Hi Boris,
Raser gibt es auch bei uns. Bei dem geplanten Gesetz geht es vor Allem darum, illegale Autorennen zu unterbinden bzw. extreme Raser so zu bestrafen, dass es "weh" tut. Wer z. B. im Ortsgebiet 60 kmh über dem Limit fährt gehört meiner Meinung nach auch richtig bestraft. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern extrem gefährlich.
tellme: Bzgl. Leasing/ Kreditfinanzierten Fahrzeugen: Verstehe lt. OE3, dass bei solchen Fahrzeugen sichergestellt werden soll, dass diese nicht mehr betrieben werden dürfen/ können. Bedeutet, Leasingraten etc. weiter bezahlen, nicht mehr mit dem Auto fahren. Damit ist das auch kein Problem für den Leasinggeber.
Halte das nicht für eine "Ankündigungspolitik" und befürworte diesen Gesetzesvorschlag. Bin natürlich kein Hellseher, glaube dass dieses Gesetz sehr zeitnah beschlossen und umgesetzt werden wird.
Anbei für interessierte noch ein Link mit weiteren Detail zu unserem ORF:
https://orf.at/stories/3296480/
l. G.
Karl
Für die extremen Raser gibt es heute schon die Möglichkeit des Führerscheinentzuges. Diese würde vollkommen ausreichen, wenn sie konsequent umgesetzt werden würde. Wenn ich dem "Täter" aber das Auto wegnehme, was soll das bringen? Er nimmst sich einfach einen Leihwagen und rast weiter. Bei Leasing- oder kreditfinanzierten Fahrzeugen sehe ich sehr wohl ein Problem. Laut Ankündigung wird das KFZ für verfallen erklärt und versteigert. Das möchte ich sehen, wie lange da die Prozesse hinziehen werden. Ich kann doch dem Lenker nichts wegnehmen, was diesem nicht gehört. Und der Leasing-/Kreditgeber kann sicher nicht für die "Blödheit" der Lenker bestraft werden.
Für mich ist es unter diesen Gesichtspunkten leider eine reine "Ankündigungspolitik" die vielleicht in einigen Monaten in massiv abgeschwächter Form dann umgesetzt wird. Das letzte Beispiel dafür hat die Regierung doch gerade mit der Bonuszahlung für die Pflegekräfte geliefert.
Wie absurd die Vorstellung der Ministerin ist, zeigt schon folgender Satz aus dem zitierten ORF-Artikel:
"Allerdings soll für den Raser in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für das jeweilige Fahrzeug eingetragen werden."
Über so einen Eintrag in den COCs freut sich sicher jeder Leasinggeber. Und der Betreffende holt sich einfach eine neue Kiste bei einer anderen Bank. Und ob ein solcher Eintrag in eine KSV-Liste rechtlich möglich ist, wage ich zu bezweifeln, Und für Zulassungsverbote müssten auch die Gesetze geändert werden.
Ich bin voll dafür, das die Raserszene massiv bekämpft wird, denn als pensionierter Polizist habe ich in meinen 43 Jahren genug Leid durch diese Idioten gesehen.
In diesem Sinne, nichts für ungut
liebe Grüße
Gerhard