Ja natürlich, was man bestellt, will man auch haben. Da hat man auch ein Recht drauf und eigentlich auch einen Vertrag in dem das festgehalten worden ist.
LG.Mainy
das Wort ,, eingentlich‘‘ trifft es genau richtig. Leider steht in jedem Vertrag soviel kleingedrucktes was genau diesen Sachverhalt regelt. Unter strich bedeutet es aktuell soviel das du froh sein kannst das du überhaupt ein Auto bekommt. Bei mir fehlt ja auch ein Paket. Habe das vom Anwalt prüfen lassen. Da machst du nichts dran. Naja fast nichts. Du kannst das Auto einfach nicht nehmen. Aber ob das das Problem löst.