Halogen Abblendlicht schlecht - LED Nachrüstung 308 II FL

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    Ja, die Betriebserlaubnis erlischt =O. Oh Gott, Gefaengnis,Todesstrafe, Auspeitschung? Nein, wenn es niemand gefaerdet, gibt es noch nicht mal einen Punkt und kostet 50 Euronen. Mit Gefaerdung, also wenn das Licht wirklich blendet wie die Sau, sind es dann 90 mit einem Punkt.

    Und wenn man einen Unfall baut, muss die unvorschriftsmaessige Lampe schon ursaechlich fuer den Unfall sein. Ansonsten koennte man die Schuldfrage recht oft umkehren. Ich glaube es gibt nicht wenige Fahrzeuge die nicht zugelassen Teile angebaut haben.

    Auf die Zulassung hat das Erloeschen der Betriebserlaubnis keinen Einfluss.


    120Euronen ist natuerlich schon recht ambitioniert. Ich denke ab naechstem Jahr bekommt man sie sicherlich auch fuer 80. Aber wer vorne mit dabei sein will....^^.

    Um korrekt zu sein, hatte ich hier die Rechtslage (Kommentar: Bouska/Leue) mal genau erörtert.

    Verkürzt gesagt, ursächlich nicht, eine hinreichende Gefährdubgserwartung reicht.

    Aber ist eine beliebte Aussage, das stimmt, das bei jedem, was nicht zulässig ist, die BE erlischt. Ist natürlich nicht der Fall.

  • Osram will ja auch Knete machen.... die testen, was mit ihrer Kreation möglich ist. Ob da jetzt noch vllt. ein extra Typ für Linsen kreiert wird?...unwahrscheinlich

    Man könnte sich ja mal die Mühe machen, ob die anderen angegebenen Scheinwerfertypen in der Veröffentlichung auch klassische Reflektoren sind oder ob da etwa auch 'ne Linse dabei ist.....mir zuviel Arbeit.

    Ich habe mir die Mühe gemacht denn soviele Freigegeben Fahrzeuge sind es nicht.


    Es sind zu 90% Reflektorlampen lediglich die Passat und Audi Birnen, bei denen bin ich mir nicht schlüssig.


    Kann man eigentlich für Scheinwerfer mit anderem Leuchtmittel ne Einzelabnahme durchführen ? Da ich mit dem Abblendlicht der Linsenscheinwerfer nur so mittel zufrieden bin ( Trotz aktuell Osram NB Halogen ) und viel im Dunkeln fahre, ist mir die Anschaffung inclu. Einzelabnahme durchaus was wert. Wenn's denn was bringt.


    Vorausgesetzt man kann das abnehmen lassen. Da mein Vater Halter des Fahrzeugs ist, möchte ich auch vermeiden, dass er bei einem evtl. Erlöschen der BE punkte o.Ä. bekommt. Daher ist mir lieber ich hab alles eingetragen.


    Und im Normalfall Richten sich die Hersteller von Lampen an das Leuchtmittel das zur Verfügung steht. Baue ich einen Scheinwerfer lege ich darauf wert, dass ich Optisch und Lichttechnisch mit dem zur Verfügungstehenden Leuchtmittel unter berücksichtigung der Herstellungskosten das beste ergebnis erziele.


    Sprich der Scheinwerfer wird um die Lampe gebaut . und dann geprüft.


    Wenn wir nun ein neues leuchtmittel haben, sollte davon auszugehen sein, wenn es in Scheinwerfer A abgenommen wird, auch in Scheinwerfer B gehen wird.

    Aber da wir ja alle wissen, dass alle Scheinwerfer ein anderes Streubild auf die Straße werfen, kann es sein, dass die LED in SW A super leuchtet in SW B aber durch abweichungen blendet oder zur Funzel wird.


    Daher benötigen wir die ABE oder halt Typengenehmigung.


    Es ist also möglich, dass aufgrund der Streuung im Linsenscheinwerfer die H7 LED nicht ansatzweise so gut ausleuchtet wie im Reflektor . Oder oder.

  • Ein Freund von mir hat einen auf der Liste stehenden Audi. Da der allerdings Xenon hat, ist er sich nicht sicher, ob er auch umrüsten könnte. Von Linsenscheinwerfern hat er jedenfalls noch nie was gehört... 🤷‍♂️

  • Verkürzt gesagt, ursächlich nicht, eine hinreichende Gefährdubgserwartung reicht.

    Ursaechlich muss sie nur fuer den Unfall sein. Wenn ich irgendwelche Funzeln in die Hauptscheinwerfer baue die stark blenden, erlischt dadurch, im Gegensatz zu LED-Kennzeichenleuchten, meine Betriebserlaubnis. Fallt das bei einer Fahrzeugkontrolle auf, bin ich 50 Euro los, weil ich ja niemand gefaerdet habe, aber eine Gefaerdung zu erwarten ist. Kommt mir die Polizei entgegen und faehrt selbst fast in den Strassengraben, bin ich eine Punkt reicher und 90 Euro aermer.

    Faehr mir jemand hinten drauf, ist wohl kaum die erloschen Bertiebserlaubnis Ursache, derjenige also auch schuld und haftpflichtig. Fallen dabei die mangelhaften Scheinwerfer auf, gibt es natuerlich noch mal ein 50 Euro Ticket.

  • Naja xenon ist ja quasi Linsenscheinwerfer. Der Brenner liegt hinter einer Linse.

    Aber dieses LED kit ist nur für H7 Halogen Obst. Folglich gibt es für diesen Audi auch einen mit Halogen und die Frage ist ob dieser auch mit einer Linse arbeitet oder rein mit Reflektor.

  • Osram will ja auch Knete machen.... die testen, was mit ihrer Kreation möglich ist. Ob da jetzt noch vllt. ein extra Typ für Linsen kreiert wird?...unwahrscheinlich

    Nein, da wird natuerlich nicht noch mal ein anderes Leuchtmittel "kreiert". Es muss nur zugelassen werden. Das ist mit Tests, Messungen und jede Menge Papierkram verbunden. Und kostet natuerlich auch ordentlich Geld und Zeit. Ich denke sie werden fuer noch mehr Modelle Zulassungen erwirken. Aber wie du ja siehst, sind 16 Modelle zugelassen, wobei diese sich ja noch mal durch unterschiedliche Scheinwerfer unterscheiden. Von den dutzenden Modellen von PSA war bisher eines dabei.....

    • Offizieller Beitrag

    Verkürzt gesagt, ursächlich nicht, eine hinreichende Gefährdubgserwartung reicht.

    Ursaechlich muss sie nur fuer den Unfall sein. Wenn ich irgendwelche Funzeln in die Hauptscheinwerfer baue die stark blenden, erlischt dadurch, im Gegensatz zu LED-Kennzeichenleuchten, meine Betriebserlaubnis. Fallt das bei einer Fahrzeugkontrolle auf, bin ich 50 Euro los, weil ich ja niemand gefaerdet habe, aber eine Gefaerdung zu erwarten ist. Kommt mir die Polizei entgegen und faehrt selbst fast in den Strassengraben, bin ich eine Punkt reicher und 90 Euro aermer.

    Faehr mir jemand hinten drauf, ist wohl kaum die erloschen Bertiebserlaubnis Ursache, derjenige also auch schuld und haftpflichtig. Fallen dabei die mangelhaften Scheinwerfer auf, gibt es natuerlich noch mal ein 50 Euro Ticket.

    Es muss keinen Unfall geben. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dass es ihn dadurch geben könnte ist ausreichend! Eine abstrakte Gefährdungserwartung reicht aus. Steht ja alles so im Kommentar. Der bezieht sich nicht nur auf die LED Kennzeichen Beleuchtung, das war in dem thread nur das Beispiel.

  • Ursaechlich muss sie nur fuer den Unfall sein. Wenn ich irgendwelche Funzeln in die Hauptscheinwerfer baue die stark blenden, erlischt dadurch, im Gegensatz zu LED-Kennzeichenleuchten, meine Betriebserlaubnis. Fallt das bei einer Fahrzeugkontrolle auf, bin ich 50 Euro los, weil ich ja niemand gefaerdet habe, aber eine Gefaerdung zu erwarten ist. Kommt mir die Polizei entgegen und faehrt selbst fast in den Strassengraben, bin ich eine Punkt reicher und 90 Euro aermer.

    Faehr mir jemand hinten drauf, ist wohl kaum die erloschen Bertiebserlaubnis Ursache, derjenige also auch schuld und haftpflichtig. Fallen dabei die mangelhaften Scheinwerfer auf, gibt es natuerlich noch mal ein 50 Euro Ticket.

    Es muss keinen Unfall geben.

    Ich finde meinen Text eigentlich wenig missverstaendlich!


    Falsche Birne Hauptscheinwerfer , Kontrolle ohne das ich jemanden konkret gefaerdet habe, aber solch eine Gefardung moeglich ist): 50 Euro (Der Punkt auf den Du hinaus willst)

    Falsche Birne Hauptscheinwerfer , Kontrolle mit konketer Gefaerdung: 90 Euro + 1 Punkt (ggF auch noch mehr)

    Falsche Birne, Hauptscheinwerfer Unfall bei dem diese keine Rolle spielt: ggF50 Euro (der Punkt auf den ich eigentlich hinaus wollte)

    Falsche Birne Hauptscheinwerfer , Unfall der durch diese (mit)verursacht wurde: 90 Euro, 1 Punkt, (Teil)schuld an dem Unfall, daher auch Haftpflichtig.

    Falsche Birne (Kennzeichenbeleiuchtung) ohne das eine Gefardung moeglich ist: kein Erloeschen der Beetriebserlaubnis, ggF Maengelbericht, und ggF 20 Euro.


    Alle angefuehrten Szenarien sind nur Beispielhaft zu verstehen:rolleyes:!

    Was Gegenteiliges steht auch in keinem meiner vorherigen Beitraege.

    Meine Ausfuehrung erhebt keinen Anspruch auf korrekte juristische Terminologie und stellt keine Rechtsberatung dar!

    Einmal editiert, zuletzt von matthiasm ()

    • Offizieller Beitrag

    Du schreibst, dass es ursächlich für einen Unfall sein müsste um die BE erlöschen zu lassen. Und das ist falsch, (es muss gar keinen Unfall erst geben, die BE kann auch erlöschen ohne Unfall..) wie ich beschrieben und fundiert erläutert hatte. Um mehr geht's mir nicht, die Punkte oder das Verwarngeld interessieren mich nicht.

    Und wenn man einen Unfall baut, muss die unvorschriftsmaessige Lampe schon ursaechlich fuer den Unfall sein.

  • Du schreibst, dass es ursächlich für einen Unfall sein müsste um die BE erlöschen zu lassen. Und das ist falsch, (es muss gar keinen Unfall erst geben, die BE kann auch erlöschen ohne Unfall..)

    Nein, das habe ich nicht geschrieben! Ich habe nur geschrieben, das die Ursache der erloschenen Betriebserlaubnis auch Ausloeser fuer den Unfall sein muss, um der Unfallschuldige zu sein. Das alleinige Erloeschen ist dazu nicht ausreichend. Und habe das auch mit Beispielen hinterlegt.

  • Naja xenon ist ja quasi Linsenscheinwerfer. Der Brenner liegt hinter einer Linse.

    Aber dieses LED kit ist nur für H7 Halogen Obst. Folglich gibt es für diesen Audi auch einen mit Halogen und die Frage ist ob dieser auch mit einer Linse arbeitet oder rein mit Reflektor.

    Gibt genügend Fahrzeuge die Xenon haben und keine Linse besitzen. Volvo V70 bj. 00-07, XC90 bj. 06-14 oder nen MB W210 der hatte noch ne Klassische Streuscheibe. Also es gab xenon auch ohne Linse xD Klugscheissen AUS xD

  • Was mir unklar ist: Gibt es eigentlich unterschiedliche Grade der Erlöschung der Betriebserlaubnis? Oder ist der Einbau z.B. einer LED-Blinkleuchte genauso "schwerwiegend" wie der Komplettumbau (anderer Motor, andere Scheinwerfer, Auspuffanlage) etc.

    Ich meine jetzt im Bezug auf's "Strafmaß", denn das ist ja zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

    Vom versicherungstechnischen mal abgesehen?

    https://www.bussgeldkatalog.or…eschen-betriebserlaubnis/


    Auf die Versicherung hat das erst Einfluss wenn man dir Vorsatz vorwerfen kann, also du davon ausgehen musstest, das ein Unfall absehbar ist, zum Beispiel wenn Du zB ohne Bremsen faehrst. Dann ist dein Fahrzeug zwar noch versichert, man kann dich aber mWn (!) mit 5000 Euro an dem Schaden beteiligen.

  • Hallo,

    wer keine ABE braucht und die 50 € riskieren möchte kann sich auch bei Aliexpress umschauen. Da gibt es genug H7 LED, auch von namhaften Herstellern.

    Also ich werde die Osram kaufen weil ich glücklicherweise den passenden Scheinwerfer haben.

    Viele Grüße

    Damian

    Peugeot 308 BlueHDI 2.0 Business Line von 2015

    • Offizieller Beitrag

    Was mir unklar ist: Gibt es eigentlich unterschiedliche Grade der Erlöschung der Betriebserlaubnis? Oder ist der Einbau z.B. einer LED-Blinkleuchte genauso "schwerwiegend" wie der Komplettumbau (anderer Motor, andere Scheinwerfer, Auspuffanlage) etc.

    Ich meine jetzt im Bezug auf's "Strafmaß", denn das ist ja zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

    Vom versicherungstechnischen mal abgesehen?

    Wenn sie erlischt, erlischt sie. Erst mal egal warum. Erlischt sie nach Abs. 2 S. 1 Nr m. 2 oder 3 darf es nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, (= OwiG) außer für Fahrten zur Wiedererlangung der BE. Sonst gib es im amtlichen BKat noch ein, zwei relevante Tatbestände zum Kfz ohne BE.


    Versicherung:

    Ist ein anders Thema wieder. Nimmst du eine Gefahrerhöung vor, dann dein Versicherer zb

    kündigen. Die Haftpflicht zahlt zwar, kann dich aber mit den bereits erwähnten 5000 Euro in Regress nehmen. (KFZPfVV) dazu reicht auch grobe Fahrlässigkeit, nicht nur Vorsatz.

    https://dejure.org/gesetze/VVG/23.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__6.html


    Strafrecht:

    Da könnte zb fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommen, Wobei das auch ohne erlöschen einer BE mal passieren kann...

    Das klassische "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen". Handy spielen, Alkohol etc.. Da bist du auch ohne erlöschen der BE schnell mal drin..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wer keine ABE braucht und die 50 € riskieren möchte kann sich auch bei Aliexpress umschauen. Da gibt es genug H7 LED, auch von namhaften Herstellern.

    Also ich werde die Osram kaufen weil ich glücklicherweise den passenden Scheinwerfer haben.

    Viele Grüße

    Damian

    Nur "braucht" halt jeder eine.. :rolleyes:

    Eine H7 ED hat in einem nicht dafür geprüften und vorgesehen scheinwerfer nix verloren. Ende Gelände...

  • Hallo,

    wer keine ABE braucht und die 50 € riskieren möchte kann sich auch bei Aliexpress umschauen. Da gibt es genug H7 LED, auch von namhaften Herstellern.

    Also ich werde die Osram kaufen weil ich glücklicherweise den passenden Scheinwerfer haben.

    Viele Grüße

    Damian

    Bitte meld dich hier mal mit einem kleinen Testbericht und Vergleichsbildern wenn die Lampen verbaut sind. Danke.



    Die restliche Diskussion um ABE und Versicherungen hier ist ziemlich ekelhaft geworden, die Streiterei könnt ihr ja per PN machen, das interessiert hier niemanden...

  • Es gibt bei Youtube einen russischen User, der imho sehr professionell regelmäßig Leuchtmittel testet.

    Mein russisch ist nicht das Beste, aber die aktivierbaren englischen Untertitel helfen ungemein.

    Ich denke früher oder später wird er die Osram testen.

    Der Channel heißt Test Lab.

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich hat das in einem Forum (auch) zu intressieren, grade ich (wir) als Moderation muss drauf schauen, dass hier auch rechtlich sich alles in einem Rahmen bewegt, den wir hier akzeptieren können. Daher ist ein Hinweis darauf auch unbedingt erforderlich.


    Die Disskusion zur Versicherung ist tatsächlich - da gebe ich dir Recht ein "Nebenschauplatz" geworden, der nun aber auch beendet ist (mit meinem letzten Beitrag oben zu dem Thema)

  • Ich habe gestern mal ein bisschen zu dem Thema recherchiert, unter anderem einige Videos bei Youtube angesehen.

    Anscheinend sind Linsenscheinwerfer prinzipiell nicht nur geeignet für LED Austauschlampen, sondern sogar für den gewünschten Lichtkegel mit definierten Licht/Schattengrenzen förderlich. Es ist also nicht kategorisch ausgeschlossen, ob das für den 308 mit dem Linsenscheinwerfer auch zugelassen wird. Es ist höchstens eine Frage "wann?". Wer es gar nicht abwarten kann, soll sich das kaufen und ausprobieren, und die ABE wird dann nachgereicht ;)

  • Ein Bekannter hat Osram letzte Woche angeschrieben, ob es den LED-Umrüstsatz auch künftig für seinen Audi geben würde und er hat auch bereits eine Antwort bekommen.

    Macht es Sinn, dass wir das auch alle bzgl. unserer 308 machen? Evtl. sieht Osram dadurch, dass es für den 308 einen Bedarf dafür gibt. 🤔🤷‍♂️