Hallo,
ich habe vor an meinem Neuwagen 308 SW Tieferlegungsfedern zu montierten und dabei alles zu befolgen, das meiner 5-Jahres-Garantie nicht schadet.
Ursprünglich hatte ich da an H&R Federn gedacht, die bereits bestellt waren. Diese hatte ich dann abbestellt, weil mein Händler meinte, dass diese von Peugeot nicht geprüft seien. Soweit habe ich ja Verständnis.
Also begann die Angebotsphase 2 mit Eibach Federn. Man erklärte mir, dass nur die Eibach Federn von Peugeot geprüft seien. Ich wollte aber gerne die Eibach Federn selbst als Neuware besorgen, weil ich diese günstiger einkaufe, als wie sie mir Peugeot in Rechnung stellt. Außerdem ist diesbezüglich in den Garantiebedingungen nichts zu lesen.
Nach Rücksprache mit Peugeot Köln, wo angeblich nur Kaufleute sitzen, die sich nicht auskennen in technischen Dingen, konnte mir keiner bis heute weiter helfen. Auch wenn ich der Meinung bin, dass ich gerade den Kaufmann mal sprechen sollte, der die Garantiebedingungen erstellt hat.
Inzwischen habe ich ein Gegenangebot von einer PUG-Niederlassung, die sogar sagt, dass ich nur TÜV geprüfte Federn verbauen muss, so dass meine Garantie weiterläuft. Also kämen seiner Aussage zu folge doch wieder die H&R ins Spiel. Er wüsste nichts von einer gesonderten Freigabe durch Peugeot.
Laut Köln sollte ich mir von beiden Händlern deren Aussagen schriftlich geben lassen. Den Händler vom Gegenangebot werde ich morgen dazu befragen. Der ursprüngliche Händler vom ersten Angebot weigert sich nach wie vor, weil er sagt, dass die Rechnung dafür genügt um einen Garantieanspruch geltend zu machen.
Aber Fakt ist, dass ich meine Garantie mit Peugeot abgeschlossen habe und nicht an einen Händler gebunden bin. Der Händler ist nur das ausführende Organ. Ich kann jetzt natürlich sagen, dass ich zu dem Händler gehe, der mir alle "Freiheiten" offen lässt und mir alles schriftlich gibt, aber solange das nicht mit Köln konform geht, bringt mir das rein rechtlich auch nichts.
Der Knüller kommt noch :
Erneut heute in Köln angerufen. Nach etlichem hin und her sagte die Frau, ich solle doch noch eine dritte und vierte Meinung von anderen Händlern aus meiner Region einholen. Ich fragte sie was mir das dann rechtlich für einen Aufschluss bringt. Ich solle das mal machen und ihr dann berichten. Nebenbei sagte sie noch, dass es eigentlich der Händler vom Gegenangebot wissen müsse, weil es sich da um eine Niederlassung handelt.
Gesagt getan.
Beim dritten Händler die Auskunft bekommen : Wie soll ich ihnen da jetzt weiterhelfen? Nach langem hin und her, sagte er, dass er höchstens mal seinen Kollegen von der Garantieabteilung fragen könne, der aber diese Woche noch in Urlaub sei.
Beim vierten Händler die Auskunft bekommen : Wir hatten noch nicht mit Tieferlegungen zu tun. Ich solle zu meinem Händler gehen wo ich das Auto gekauft habe. Ich erklärte der Frau, dass ich genauso gut auf der Durchreise gewesen sein könnte und mir das Auto so gefallen hätte, dass ich es gekauft hätte und weiter nach XYZ gefahren wäre. Ich bin ja nicht als Fahrer verpflichtet den ursprünglichen Händler aufzusuchen, wenn eine Inspektion ansteht. Außerdem erklärte ich ihr, dass es sich nur um einen Vergleich handeln würde, um den mich Peugeot Köln gebeten hätte. Ich sagte ihr auch, dass das für mich keine Aussage sei. Ich würde akzeptieren, wenn sie gesagt hätte, dass sie sich da erst schlau machen müsste oder die Arbeiten ganz abgelehnt hätte. Danach wollte ich ihr den Sachverhalt erneut veranschaulichen und sagte ihr, dass sie sich dann doch mal vorstellen sollte, dass ich morgen bei ihr am Geschäft vorbei komme und genau zu den besagten Arbeiten ein Angebot haben möchte. Was sie dann wohl sagt. Spätestens dann hätte sie solch einen Fall und müsste sich auch schlau machen.
Auf jeden Fall sind die Diskussionen mehr oder weniger im Sand verlaufen. Ich weiß nicht mehr zu welchem Zeitpunkt des Gesprächs sie dann doch eingelenkt hatte und sich informieren wollte. Auf jeden Fall hatte sie mich zweimal in der Warteschleife und wollte danach meine Fahrgestellnummer. Ich fragte sie warum das auf einmal. Sie müsste doch erstmal schauen welche Garantien ich habe, sagte sie. Ich sagte ihr, dass ich ihr das auch so sagen kann. Mir kam es eher so vor als wolle sie über die Service Box herausfinden wer mein Händler ist. Ich sagte ihr also die Garantien und war danach wieder gefühlte 2 Minuten in der Warteschleife. Das war mir dann zu blöde, weil mir das alles sowieso nichts gebracht hätte und ich legte auf.
Danach erneut in Köln angerufen um zu berichten. Ich frage mich warum jedes mal nur der ursprüngliche Berater mit mir sprechen darf, obwohl sowieso in der ganzen Angelegenheit bisher nichts rumgekommen ist. Entsprechende Kollegin im Gespräch - sie ruft zurück.
Bis 17 Uhr immer noch keine Rückmeldung. Ich wieder angerufen. Herr dran, sagt Kollegin inzwischen im Feierabend. Er schreibt ihr eine Notiz, dass sie sich morgen melden soll bei mir. Ich sagte ihm, dass eine Meldung allein nichts bringt - ich bräuchte langsam mal fachkundige Infos. Er sagte mir, dass er ihr ebenfalls ein Vermerk gemacht hat, ob sie sich nicht mal vorab in der Garantieabteilung schlau machen könne.
Naja mal sehen.
Es geht also zum einen um die Tatsache wer Recht hat in Bezug auf die Weiterführung der Garantie. Brauche ich eine schriftlichen Bestätigung oder genügt die Rechnung mit den Positionen?
Zum anderen gibt es eigens von Peugeot freigegebene Federn für den 308 SW Baujahr 2015 oder ist rein das TÜV Gutachten ausschlaggebend für die Weiterführung der Garantie, so dass im schlimmsten Fall der Händler die Federn besorgen müsste, ich aber durchaus die Möglichkeit hätte doch die H&R zu nehmen?
Und wie verhält es sich mit neu verpackten geprüften Originalfedern, die der Kunde mit zum Einbau bringt? Gewährt Peugeot bei einem fachgerechten Einbau in einer ihrer Vetragswerkstätten weiterhin die Garantie?
Ich akzeptiere, dass Peugeot Deutschland für solche Fragen an seine Händler verweist. Allerdings erwarte ich dann bei jedem Händler zumindest ähnliche oder sich deckende Antworten. Ich weiß ja inzwischen nicht mehr wem ich glauben soll.
Gibt es hierfür nicht jemanden anders den ich in der Zentrale ansprechen kann? Oder einen Bezirksleiter?
LG,
308SWGT