Deshalb dürfen wir ja wählen, damit wir uns nicht alles gefallen lassen müssen.
Man sollte dieses Recht dann aber auch in Anspruch nehmen und nicht nur Meckern und sich einen großen (An-)Führer herbeisehnen.
Das meine ich ganz allgemein und ist nicht auf dich persönlich bezogen.
Der geringere Steuersatz von 0,25% bei Dienstwagen gilt auch nur bis 60.000€ Brutto-Listenpreis und nur bei Vollelektrischen Fahrzeugen.
Darüber (und für alle PHEV) dann "nur" der Satz von 0,5%.