Werkstatt Rechnung

  • Moin. Mein traveller hat so ca 90.0000 km runter. Nun bin ich auf der Autobahn wegen Überhitzung des Motors liegen geblieben. Der Wagen musste in die Werkstatt. Dort war die erste Vermutung das Thermostat, dann die wasserpumpe dann der Zylinderkopf. Jetzt ist man bei der Aussage : der Motor muß neu.

    Meine Frage nun: Muss ich zu dem Motortausch auch die ganzen anderen (falschen) Reparaturen bezahlen?


    Gruß Andre

  • Hallo "Schlusenbach",


    Würde eine weitere Werkstatt zwecks Diagnose aufsuchen. Errinnert mich an das Renault Megane Cabrio meiner Frau. Extremer (plötzlicher Kühlwasserverlust/ Überhitzung etc.).


    Suchte damals eine Renault Fachwerkstatt zwecks "Hilfe" auf, Diagnose Zylinderkopfriss. Die Fachwerkstatt war trotz (behaupteter) umfangreicher Diagnoseaktionen nicht in der Lage die korrekte Ursache fest zu stellen - habe dafür auch c. a. 300€ bezahlt was mir auch noch als "Kulanz" für den Diagnoseaufwand verkauft wurde.


    Da ein neuer/ gebraucher Austauschmotor (Kostenvoranschlag war für einen gebrauchten und aufbereiteten Austauschmotor mit ungewisser Herkunft/ Zustand ab 7500€) den Zeitwert des Renaults überschritten hätte und weil meine Frau Ihr Cabrio "liebt" habe ich dann meinen "Schrauber" um Hilfe gebeten. Ursache war die Zylinderkopfdichtung und kein Riss des Motorblocks. Wäre für die Fachwerkstatt sehr einfach feststellbar gewesen. Der Werkstattmeister der Renaultwerkstatt hatte mir damals auch noch 1000€ für das Cabrio angeboten um mir "zu helfen".


    Die Renaultwerkstatt war auch keine und unbekannte kleine "Quetsche" sondern die/der bei uns im Umkreis grösste/ bekannteste Renaultwerkstatt/ Händler. Mein "Schrauber" hat die Zylinderkopfdichtung inkl. kompletter "Generalsanierung" des Motors (hat von Beginn an etwas viel Öl verbraucht) , Zahnriemenwechsel (war auch fällig), komplettes Service um weniger als 2k€ erledigt.


    Achtung OT: Den "Schrottreifen" Renault um 1k€ privat zu kaufen, wäre für den Werkstattmeister definitv ein super Geschäft gewesen. Cabrios sind extrem selten am Markt und werden auch dementsprechend gehandelt. BTT: Bin ich bei Einzelaussagen einer Werkstatt extrem vorsichtigt und hole speziell wenn es teuer wird immer mehrere Aussagen ein.


    Summary - es zahlt sich definitiv aus weitere Meinungen einzuholen. Am Besten ist es natürlich immer einen "Schrauber" des Vertrauens einzubeziehen, so meinen einen hat/ kennt. War vor c. a. 3 Jahren. Das Cabrio funktioniert nach wie vor super und meine Frau ist "happy". Auch der Ölverbrauch ist nun "normal".


    l. G.

    Karl

  • Vermutlich ja. Musste auch für die falschen Diagnoseaktionen bezahlen. Haben dennoch Aufwand/ Werkstattstunden verursacht welche irgendwie verbucht werden müssen.


    l. G.

    Karl

  • Meine Frage nun: Muss ich zu dem Motortausch auch die ganzen anderen (falschen) Reparaturen bezahlen?

    Warum solltest du durchgeführte Arbeiten nicht bezahlen müssen?

    Weil das meines Erachtens gemacht wurde, ohne das diese Reparaturen das ursächliche Problem behoben haben .

    Überspitzt gesagt, hätte man mir auch sagen können "die Hupe muss gewechselt werden", obwohl das auch an dem motorproblem nichts geändert hätte

  • 90.000km klingt jetzt nicht nach viel, habe bisher hier auch wenig über Motorschäden gelesen. Gab es denn zuvor Anzeichen oder schon mal Probleme bei dem Motor? Wie schnell war die Fahrt auf der Bahn als es zur Überhitzung kam?

  • Wieso soll denn der Motor getauscht werden müssen, wieso wurden vorher andere Diagnosen aufgestellt? ─überhitzt der Motor noch immer oder was ist das Problem? Ok mit Motortausch hat man eine 99% Chance den verursachenden Fehler eliminiert zu haben ohne gross suchen zu müssen.

    Bei den 2 Liter Motoren ist In aller Regel ist die Wasserpumpe bei überhitztem Motor schuld (das Schaufelrad löst sich von der Welle und pumpt somit kein Wasser mehr). ist ein bekanntes Problem. Der Austausch wird mittlerweile sogar zu 100 % übernommen. Wie es allerdings mit einem Folgeschaden aussieht müsste man klären.

  • 90.000km klingt jetzt nicht nach viel, habe bisher hier auch wenig über Motorschäden gelesen. Gab es denn zuvor Anzeichen oder schon mal Probleme bei dem Motor? Wie schnell war die Fahrt auf der Bahn als es zur Überhitzung kam?

    Nein, es gab keine vorherigen Anzeichen und er überhitzte bei ca 140 kmh.

  • Wieso soll denn der Motor getauscht werden müssen, wieso wurden vorher andere Diagnosen aufgestellt? ─überhitzt der Motor noch immer oder was ist das Problem? Ok mit Motortausch hat man eine 99% Chance den verursachenden Fehler eliminiert zu haben ohne gross suchen zu müssen.

    Bei den 2 Liter Motoren ist In aller Regel ist die Wasserpumpe bei überhitztem Motor schuld (das Schaufelrad löst sich von der Welle und pumpt somit kein Wasser mehr). ist ein bekanntes Problem. Der Austausch wird mittlerweile sogar zu 100 % übernommen. Wie es allerdings mit einem Folgeschaden aussieht müsste man klären.

    Habe erst jetzt durch Deinen Beitrag "gecheckt", dass es sich um einen 2l Diesel handelt. Bei einem 2l und Dieselmotor wäre ein Zylinderkopfriss als Ursache fast ein Wunder. Betrifft vor Allem/ nur die kleinen "Downgesizten" Benziner wo sogar bei der "Wandstärke" des Blocks eingespart" wird.


    Habe auch bei meinem Renault 1.4l Benziner im Inet nach Zylinderkopfrissen gesucht und bei diesem Benziner keine Probleme gefunden. Dafür bei den 1.2/ 1.3l Motoren, egal welcher Hersteller. War mit ein Grund an der Aussage der Werkstatt zu zweifeln.


    @TS: kann mich nur wiederholen - nicht Alles glauben und eine zweite/ dritte Meinung einholen. Meine Renaultwerkstatt wollte mir sogar weiss machen, dass sie den Riss "optisch" mit xxx (Gerät fällt mir gerade nicht ein) erkannt hätten. War vollkommener Blödsinn.


    Überhitzen heisst nicht, dass der Motor getauscht werden muss. Ursachen können z. B. Leck im Kühlkreislauf/ Wasserpumpe/ Zylinderkopfdichtung ("Sollbruchstelle" - kann zum Folgeproblem nach Überhitzung werden, bedeutet auch nicht, dass der Motor getauscht werden muss) etc. sein. Kann auch einfach sein, dass der Kühlmittelstand aufgrund von Verdunstung auf einen zu niedrigen Pegel gesunken ist und dadurch der Motor überhitzt ist. Alle geschilderten möglichen Ursachen kann jede Werkstatt einfach überprüfen.


    Wie Foxymail geschrieben hat. Die einfachste und lukrativste Lösung für eine Werkstatt ist immer den Motor, am besten gleich das ganze Auto zu tauschen.


    Zu Deiner Frage bzgl. Bezahlen von sinnlosen Reparaturversuchen - bin mir da rechtlich nicht sicher - bin kein Rechtsananwalt. Für die Diagnose vermute ich, dass man zahlen muss. Hatte da im Vertrauen auf die Diagnosemöglichkeiten/ Art vorab einen Fix-/ Max- Preis vereinbart und auch bezahlt. Für sinnlose Reparaturversuche/ -Kosten hätte ich widerspruchslos auch nicht bezahlt. Habe auch eine private Rechtschutzversicherung weshalb mir Anwaltskosten auch egal sind. Üblicherweise geht ohne Anwalt gar nichts auch wenn man als Privatperson die gleichen Argumente anführt. Habe ich bei meinem "Kampf" gegen das Finanzamt bzgl. Grunderwebssteuer in AT hautnah erfahren.


    l. G.

    Karl

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  • Warum solltest du durchgeführte Arbeiten nicht bezahlen müssen?

    Weil das meines Erachtens gemacht wurde, ohne das diese Reparaturen das ursächliche Problem behoben haben .

    Überspitzt gesagt, hätte man mir auch sagen können "die Hupe muss gewechselt werden", obwohl das auch an dem motorproblem nichts geändert hätte

    Es wird sich in solchen Fällen oft, aber nicht immer um einen Werkvertrag (§631 BGB handeln). Hier ist das Werk der "Erfolg" / die erfolgreich Reparatur, das/die es zu entlohnen gilt/ist.. Nicht die Fehlersuche an sich. Wenn die wertkstatt aber mit der gebotenen Sorgfalt und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorgeht, also beginnen mit dem wahrscheinlichlichsten oder billigsten Teil und dann nichts findet, würde ich aber schon sagen, dass in solchen Fällen natürlich ein Vergütungsanspruch besteht.

    So auch u. a. Das OLG Hamm

    Oberlandesgericht Hamm, 12 U 177/19

    Unterscheiden muss man allerdings von erfolglosen / fehlerhaften Reparaturen, wo in der Regel die Mängelrechte greifen, und der Unmöglichkeit der Leistungpflicht (§275 BGB - zb auto mit Totalschaden, komplett plattgedrückt reparien zu lassen). Letztlich kommt es mMn aber auch wohl darauf an, was im Auftrag stand und ob es eben ein Werkvertrag ist oder vlt ein "Dienstleistubgsvertrag" (zb wenn nur vereinbart wurde. "Fehler lokalisieren" ...).

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /