Alles anzeigenDas entscheidende der "Selbstverteidigung" ist, dass du keinen Anwaltsstempel hast.
Da kannst du dich noch so sehr mit Gesetzen und Paragraphen auskennen und daraus zitieren.
Selbst mit Anwaltsstempel verteidigt man sich nicht selbst, wegen Selbstbefangenheit.
Das sollte ein neutraler Anwalt, natürlich in deinem Interesse, machen.
Wenn ich die Skizze so sehe, dann hast doch sehr früh angehalten.
Anscheinend warst du auf der Abbiegespur und musstest dadurch den Abbiegevorgang einleiten.
Da kann man ja nicht plötzlich geradeaus rechts ran fahren.
Aber das ist nur eine Sache.
Die Streife kann dir ja vorwerfen, dass du noch km-weit weiter gefahren bist.
Gibt es eigentlich eine GPS-Überwachung, bzw. Aufzeichnung in Streifenwagen?
Damit könnte man ja belegen, wie weit die Streife fahren musste, bis sie angehalten hat.
Wenn nicht, dann kann sie ja alles mögliche erzählen. Da sie zu zweit waren, ist deren Wort mehr Wert als deins.
Es muss ja nicht stimmen, was die erzählen. Die werden aber wohl auch kaum ihren Fehler selbst zugeben.
Ich finde aufgrund der Tatsache und deiner Beschreibung die Anschuldigung der Streife lächerlich.
Wenn du daraufhin noch patzig wurdest, dann haben die sich bestimmt gedacht: Ok, jetzt kriegen wir dich dran.
Ja wie gesagt, es geht mir eher ums Prinzip, die Behörde ein bisschen beschäftigen und so
Eben das mit der Abbiegespur war es ja, der Platz dort anzuhalten ist aus Eigensicherung schon blöd, und ich fahr dann einfach auch nicht geradeaus, weil ich ja schon auf der Abbiegespur bin. Dann rechnet die Polizei ja nicht, dass ich dann plötzlich in der Kurve rechts ran fahr. Da wäre dann eher schon wie ein "Entfernen" auszulegen..
Ob es im Auto GPS gibt weis ich nicht, bei Blitzern gibt es Rohdaten.
Ich war ja schon auf dem Weg abzubiegeb, als die von hinten den BErg herangebraust gekommen sind, da stand ich ja schon fast auf der Abbiegespur bzw. war beim Einordnen.
Aber ich sehe ja bei der Akteneinsicht, was genau gegen mich "vorliegt".
In letzter Insatnz entscheides ja eh das Gericht. Erst mal weiter abwarten, ggfs. nehme ich dann den Einspruch später auch zurück, daber dann wurde er zumindest nochmals vom Amtgericht beprüft (bevor die Hauptverhandlung kommt).
Ja normal bin ich gechillt, bei 13 Kontrollen auch kein Problem, aberder eine hat mich schon etwas aufgeregt.