372 km/h Ferrari Fahrt auf Autobahn

    • Offizieller Beitrag

    1. das ist keine abschließende Aufzählung, nur Beispiele aus der Rechspr.


    2. § 3 StVO verlangt gar keine Anwesenheit von anderen VT


    (1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


    3. du verwechselt in dem Zusammenhang (mit dem §315) grob verkerhswidrig mit (grob) fahrlässig


    4. in Kreuzungen gibt es nicht nur den Querverker


    5. Wenn die Ampel rot ist und kein Querverkehr kommt, ist es "nur" eine OWIG. Korrekt. Aber ob dabei ein anderer VT kommt ist für den Rotlichtverstoßeim Sinne OWIG egal.

    WENN eine anderer VT (Achtung! muss nicht der Qeerverkehr sein) gefährdet wird, dann greift §315c und dann ist es eine Straftat.


    6. den Einwand mit §315 war auch nur eine neue, zusätzliche Möglichkeit, den man prüfen könnte. Ob das haltbar ist ist dann die Frage, dazu habe ich ja keine Aussage getroffen. (da hier die grobe Verkerhswidrigkeit (was genau darunter fällt habe ich mich bisher nicht im Detail befasst), und die Rücksichtlosigkeit (habe ich mich auch noch nicht im Detail damit befasst) geprüft und vorliegen werden muss. Zudem = Beweisführung schwirig. Sieht man an "Raserurteil" was so nicht haltbar war.



    Man muss jetz aber auch nicht drauf rumreiten.

    Ja, wenn ich jemanden ermorde und es niemand merkt, werde ich auch nicht bestraft:rolleyes:


    Und wie gesagt, es mag in machen Fällen sicher so sein, aber im Zweifel wird man eben in den meißten Fällen was finden, wo die zu hohe Geschw. in der jewl. Situation als als Ursache ausgelegt wird...

  • Ja, wenn ich jemanden ermorde und es niemand merkt, werde ich auch nicht bestraft:rolleyes:

    Aber da gehören auch wieder zwei zu, Täter und Opfer ;)


    Wenn der Ferrari Fahrer mit 372 km/h alleine über die Autobahn brettert, dann gefährdet er ja nur sein Leben, und kein anderes, weil keine anderen VT vorhanden waren.

    Wären andere VT vorhanden, dann sieht die Sache, wie du sie jetzt die ganze Zeit schön beschreibst und zitierst, natürlich anders aus.


    Und solange der Fahrer mit seinem hohen Tempo keine Fehler macht, hat er seinen Wagen ja unter Kontrolle gehabt. Es ist ja nichts passiert.

    Wenn, wie ganz weit oben erwähnt, z.B. Reste von einem LKW Reifen auf der Straße lägen, und er darüber fährt, und er seinen Wagen dadurch nicht mehr kontrollieren kann, dann ist es ja auch wieder etwas anderes.


    Dieses "beherrschbar" ist so eine Auslegungssache.

    Der eine hat Probleme mit seinem Auto über 100 km/h zu fahren. Der Rennfahrer dagegen fährt täglich sehr hohe Geschwindigkeiten und kann sein Fahrzeug auch noch bei 300+ km/h beherrschen (wenn die Straße darauf beschaffen ist !!! ). Das ist abhängig von seinen physischen und psychischen Fähigkeiten.


    Der Ferrari Mann hat es ja sogar geschafft, die 372 km/h mit einer Hand zu fahren.

    Natürlich ist es grob fahrlässig, aber nur seinem eigenen Leben gegenüber.

    Er wird ja nur belangt, weil er während der Fahrt sein Handy in der Hand hatte, und nicht, weil er so schnell gefahren ist.

  • Ich bin leider noch nie schneller als 280-290 in einem Auto gefahren. Andere erdgebundene Vehikel ausgeschlossen.

    Das extremste war mal ein Porsche 993 GT2 LeMans Spezifikation auf einer Rennstrecke. Das war eine Gaudi. Das Ding hatte +600PS und die Beschleunigung war ordentlich, aber jetzt nicht atemberaubend. Klar hat der ordentlich in die Schalensitze gedrückt. Aber ich hätte noch mehr gewollt.
    Kurvenfahrten waren da schon eher sowas wie Rollercoaster auf dem Asphalt. Unglaublicher grip, da kann ich mir F1 im Vergleich kaum vorstellen. Das muss dann wohl weh tun.


    Die Angaben zum LaFerrari sind Ferrariangaben. Eine echte Messung auf der Strasse wäre Millionen views auf YT wert.

    2014er RCZ R in rot
    JBL, PDC, WIPCOM 3D
    ansonsten Vollgas ;)

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch opferlose Straftaten :-). Anderes Beispiel: Asylbewerber hat eine Beschränkung sich nur in einem Landkreis aufzuhalten. (Residenzpflicht). Macht er nicht: Ist trotzdem ein Verstoß gegen das AsylG - bis 1 Jahr Freiheitsstrafe. Uns schon haben wir eine Straftat ohne Opfer ;)

    Es muss also nicht immer Täter und "Opfer" geben.

    https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__85.html


    ja wenn der Fahrer ganz alleine ist , dann OK. Dann mag es so sein. Hab ich ja bereits gesagt. Aber in 9 von 10 Fällen wirst du irgendwoher noch einen VT "(her)nehmen " können (auch wenn er weiter weg ist etc.), dann stimmt das ganze wiederum bereits nicht mehr. Da kann man ggfs. etwas "kreativ sein".


    Die Frage ist aber ob bei 372 kmh eine abstrake Gefährdung (abstarktes Gefährdungsdelikt) bereits ausreichend ist und über welche §§ dies ggfs. herzuleiten ist, wenn es ausreichend wäre- ich habe mich damit aber noch nicht wirklich auseindergesetz. Daher war der §315 ja nur ein zustäzlicher Einwurf.

    Wir bewegen hier und bei den §§ 3, 18 StvO in der Haptscahe. Der 315c wurde eingeführte um Autorennen, oder das Rücksichtlose Fahren eines "Einzelfahreress" zu erfassen, was aber nicht richtig gelun gen ist wie ich finde. Da Beweisführung u. Tatmerkmale recht schwirig sind und sehr viel von obj. u. subj. Umständen, und dem Willen u. der inneren Einstellung des Fahrers abhängt...

    • Offizieller Beitrag

    Also zusammenfassend.

    Ich fahre zu wenig AB, glaube aber nicht, dass es tagsüber ein Stück AB gibt, wo gar keine anderen VT fahren, die gefährdet werden können (wenn auch nur abstrakt) ..

    Wenn es das gibt, dann mag es so sein ;)


    Zudem. Wenn er sich selber gefährdet und ein Pflegefall bleibt, dann kommt doch die Allgemeinheit dafür auf 😜

    Und dann ist er mit Bergungskosten oder so trotzdem dran :)

  • Habe grade das Video dazu gefunden:

    https://youtu.be/TVjLkNbev_8


    Also da kann man nicht meckern, topfebene Straße, kilometerlang nur geradeaus, 1-2 vereinzelte Autos sind zwar da, aber schnell auch wieder weg.

    Das ist ja schon fast eine perfekte Teststrecke.


    Das müsste Dreick Drammetal sein (von A38 auf die A7), und dann Richtung Göttingen.

    Die Gerade ist bis zur nächsten Abfahrt 7 km lang, bis Göttingen Nord, wo eine Kurve kommt, sogar 11 km.

    Einmal editiert, zuletzt von CK308 ()

    • Offizieller Beitrag

    Ohh =O..mehr gibt die Karre nicht her? 😜


    Also ich sehe 6 VT, ab der Auffahrt, beim 3. hat er 325 kmh drauf, beim letzten 369 kmh.

    Jetzt würde es betreits reichen, dass der eine davon sich erschreckt, aufgrund der hohen Geschwindigkeit wo der vorbei fährt, Lenkrad vereisst und zack, da haben wir es. Und damit war die Geschwindigkeit in dem Moment, in dieser Situation wohl wahrscheinlich zu hoch.


    Zudem, ich gehe nochmal auf den Vertrauensgrundsatz ein.


    Demnach kann jeder VT davon ausgehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmern an die StVO halten im großen und ganzen.

    Muss er aber auch, selbst wenn AB unbeschränkt ist, mit einem 350kmh ➕ Fahrzeug rechnen?

    Das würde den Vertrauensgrundsatz schon seeehr weit auslegen und strapazieren. Ist aber nur meine Ansicht.


    Zudem missachtet er das Rechtsfahrgebot xD

  • Ich kenne das Stück von meinen regelmässigen Fahrten nach Hannover. Bin da immer mit 250 im RCZ R gefahren und es kam mir elend langsam vor. Später dann im Verlauf gibt es paar Mutkurven.

    2014er RCZ R in rot
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    ansonsten Vollgas ;)

  • Ich kenne das Stück von meinen regelmässigen Fahrten nach Hannover.

    Ich bin früher nur von der A38 dann weiter geradeaus auf die A7 Richtung Kassel gefahren.

    Soweit weg ist es von mir zuhause nicht. Aber mir fehlt dafür auch das 370 km/h-Auto :|.

    Ne quatsch, also 250 km/h im 308 sind auch schon sehr anstrengend. Für solche Geschwindigkeiten ist der 308 (und der Motor) zu klein.

    Mit einem 5er, E-Klasse, A6 oder ähnliches sind 250 km/h dagegen fast schon angenehm zu fahren.

    Wenn frei ist, fahre ich mit dem 308 auch nur kurzzeitig 220-230 km/h. Alles darüber geht bei dem kurzen Getriebe ja schon in den roten Drehzahlbereich.

  • 2.Wer ein Fhzg. führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fhzg. jederzeit beherrschbar wird. (§ 3 Abs. 1 StVO). Das darf schon in Zweifel gezogen werden bei 372 kmh.

    Der Typ schafft es ja nicht mal, einen Blinker zu betätigen.

    Der wäre selbst bei nem allein fahrenden Auto 100pro überfordert. :lol:

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

  • 2.Wer ein Fhzg. führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fhzg. jederzeit beherrschbar wird. (§ 3 Abs. 1 StVO). Das darf schon in Zweifel gezogen werden bei 372 kmh.

    Der Typ schafft es ja nicht mal, einen Blinker zu betätigen.

    Der wäre selbst bei nem allein fahrenden Auto 100pro überfordert. :lol:

    Dabei sollte man bedenken, dass er, wenn er blinkt, nach dem 2. blinken schon so weit weg ist, dass es die anderen VT nicht mehr mitbekommen.

    Und warum sich mit so unnützen Dingen aufhalten:bye:

  • Dabei sollte man bedenken, dass er, wenn er blinkt, nach dem 2. blinken schon so weit weg ist, dass es die anderen VT nicht mehr mitbekommen.

    Und warum sich mit so unnützen Dingen aufhalten:bye:

    So bin ich aber auch mittlerweile :music1:

    Wenn niemand da ist, der meinen Blinker sehen könnte, dann blinke ich auch nicht (mehr).


    Und wenn nachts eine Ampel vor mir Rot zeigt, und es ist weit und breit absolut kein Verkehr zu sehen (was nachts hier üblich ist), dann fahre ich auch bei Rot drüber.

    Da brems ich doch nicht erst ab und stehe und warte dann, bis die Ampel dann mal mit seiner Steuerung soweit ist und mir Grün zeigt.

    Diese eine Ampel regt mich sowieso auf. Sie ist zeit- und nicht verkehrsgesteuert. Auch wenn kein seitlicher Verkehr da ist, schaltet sie für diese Seite Grün.

    Und ich stehe dann normalerweise wie doof als einziger an der Kreuzung vor der roten Ampel.

    Sobald aber ein weiteres Fahrzeug in Sichtkontakt ist, fahre ich natürlich vorschriftsmäßig und halte brav an der roten Ampel an.

  • Die ganze Diskussion schön und gut, aber ist euch aufgefallen, dass er einhändig fährt und mit einem Handy filmt?

    Klar, das ist schon seit Anfang an bekannt :P

    Dafür bekommt er ja auch eine Strafe, was in dem Artikel im Anfangspost ja auch steht.

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn nachts eine Ampel vor mir Rot zeigt, und es ist weit und breit absolut kein Verkehr zu sehen (was nachts hier üblich ist), dann fahre ich auch bei Rot drüber.

    Bis da heimlich, still und leise ein Rotlicht Blitzer hingebaut wird :lol:

    Im Ernst, wenn jeder selber entscheidet ob eine Regel nun für ihn gildet, dann klappt das nicht mehr 🤷‍♂️

  • Die ganze Diskussion schön und gut, aber ist euch aufgefallen, dass er einhändig fährt und mit einem Handy filmt?

    Klar, das ist schon seit Anfang an bekannt :P

    Dafür bekommt er ja auch eine Strafe, was in dem Artikel im Anfangspost ja auch steht.

    Dann ist gut, ich war nur so erstaunt ob der regen Diskussion über Fahrzeugbeherrschung während die einhändige Fahrt mit Handy in der Hand gar nicht erwähnt wurde ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die ganze Diskussion schön und gut, aber ist euch aufgefallen, dass er einhändig fährt und mit einem Handy filmt?

    Klar, das ist schon seit Anfang an bekannt :P

    Dafür bekommt er ja auch eine Strafe, was in dem Artikel im Anfangspost ja auch steht.

    Hab ichs überlesen, oder wo steht wie, für was er bestraft wurde und wie er "erwischt" wurde?

    • Offizieller Beitrag

    HerrKorn

    Wir waren an anderer Stelle mit diskutieren beschäftigt :dance2:

  • Hab ichs überlesen, oder wo steht wie, für was er bestraft wurde und wie er "erwischt" wurde?

    Im Bericht im ersten Post steht:

    Zitat

    Die Geschwindigkeit an dieser Stelle wollen wir gar nicht näher anschauen. Auf diesem Teil der Autobahn gibt es keine Beschränkung. Es herrscht auch recht wenig Verkehr. Das Problem liegt jedoch darin, dass er während der Fahrt das Smartphone bedient,

    und nach dem Komma kommt nix mehr ?(