Anhängelast, Stützlast

  • abgesehen mal davon, bei den 3,5 Tonnen sind eh die meisten drüber, ob Wohnmobil bis 3,5 oder mit Gespann,

    Rechtlich aber ein Unterschied, ob du mit dem "kleinen" (3,5T) Führerschein ein zgg 3490kg Überladen hast oder ein zgg über 3,5T fährst.

    Das eine ist eine Überladung,das andere fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.


    -> Ich habe den alten Klasse 3 Führerschein (bis 7,5T) und fahre auch gewerblich als Ersatzfahrer in unserer Firma.

    Den LKW könnten wir auch auflasten. Dann dürfte ihn hier aber niemand mehr Fahren.

    Wenn wir mal ein paar Hundert Kilo zu viel geladen haben, gibt es "nur" dafür eine Strafe.

    Das haben wir Detailiert in Erfahrung gebracht.

    (Wir laden nicht absichtlich zu viel, können aber die Gewichte nicht immer genau ermitteln und laufen damit in die Gefahr einer Überladung.

    Die nächste Waage ist weiter entfernt als die Kunden, bei denen diese Gefahr droht.)

    Wagen meiner Frau: 308SW Allure mit GT-Line, 1,2L PureTech EAT8


    Fahrzeugübergabe (Neuwagen): 19.07.2018
    Defekte: - Lichtmaschine, Meldung: "Batterieladefehler, Fahrzeug stoppen" 12.2018

    - Gasdruckfeder Kofferraum 03.2024

  • Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 3820 kg? Da der L2 ca 1,8t wiegt, würde es bedeuten, dass du jetzt eine Zuladung von ca. 2t hast. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Wenn damit aber das Gesamtgewicht des Gespanns gemeint ist könnte es aber hinkommen. Dann fährt man auch nicht ohne Fahrerlaubnis wenn man nur den B- Führerschein hat, je nachdem was für einen Anhänger man hat. Bei einem Fahrradträger bleibt man dann auf jeden Fall unter 3,5t.

  • Wenn wir mal ein paar Hundert Kilo zu viel geladen haben, gibt es "nur" dafür eine Strafe.

    Das haben wir Detailiert in Erfahrung gebracht.

    (Wir laden nicht absichtlich zu viel, können aber die Gewichte nicht immer genau ermitteln und laufen damit in die Gefahr einer Überladung.

    Die nächste Waage ist weiter entfernt als die Kunden, bei denen diese Gefahr droht.)


    Nichts anderes habe ich geschrieben, in Deutschland kein Problem, im Ausland sieht das anders aus. Auf der A8 steht ja eine unsichtbare Waage, die ja auch für Gespanne freigeschalten werden soll, seit 2018 sogar beidseitig. Und ja ich kenne den Unterschied, aber es ging ja hier nicht um den Führerschein, sondern das Eintragen der Stützlast bzw Auflasten, und da gehe ich davon aus das die oder der jenige die entsprechende Klasse hat, wenn er drüber ist.

    Meine Aussage oben bezieht sich auf das viele trotzdem drüber sind, egal welche Klasse.

    Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 3820 kg? Da der L2 ca 1,8t wiegt, würde es bedeuten, dass du jetzt eine Zuladung von ca. 2t hast. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Wenn damit aber das Gesamtgewicht des Gespanns gemeint ist könnte es aber hinkommen. Dann fährt man auch nicht ohne Fahrerlaubnis wenn man nur den B- Führerschein hat, je nachdem was für einen Anhänger man hat. Bei einem Fahrradträger bleibt man dann auf jeden Fall unter 3,5t.

    Genauso ist es das, zgg bedeutet beides, also entweder zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugkombination, bei mir also letzteres.

    Da ich einen L2 habe kann dieser nur 1100 ziehen, ich benötige aber 1300 bzw habe dadurch mehr Luft nach oben. Letztendlich darfst du trotzdem nicht mehr als das, was in F1 steht Zuladen.

    Ich bin auf der sicheren Seite und gut ist.


    Im Anhang mal das Gutachten und die Bestätigung vom TÜV wie es aussehen muss.


    Einmal editiert, zuletzt von wenzel27 () aus folgendem Grund: Bilder eingefügt

  • Hallo

    Weiss jemand von Euch was für eine HAchslast der Peugot Rifter L1 130 PS Diesel Automatikgetriebe hat.Habe im INet nichts gefunden.


    Gruss Parabol