ZitatVorgesehen ist laut Verkehrsministerium ein dreistufiges Modell, wobei am Ende der "ersatzlose Verfall des Fahrzeuges" stehen kann. Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug werde für zwei Wochen beschlagnahmt. Innerhalb dieser Zeit werde geprüft, ob die Person bereits wegen Raserei straffällig geworden sei.
Bei Wiederholungstätern soll das Fahrzeug versteigert werden, wobei der Erlös zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an die Gebietskörperschaft gehen soll. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet kann ein solches Verfahren bereits auf Anhieb eingeleitet werden. Diese Maßnahme diene der höheren Verkehrssicherheit.
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"Bei den Geschwindigkeiten, über die wir hier reden, hat im Straßenverkehr niemand mehr volle Kontrolle über sein Fahrzeug", sagte Gewessler. Ein Blick in die Vergangenheit zeige, dass bei etwa 400 bis 450 Fällen pro Jahr die neue Bestimmung anwendbar wäre.
Man kann nur sagen: dafür!