Macht mit: Liste Bestellt, uvb. Liefertermin und tatsächliche Lieferung

  • GT line, diesel, L2, 130 EAT 8, 7 seats

    Order: 19. 03. 2020.

    Aprox dellivery: end of aug 2020

  • L2, GT-Line, Diesel, Blue HDI 130PS, 5-Sitzer

    Platinum Grey

    City Paket Plus

    Reserverad

    Family Paket

    AHK vom Händler montiert


    Bestellt am: 15.05.2020

    Liefertermin: 30.09.2020

  • Bestellt: Oktober 2019

    Bestätigter Liefertermin von Peugeot (vor Corona): KW 17 / 2020

    12.06.2020 - Persönliche Nachfrage beim Händler: vorraussichtlich KW 27 / 2020

    20.07.2020 - Anruf vom Händler, Fahrzeug ist da, Übergabe am 24.07.2020 (KW 30)


    1.5l BlueHDi 130 STOP & START

    8-Stufen-Automatikgetriebe

    Platinum-Grau

    L2 Allure - GT-Line

    7 Sitze

    AHK abnehmbar

    Standheizung

    Komplett Ausstattung

    ohne Externes CD-Laufwerk

    ohne Induktive Ladestation

    ohne Kinder-Paket

  • Bestellt KW 3

    unverbindlicher Liefertermin 21-25KW -> KW 24 - KW28

    beim Händler KW29

    bei mir KW30


    Allure GT-Line 1.5l BlueHDi 130 STOP & START L2

    Handschlatung

    Copper

    7 Sitze

    AHK fest

    Kinderpaket

    Grip Contol

    Rückfahrkammera

    externes CD Laufwerk

  • Wenn es irgendwelche Änderungen für die Liste gibt sagt mit bitte Bescheid. Wenn ihr die Liefertermine in anderen Threads postet bekomme ich es nicht immer mit ;).

  • Ich kann meinen am 19.08.20 abholen.


    Wurde am 30.01.20 bestellt.

  • Bestellt 04.02.2020 L2 als Diesel, Standheizung etc.

    Lieferung ursprünglich Juli August

    jetzt vorr. Anfang bis Mitte Oktober :(

    Einmal editiert, zuletzt von Andreas_K () aus folgendem Grund: AHK, Standheizung, GT-Line, NAVI,

  • Könnt ihr bitte alle Daten bekanntgeben! Sprich Austattungen, Getrieb, AHK etc. So können wir alle es vernünftig Vergleichen. Und evtl. auch genauere Datumsangaben. Sonst kommt die Formel durcheinander.Dankeschön ;)

  • Schlechte Nachrichten von meinem Händler! 😭😭😭

    Mein am 3.3.20 bestellter Rifter PureTech130, EAT8, GT-Line L1 kann nicht geliefert werden, wird dieses Jahr nicht mehr gebaut und wird storniert. Lieferprobleme beim PureTech 130 Motor.

    Alternativ könnte ich neu mit anderem Motor bestellen, allerdings würde dann die Bestellung neu angelegt und ab jetzt neu laufen, was wieder eine lange Wartezeit bedeuten würde.

    Für mich gibt es nun keinen Rifter!

  • Bestelldatum 03.08.2019
    Geliefert noch nicht, aber auf dem Weg...
    L2
    Diesel
    EAT8

    Ausstattung Allure
    uvb. Lieferdatum März 2020
    Lieferdatum 20.08.2020 (morgen)
    Lieferwochen 56
    Benutzername MarBa

    AHK

    :pug1:Rifter L2 Allure, Nacht-Blau, BlueHDi 130 EAT8, Keyless, AHK, 7-Sitzer, 16" Taranaki, 3D-Navi NAC/DAB, Drive-Assist, Easy-Paket-Plus, Kinderpaket, Advanced Grip Control, Sitzheizung, Sep. Heckklappe, Ind. Ladestation, Gepäckraumtrennetz :drive:

  • Da hab ich mal eine dumme Frage. Wenn ich als normaler Verbraucher ein Auto bestellte und dann wieder stornierte, kostet mich das eine Menge Geld. Was ist wenn in dem Fall Peugeot storniert? Bekommt man da auch was?

  • Da hab ich mal eine dumme Frage. Wenn ich als normaler Verbraucher ein Auto bestellte und dann wieder stornierte, kostet mich das eine Menge Geld. Was ist wenn in dem Fall Peugeot storniert? Bekommt man da auch was?

    Ganz simpel gesagt - Nein. Gegen diese Argumente die der Hersteller da anbringen kann, kannst Dir nur in den Hi... beißen. Oder die Alternative ordern. eine Stornierung ohne Nachbestellungsmöglichkeit mit geänderter Konfiguration gibt es wohl nicht.

    Sie stornieren ja nur aus besonderem Grund.

    • Offizieller Beitrag

    Da hab ich mal eine dumme Frage. Wenn ich als normaler Verbraucher ein Auto bestellte und dann wieder stornierte, kostet mich das eine Menge Geld. Was ist wenn in dem Fall Peugeot storniert? Bekommt man da auch was?

    grd. kann man Verträge (die nicht im Internet o. fermmündlich geschlossen werden) nicht " Stornieren", von keiner Partei. Das widerspricht dem pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Auch der Händler kann nicht einfach "stornieren", wenn der Vertrag bereits zustande gekommen ist. Es müssten dann schon z.B: Anfechtungsgründe vorliegen, oder die Unmöglichkeit einer Lieferung.

    Daher wäre zuerst zu prüfen, ob ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, oder nicht. in der Regel nutzen die Händler die Neuwagen Verkaufsbedingungen, dort steht dann z.B.

    Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt


    Solange dies nicht der Fall war, liegt eben auch kein Vertrag vor, auf dessen Einhaltung du ggf. klagen könntest. Bis dahin liegt eben nur ein "Kaufangebot" bzw. eine "auf einen Kaufvertrag abzielende einseite Willlesnerklärung vor", zum Vertrag fehlt dann noch die Annahme des Angebote/Willenserklärung durch den Händler.

  • Alles Richtig, und genau erklärt!

    In solchen Fällen wird sich der Hersteller aber immer auf die Unmöglichkeit der Lieferung berufen, da eben gewisse Komponenten nicht mehr verfügbar sind, es eine Erneuerung gibt, oder die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Auslieferung so nicht mehr eingehalten werden können.

    Als Käufer bist immer der, der den kürzeren zieht, so oder so.

    • Offizieller Beitrag

    Alles Richtig, und genau erklärt!

    In solchen Fällen wird sich der Hersteller aber immer auf die Unmöglichkeit der Lieferung berufen, da eben gewisse Komponenten nicht mehr verfügbar sind, es eine Erneuerung gibt, oder die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Auslieferung so nicht mehr eingehalten werden können.

    Als Käufer bist immer der, der den kürzeren zieht, so oder so.

    So einfach und v.a. pauschal kann man das nicht sagen: Das wird im Zweifel ein Gericht klären.

    Zumal sich der Ausschluss der Leistungspflicht noch unterteilt. Zudem könnte dann aber z.B. Schadenersatz o.ä. Rechte des Gläubigers greifen (§ 275 (4) BGB)- somit zieht er nicht zwingend den kürzeren.

  • Alles Richtig, und genau erklärt!

    In solchen Fällen wird sich der Hersteller aber immer auf die Unmöglichkeit der Lieferung berufen, da eben gewisse Komponenten nicht mehr verfügbar sind, es eine Erneuerung gibt, oder die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Auslieferung so nicht mehr eingehalten werden können.

    Als Käufer bist immer der, der den kürzeren zieht, so oder so.

    So einfach und v.a. pauschal kann man das nicht sagen: Das wird im Zweifel ein Gericht klären.

    Zumal sich der Ausschluss der Leistungspflicht noch unterteilt. Zudem könnte dann aber z.B. Schadenersatz o.ä. Rechte des Gläubigers greifen (§ 275 (4) BGB)- somit zieht er nicht zwingend den kürzeren.

    Danke für diese Richtigstellung. Hier im Forum lassen zu viele immer gleich den Kopf hängen und denken, gegen "Große" hat man eh keine Chance. Wozu hat man eine RS-Versicherung!? Jeder Fall ist erst mal ein Einzelfall und der muss vom Händler begründet werden (Vertrag wurde ja mit dem Händler geschlossen und nicht mit PSA?).

    Berlingo XL Shine

    BlueHDi 130 EAT8

    Metropolitan Grey

    Bestellt am 24. April 2020

    Auslieferung am 23. November. Produziert Ende September.

  • Nur wer zieht in solchen Fällen vor Gericht. Ein seriöser Anwalt wir einem in so einem Fall sicher immer davon abraten, da die Erfolgsaussicht doch realtiv gering ist.

    Und ob die Rechtsschutz da immer mitmacht?

    Wobei bei Bestellungen im Scheich-Bereich, wenn es sich um Einzelstücke und Millionen handelt.

    Aber das betrifft uns Normalkäufer ja wohl eher nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Nur wer zieht in solchen Fällen vor Gericht. Ein seriöser Anwalt wir einem in so einem Fall sicher immer davon abraten, da die Erfolgsaussicht doch realtiv gering ist.

    Und ob die Rechtsschutz da immer mitmacht?

    Wobei bei Bestellungen im Scheich-Bereich, wenn es sich um Einzelstücke und Millionen handelt.

    Aber das betrifft uns Normalkäufer ja wohl eher nicht.


    das ist (fast) ein "Standard Fall"


    • Händler sagt es gibt keine Kaufvertrag / Käufer sagt, doch gibt es - wird das Gericht klären
    • Händler sagt wir können nicht liefern / Käufer sagt doch könnt ihr (oder gleichwertig etc) - wird das Gericht klären
    • Händer ficht den Kaufvertrag an / Käufer sagt, die Gründe warum der anficht sind hanebüchen - wird das Gericht klären.
    • Händler(nicht nur Autohändler) hat z.B. AGBs verwendet- diese halten einer gerichtlichen Überprüfung ggfs. nicht stand (was sie müssten)

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Heute war ich beim Händler und der hat mir einen Brief gezeigt, wo drin steht, das alle Bestellungen mit PureTech 130 EAT8, vom Werk ausgesetzt werden und erst ab Januar gebaut werden, man kann nun weiter warten, auf Diesel oder 110ps Benziner umbestellen oder den Auftrag stornieren!

    Bei meiner Bestellung ist es nun so, das die Bestellung nicht storniert wird, aber ich keine Verpflichtungen habe das Auto abzunehmen. Das hab ich mit dem örtlichen Händler, der mich seit 40 Jahren kennt, abgemacht.

    Bin mir noch nicht schlüssig ob ich das Auto dann noch will, da auch niemand weiß wann er dann 2021 wirklich kommt.

  • Na ja, ich glaube nicht daran das wir alle gleich sind. Habe meinen rifter Ende Februar bestellt. Kurz drauf stand die Republik still. Da dachte ich mir das es vielleicht nicht so klug ist gerade jetzt ein neues auto zu kaufen. Die wirtschaftlichen folgen von coronna sind ja immer noch nicht abzusehen. Hätte rund 4500€ gekostet.