Aber, aber!
Lese doch erst einmal die Neuwagen-Vertragsbedingungen durch und teile uns doch bitte mit ob du Peugeot oder den Händler, oder beide z.B. unter den derzeitigen "Corona"-Bedingungen mit Erfolg verklagen kannst.
Verdienen werden dann nur deine Rechtsanwälte.
MfG
So ist es leider - das Thema Höhere Gewalt wird sich noch länger als Begründung aufrecht erhalten lassen. Zumal es kaum vergleichbare Präzedenzfälle gibt.