Ich war mal wieder mit meinem 3008er zur Inspektion bei meinem Vertrauten, der mir anschließend mitteilte, dass das Zündschloss beim bzw. nach dem Motorabstellen nicht arretiert, sichert, also sich nicht richtig verschließt. Mir ist dies von Anfang an nie aufgefallen. Der TÜV soll angeblich diesen Mißstand bei Prüfungen beanstanden und keine Plakette verteilen. Nun soll ich ein neues Zündschloss einbauen lassen. Kennt sich jemand mit dem/meinem Missstand aus, ist soetwas bekannt? Lg.
Zündschloss rastet angeblich nicht ein
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Mit einer FIN könnte es vielleicht genaueres geben:
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Wo muss diese im "Profil" oder sonst wo eingetragen werden?
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Wo muss diese im "Profil" oder sonst wo eingetragen werden?
Einfach hier reinschreiben.
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Ich habe noch nie gesehen, daß der TÜV Prüfer die Lenkradsperre prüft.
Es ist kein sicherheitsrelevantes Teil. Ich denke nicht, daß das Fahrzeug deswegen nicht durch den TÜV kommt.
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Hat der 3008 überhaupt eine Sperre
Mir hat der Bei der Übergabe erklärt das mein 5008 keine Lenkradsperre mehr hat.
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Das elektrische Lenkanlassschloss verriegelt und entriegelt mechanisch die Lenksäule über eine elektrische Betätigung.
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Es soll drei verschiedene Lenkradschlösser für das 3008 geben, so die Werkstatt. Keines wird vom TÜV geprüft und ist sicherheitsrelevant!
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Ich habe noch nie gesehen, daß der TÜV Prüfer die Lenkradsperre prüft.
Es ist kein sicherheitsrelevantes Teil. Ich denke nicht, daß das Fahrzeug deswegen nicht durch den TÜV kommt.
Das gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherung des Fahrzeugs gegen unbefugte Benutzung und muss natürlich funktionieren, wenn bauartbedingt vorhanden. Wenn nicht, EM-->keine Plakette. Mag sein, dass manche Prüfer das nicht testen, oder man bekommt es einfach nicht mit.
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Ich habe noch nie gesehen, daß der TÜV Prüfer die Lenkradsperre prüft.
Es ist kein sicherheitsrelevantes Teil. Ich denke nicht, daß das Fahrzeug deswegen nicht durch den TÜV kommt.
Das gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherung des Fahrzeugs gegen unbefugte Benutzung und muss natürlich funktionieren, wenn bauartbedingt vorhanden. Wenn nicht, EM-->keine Plakette. Mag sein, dass manche Prüfer das nicht testen, oder man bekommt es einfach nicht mit.
Genau so ist es ! Bei meine Fahrzeugen habe ich das schon oft gesehen das das Lenkradschloss geprüft wurde.
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Mein (Ex-)Escort II ist deswegen tatsächlich einmal im ersten Anlauf gescheitert.
Es gibt ja einen schöne HU-Richtlinie, wo man den Prüfungsumfang und die Mängelbewertung nachlesen kann.
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Hallo!
Evtl. hat es auch damit zu tun das bei einer Fehlfunktion das Lenkradschloss wärend der Fahrt einrasten könnte.
Gruß Detlef!
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Durch Lieferengpässe wurde das elektrische Lenkradschloss in einigen Modellen nicht verbaut!
Zitat aus einer internen Info:
Allerdings ist dies mit keinerlei funktionaler Einschränkung verbunden und wird
dementsprechend auch nicht kompensiert. Die Diebstahlsicherung der Autos wird über
das Automatikgetriebe (Parkmodus) sichergestellt und entspricht somit auch der EU-
Verordnung ECE R116 „Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung“.
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Jetzt bin ich richtig schlau ! Peugeot-Anfrage wird nicht beantwortet, was soll´s. dann warte ich den nächsten TÜV ab.
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Kriterien bei Hauptuntersuchung (sicherlich für alle Prüforganisationen gültig):
https://www.dekra.de/media/dekra-ratgeber-hauptuntersuchung.pdf
"Funktioniert das Lenkradschloss (siehe auch Bedienungsanleitung)?"
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Der "Freundliche" hat heute das Zündschloss ausgebaut um zu sehen, welches Teil im 3008er überhaupt verbaut wurde wegen der Nachbestellung. Es gibt ja drei Varianten. Tatsächlich bleibt der kleine Stift im Schloss hängen und verriegelt das Lenkradschloss beim Abziehen des Schlüssels nicht. Kostenvoranschlag ca. € 350.- + Einbau + NK.
Na, tolles Weihnachtsgeschenk.