Du weißt es besser als mein Anwalt und die PSA Bank
Ist schon klar
Streitet euch doch wegen
Beweislast, beweißflicht, WANDLUG, usw. nicht;
glaubt nur an unsere Gerichtsurteile, schon die sind vielfältig genug!
MfG
Du weißt es besser als mein Anwalt und die PSA Bank
Ist schon klar
Streitet euch doch wegen
Beweislast, beweißflicht, WANDLUG, usw. nicht;
glaubt nur an unsere Gerichtsurteile, schon die sind vielfältig genug!
MfG
Alles anzeigenDu weißt es besser als mein Anwalt und die PSA Bank
Ist schon klar
Streitet euch doch wegen
Beweislast, beweißflicht, WANDLUG, usw. nicht;
glaubt nur an unsere Gerichtsurteile, schon die sind vielfältig genug!
MfG
man sollte nur, wenn man etwas behauptet, dies auch belegen (können). Und das ist eben der "Knackpunkt". Daran mangelt es bisher...
Ganz einfach
Im ersten Jahr liegt die beweißflicht bei peugeot
Im zweiten Jahr ist es andersherum
...
Gemäß BGB § 477 erfolgt die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten.
https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html
In diesem Fall kannst Dich freuen, wenn man zu Deinem Gunsten aus 6 Monate 12 Monate gemacht hat, üblich ist das aber nicht.