Kommende Änderungen zur StVO

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem warte ich immer noch auf deine Grundlage warum alle Täter über einen Kamm geschoren werden sollten und was daran besser sein soll?

    Ich bezog das lediglich auf die "beräderten" Verkehrsteilnehmer.

    Du hast geschrieben, gleiche Vergehen gleich bestrafen. Kein Wort von berädert;)

    Selbst wenn, auch hier gilt der Grundsatz der Stafzumessung.

    Auch ein Verkehrsteilnehmer ist schnell mal im Straftat Bereich drin (Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc pp.)

  • Wie sieht das eigentlich mit dem Abbiegen und der Geschwindigkeit aus? Alles ab 3,5t darf ja nur noch in Schrittgeschwindigkeit mit max. 11 km/h abbiegen (früher war das mal 4 - 7 km/h, wann sind wir Deutschen eigentlich zum Volk der Sprinter geworden?😁😁)


    Wie soll hier eigentlich ein gerichtsfester Bußgeldbescheid erstellt werden? Bei Geschwindigkeitsübertrerungen muss doch genau gemessen, fotografiert und bewiesen werden, wie soll das beim Abbiegen gehen?


    Wann biege ich überhaupt ab? Sobald ich am Lenkrad drehe? Bis ich es wieder gerade habe? Was ist wenn im Anschluss eine Kurve kommt?


    Ahnen überhaupt Autofahrer dass sie mit Anhänger plötzlich auch über 3,5t kommen können?


    Fragen über Fragen, nachdem das Fahrradthema jetzt bestimmt zu genüge in alle Richtungen (über)diskutiert wurde😉

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

  • Zitat

    Du hast geschrieben, gleiche Vergehen gleich bestrafen. Kein Wort von berädert;)

    Eine Gleichheit bei den Rechten, Pflichten und Strafen nebst Kennzeichnung der beräderten Verkehrsteilnehmer wäre eine Möglichkeit.

    Gähn.

    Einmal editiert, zuletzt von eltipo ()

  • Jetzt mal ernsthaft,

    Du bist also der Meinung, dass alle Dinge korrekt berücksichtigt werden?

    Das hat auch meines Wissens niemand behauptet.

    Was ist an meiner Aussage denn dann falsch?


    Ich glaube, das ist einer der wenigen Punkte, in denen sich alle einig sind.

    Du wirst immer einen finden, der sich ungerecht behandelt fühlt.

    Ich hab aber auch kein Problem damit, wenn ich da falsch liege.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Gleichheit bei den Rechten, Pflichten und Strafen nebst Kennzeichnung der beräderten Verkehrsteilnehmer wäre eine Möglichkeit.

    Gähn.

    Genau, Gleichheit bei Strafen = nicht möglich, da individuell. Sollte doch nun klar sein.

    Die Kennzeichnung ist etwas anderes, wäre ggf möglich...

  • Genau, Gleichheit bei Strafen = nicht möglich, da individuell.

    Ich bin halt weiterhin der Meinung, dass ein Rotlichtverstoß, egal, ob durch Radfahrer oder Autofahrer gleich geahndet werden sollte.

    Zumindest vom Grundmaß des Bußgeldkataloges.

    Dass es in der Schwere und im Ausmaß Abweichungen beim Strafmaß bei einem Unfall zb. geben soll, zweifel ich nicht an, vielleicht war das unverständlich.


    Zitat


    Die Kennzeichnung ist etwas anderes

    Wie schnell verzieht sich nen Radfahrer nach einem Vergehen und man hat keine Chance ihn ausfindig zu machen.

    So ein Kennzeichen wäre ein Ansatz.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll hier eigentlich ein gerichtsfester Bußgeldbescheid erstellt werden? Bei Geschwindigkeitsübertrerungen muss doch genau gemessen, fotografiert und bewiesen werden, wie soll das beim Abbiegen gehen?

    Muss er ja erstmal nicht, den schreibt ja nur die Bußgeldbehörde. Ob er später haltbar ist, wird im Zweifel das Gericht klären ;). Wenn du zahlst ist es wurscht.

    Wann biege ich überhaupt ab? Sobald ich am Lenkrad drehe? Bis ich es wieder gerade habe? Was ist wenn im Anschluss eine Kurve kommt?

    Das ist klar definiert:

    Abbiegen
    8 Der Begriff erfasst jede Fahrtrichtungsänderung im Längsverkehr, bei der der Fahrzeugführer seine Fahrbahn nach der Seite verlässt oder auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht. Das Wenden ist danach ein Unterfall des Abbiegens (doppeltes Abbiegen).
    9 Der bloße Wechsel der Fahrspur innerhalb der Fahrbahn ist kein Abbiegen, auch nicht die Verlegung der Fahrlinie zum Überholen, Ausweichen oder Anhalten. Wer aber eine Autobahn über einen kombinierten Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen verlässt, führt keinen Fahrstreifenwechsel durch, sondern ändert seine Fahrtrichtung i.S.d. § 9 Abs. 1 StVO
    10 Wer auf breiter Fahrspur im spitzen Winkel den rechten Fahrbahnrand ansteuert, ohne seine bisherige Fahrtrichtung wesentlich zu ändern, biegt ebenfalls nicht ab. Auch wer dem durch Zusatzschild zum Zeichen 306 angezeigten Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgt (abknickende Vorfahrt), biegt nicht i.S.d. § 9 StVO ab allerdings muss er nach den Erläuterungen zum Zusatzzeichen zum Zeichen 306 Richtungszeichen geben, so als ob er abbiege. Wer dem Verlauf einer nach rechts oder links abknickenden Vorfahrtstraße nicht folgt, sondern geradeaus weiterfährt, biegt dagegen ab. Er muss aber gleichwohl keinen Fahrtrichtungsanzeiger setzen, weil er dem natürlichen Verlauf der Straße folgt.
    11 Das Abbiegen ist ein einheitlicher Vorgang, der bereits mit der gebotenen Rückschau, dem Blinken, der Einordnung und der Verlangsamung der Fahrt beginnt und nicht erst mit der Einleitung der Fahrtrichtungsänderung.
  • Muss er ja erstmal nicht, den schreibt ja nur die Bußgeldbehörde.

    Sollte er denn nicht eigentlich gerichtsfest sein, auch wenn er nur von einer Behörde kommt?😉


    Ich weiß, in der Praxis siehts anders aus, war selber schon erfolgreich beim Einsprechen🤣

    Das ist klar definiert:

    Abbiegen
    8 Der Begriff erfasst jede Fahrtrichtungsänderung im Längsverkehr, bei der der Fahrzeugführer seine Fahrbahn nach der Seite verlässt oder auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht. Das Wenden ist danach ein Unterfall des Abbiegens (doppeltes Abbiegen).
    9 Der bloße Wechsel der Fahrspur innerhalb der Fahrbahn ist kein Abbiegen, auch nicht die Verlegung der Fahrlinie zum Überholen, Ausweichen oder Anhalten. Wer aber eine Autobahn über einen kombinierten Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen verlässt, führt keinen Fahrstreifenwechsel durch, sondern ändert seine Fahrtrichtung i.S.d. § 9 Abs. 1 StVO
    10 Wer auf breiter Fahrspur im spitzen Winkel den rechten Fahrbahnrand ansteuert, ohne seine bisherige Fahrtrichtung wesentlich zu ändern, biegt ebenfalls nicht ab. Auch wer dem durch Zusatzschild zum Zeichen 306 angezeigten Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgt (abknickende Vorfahrt), biegt nicht i.S.d. § 9 StVO ab allerdings muss er nach den Erläuterungen zum Zusatzzeichen zum Zeichen 306 Richtungszeichen geben, so als ob er abbiege. Wer dem Verlauf einer nach rechts oder links abknickenden Vorfahrtstraße nicht folgt, sondern geradeaus weiterfährt, biegt dagegen ab. Er muss aber gleichwohl keinen Fahrtrichtungsanzeiger setzen, weil er dem natürlichen Verlauf der Straße folgt.
    11 Das Abbiegen ist ein einheitlicher Vorgang, der bereits mit der gebotenen Rückschau, dem Blinken, der Einordnung und der Verlangsamung der Fahrt beginnt und nicht erst mit der Einleitung der Fahrtrichtungsänderung.

    Du bist echt Phänomenal 👍😂

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

    • Offizieller Beitrag

    Gut der BKat sieht hier ggfs auch niedrige Bußgelder vit(wobei auch hier ein Rahmen extistiert), dennoch kann hier auch zb ein Wiederholungs Täter härter bestraft werden (wieder die Stafzumessung).

    Vor dem Hintergrund der niedrigeren Betriebsgefahr eines Rades und damit weniger drastischer Unfall Folgen, halte ich das ganze aber im vertretbaren Rahmen. Das kann man natürlich anders sehen... Trotzdem kann allgemein das gleiche nicht automatisch gleich bestraft werden, aus den bereits erläuterten Gründen..

    • Offizieller Beitrag

    Icke _der_Chevy

    Na ja, der Bußgeldbescheid wird ja in der Regel nur auf Basis der Angaben der Polizei oder Zeugen erstellt. (von der Bußgeldstelle). Deine Sicht der Dinge wurde ja noch oft gar nicht berücksichtigt, da du vor Ort ja keine ausführliche Stellungnahme abgeben kannst, und vlt auch gar nichts solltest. :)


    Merke: im Zweifel nur Angaben zu den Personalien machen, und sagen, der Rest kommt schriftlich bzw über den Anwalt.

    Oder dann im Anhörungbogen. Wobei der nicht vorgeschrieben ist...

  • Gut der BKat sieht hier ggfs auch niedrige Bußgelder vit(wobei auch hier ein Rahmen extistiert), ..........halte ich das ganze aber im vertretbaren Rahmen. Das kann man natürlich anders sehen...

    :)


    Ich finde es vor dem Hintergrund interessant, die Sichtweise der betroffenen Radfahrer, die auf bussgeldkatalog.org zu diesem Punkt ihre Beiträge hinterlassen, zu lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsprechung hält es auch für vertretbar:)

    Und wie gesagt, hier sind wir nur im Owig Bereich

    Aber wie gesagt, du kannst gerne eine petition starten, dass dies angeglichen wird ;)

  • Aber wie gesagt, du kannst gerne eine petition starten, dass dies angeglichen wird ;)

    Danke für den wiederholten Hinweis, das Thema ist mir lediglich so wichtig, es in einem Autoforum, quasi auf der grünen Wiese, an meinem freien Tag neben meiner Bastelei im Keller zu diskutieren.

    Ich fand es dennoch ausserordentlich bemerkenswert, dass da so eine Energie reingesteckt wird, da bleibe ich gerne dabei :)

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie gesagt, du kannst gerne eine petition starten, dass dies angeglichen wird ;)

    Danke für den wiederholten Hinweis, das Thema ist mir lediglich so wichtig, es in einem Autoforum, quasi auf der grünen Wiese, an meinem freien Tag neben meiner Bastelei im Keller zu diskutieren.

    Ich fand es dennoch ausserordentlich bemerkenswert, dass da so eine Energie reingesteckt wird, da bleibe ich gerne dabei :)

    Für mich ist das keine Energie, das ist Spaß und Hobby😁.. Ich lebe davon Leute mehr oder weniger zu "belehren"... ;)

    Aber um es vertieft zu diskutieren müssen juristische Grundkenntnisse gegeben. Zudem muss auf die jeweiligen Argumente eingegangen werden.

    sein... Die Materie ist recht komplex.. Du warst erst bei alle gleich behandeln, dann hast du, als da Endstation war, die "beräderten" plötzlich ins Spiel gebracht, und dich dann, als das auch nicht ging, an unterschiedlich hohe Bußgelder geklammert ;-).

    • Offizieller Beitrag

    Gut der BKat sieht hier ggfs auch niedrige Bußgelder vit(wobei auch hier ein Rahmen extistiert), ..........halte ich das ganze aber im vertretbaren Rahmen. Das kann man natürlich anders sehen...

    :)


    Ich finde es vor dem Hintergrund interessant, die Sichtweise der betroffenen Radfahrer, die auf bussgeldkatalog.org zu diesem Punkt ihre Beiträge hinterlassen, zu lesen.

    Die Seite meide ich, zu viele Kleinigkeiten sind dort falsch. Rechtlich keine seriöse Quelle. Danke ich lese beruflich genug Geschwurbel.. Was soll einem das auch sagen? :/

  • Die Idee mit dem einfach draufhalten ist hoffentlich nicht dein Ernst. Wenn ja, solltest du das zum Schutz der Allgemeinheit nochmal überdenken.

    Das ist natürlich nicht ernst gemeint, sondern eher bildlich gedacht. Ich bin aber auch nicht verpflichtet, permanent für andere mitzudenken. Aber schon die Tatsache, das alle Gerichte zu Gunsten des Radfahrers urteilen würden und man dann noch auf seinem Schaden sitzen bleibt, lässt einen auf die Bremse treten.

    Insofern ist der "Stärkere" in die Rolle des "Schwächeren" gedrängt worden und der Schwächere nutzt seine Position aus.

    LG.Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


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    • Offizieller Beitrag

    Das ist natürlich nicht ernst gemeint, sondern eher bildlich gedacht. Ich bin aber auch nicht verpflichtet, permanent für andere mitzudenken.

    Bist du in gewissen Grenzen auch. Nicht direkt mitdenken, aber zumindest mit Fehlern rechnen, was zumindest ein aufmerksames beobachten erfordert... :)



    Müther in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 1 StVO (Stand: 17.08.2016



    29

    Die Verpflichtung zu defensivem Fahren bedeutet, dass mit Fehlern anderer im Straßenverkehr

    gerechnet werden muss

    (....)

    Der Grundsatzdesdefensiven Fahrens wird deseshal durch den Vertrauensgrundsatzeingeschränkt,

    vgl. dazu Rn. 35.

    verpflichtet.


    Der Grundsatz der doppelten Sicherung bedeutet, dass nicht nur einer der beiden Verkehrsteil-

    nehmer zur Vermeidung von Schaden verpflichtet ist, sondern unabhängig davon beide den Unfall

    zu vermeiden haben. Kommt es zu einem Unfall, kann sich keiner der beiden Verkehrsteilnehmer

    darauf berufen, dass der jeweils andere auch seine Pflichten verletzt hätte.

    31

    Aus der Regel des § 1 Abs. 1 StVO lässt sich die Verpflichtung zur Besonnenheit und Geistes-

    gegenwart ableiten. Dies verpflichtet etwa bei Gefahr zu bremsen, zu hupen oder auszuweichen.

    Dies gilt grundsätzlich auch bei unvorhergesehenen Verkehrsvorgängen. Andererseits ist Kopflo-

    sigkeit bei unverschuldeter Gefahr nicht vorwerfbar, wenn das Verhalten nicht völlig verfehlt ist,

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, legal keine Chance.

    Da aber auch kein Rechtsanspruch auf das Vorbeikommen besteht, bleibt eben nur Geduld :)