der RA ist auf vertragsrecht auch neuwagen spezialisiert. Gebrauchtwagen ist wohl einfacher zu handhaben als neuwagen.
na dann - halte mal das Forum auf dem Laufenden. Mal sehen wie sich der Rechtsbeistand des Händlers positioniert. Beim angekündigten Streitwert wird dann vor dem LG verhandelt. Wenn der Händler es drauf anlegt, kann das dauern und dauern bis man sich vor Gericht trifft. Möglicherweise ist dann bereits die Leasingzeit vorbei (zwei, drei Jahre kann ich locker, gerade zu Coronazeiten, das Verfahren in die Länge ziehen, Beispiel Gutachter, das dauert aktuell ewig bevor die tätig werden, egal welche Branche) und es kommt spätestens zum Showdown bei der Leasingrückgabe... alles nicht schön.
Man kann daher nur die Daumen drücken, dass der Händler in Verbindung mit Peugeot vom Schriftsatz Deines Anwaltes so beeindruckt ist, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. In diesem Fall wird dann eine (viel schnellere) Einigung mit einer Schweigepflichtsvereinbarung verbunden sein, und wir werden hier nichts mehr hören