Alles anzeigenAuch hier dreht sich alles nur um das eigene (rücksichtslose) Verhalten gegenüber anderen
Wie heisst aber es aber so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Also wenn ich komplett alleine fahre, und so niemanden gefährden kann (ausser mich), dann gelten diese Regeln (abgesehen von Ordnungswidrigkeiten) gar nicht.
Z.B: Als grob fahrlässig gilt "Missachtung einer Rotlicht zeigenden Ampel bei Querverkehr".
Wenn kein Querverkehr da ist, dann ist es nur eine Ordnungwidrigkeit, da man bei Rot nicht über die Ampel fahren darf.
Ordnungwidrigkeiten werden nur mit einem Bußgeld bestraft.
Wenn jetzt dort keine Überwachung stattfindet (z.B. Ampelblitzer), dann juckt es auch niemanden, wenn man ohne Querverkehr über die Ampel bei Rot rüberfährt.
1. das ist keine abschließende Aufzählung, nur Beispiele aus der Rechspr.
2. § 3 StVO verlangt gar keine Anwesenheit von anderen VT
(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
3. du verwechselt in dem Zusammenhang (mit dem §315) grob verkerhswidrig mit (grob) fahrlässig
4. in Kreuzungen gibt es nicht nur den Querverker
5. Wenn die Ampel rot ist und kein Querverkehr kommt, ist es "nur" eine OWIG. Korrekt. Aber ob dabei ein anderer VT kommt ist für den Rotlichtverstoßeim Sinne OWIG egal.
WENN eine anderer VT (Achtung! muss nicht der Qeerverkehr sein) gefährdet wird, dann greift §315c und dann ist es eine Straftat.
6. den Einwand mit §315 war auch nur eine neue, zusätzliche Möglichkeit, den man prüfen könnte. Ob das haltbar ist ist dann die Frage, dazu habe ich ja keine Aussage getroffen. (da hier die grobe Verkerhswidrigkeit (was genau darunter fällt habe ich mich bisher nicht im Detail befasst), und die Rücksichtlosigkeit (habe ich mich auch noch nicht im Detail damit befasst) geprüft und vorliegen werden muss. Zudem = Beweisführung schwirig. Sieht man an "Raserurteil" was so nicht haltbar war.
Man muss jetz aber auch nicht drauf rumreiten.
Ja, wenn ich jemanden ermorde und es niemand merkt, werde ich auch nicht bestraft
Und wie gesagt, es mag in machen Fällen sicher so sein, aber im Zweifel wird man eben in den meißten Fällen was finden, wo die zu hohe Geschw. in der jewl. Situation als als Ursache ausgelegt wird...