigation aufzurüsten, da Bugs, Datenschutzverletzungen und Sicherheitsmängel nicht vermieden oder korrigiert werden können.
    Darüber hinaus machen diese unvorhersehbaren Ereignisse die Bereitstellung der Connect SOS und Assistance Dienste / Assistance Dienste physisch, rechtlich und kommerziell unmöglich. Die Ereignisse traten nach dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge auf. Aufgrund dieser Ereignisse werden die Connect SOS und Assistance Dienste / Assistance Dienste für die oben genannten Fahrzeug am 31. Dezember 2023 eingestellt und daher nicht mehr verfügbar sein und.


    Da das 2G Netz seitens Mobilfunkanbieter mindestens noch bis 31.12.2025 aufrecht erhalten wird, würde mich doch mal interessieren, wie das Ereignis NACH dem Verkauf der Fahrzeuge hat stattfinden können, zumal die Abschaltung ja seitens PSA erfolgt und laut Datum der Seite erst am 26.01.2023 kommuniziert wurde.


    Ich vermute mal, dass jetzt eine ziemliche Klagewelle auf PSA zurollen dürfte, bzw. auf die Händler, die ja Vertragspartner sind:


    Kein funktionierender Autonotruf – keine TÜV-Plakette / Audi mit Problemen beim Bordsystem des A3 Sportback TFSI
    Eine böse Überraschung erleben Verbraucher beim TÜV, wenn in ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung die Notruffunktion nicht ihren Dienst erfüllt. Kein…
    www.presseportal.de

    Da PSA erst mit der neuen Plattform auf 4G setzt, werden wohl alle bis dahin gebauten E-208/E-2008 davon betroffen sein. Ob der 3008 davon betroffen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Lustigerweise lassen die Mobilfunkanbieter den 2G Standard noch bis mindestens 31.12.2025 laufen, nur PSA schaltet am 01.01.2024 den Dienst ab.


    https://www.citroen.de/marke-technologie/konnektivitaetsdienste.html


    "Da die unterstützende Plattform und die 2G/3G-Technologie veraltet sind, was zusätzliche Sicherheitsrisiken und Schwachstellen für Datenschutzverletzungen mit sich bringt, haben wir keine andere Wahl, als diese Dienste ab dem 1. Januar 2024 abzuschalten. Davon sind alle Funknavigationssysteme betroffen, die eine persönliche SIM-Karte verwenden.  "


    gefunden auf mobile.de:

    https://www.mobile.de/magazin/artikel/automatischer-notruf-ecall-pflicht-nutzen-risiken-17518

    "Legal ist die Deaktivierung des Notrufsystems jedoch nur in Fahrzeugen, die ihre Typzulassung vor dem 1.4.2018 erhalten haben. Bei Fahrzeugen, die nach dem Stichtag homologiert wurden, erlischt in dem Fall die Betriebserlaubnis, da es sich bei eCall um eine Pflichtausstattung handelt – vergleichbar dem Katalysator, Airbags oder der Fahrzeugbeleuchtung. Dann darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Fällt bei der Hauptuntersuchung auf, dass der Notruf nicht funktioniert, gibt es keine Plakette."

    Kannst Du bestimmt. Es sein denn, die Android Auto Kompatibilität wurde mit einem Firmware Update seitens Peugeot weggepatched. Wenn Firmware Updates allerdings über USB eingespielt werden müssen, kannst Du immer noch selbst entscheiden, ob Du die neue Firmware aufspielen willst. Ein Blick auf den Changelog hilft da immer :P


    @nemec007 : Tante Edit fragt gerade, was du mit: "Und welche Rolle spielt dann Android Auto?" meinst

    Ich vermute aber mal, dass je nach Dienst auch deutlich mehr Datenvolumen verbraucht werden kann (inkrementelle Kartenupdates

    So, wie du das beschreibst, wären das OverTheAir-Updates. Das können die betroffenen Fahrzeuge nicht. Kartenupdates lädst du dir am heimischen Laptop/PC, ziehst die auf einen passend formatierten USB-Stick und installierst die dann.

    Ich meine nicht FOTA wie beim Touchscreen Update (oder werden die Karten Updates im Touchscreen Update mitverwurstet?)