Moin,
wie heißt es eigentlich richtig?
Anhängekupplung oder
Anhängerkupplung?
Naja egal - ich habe für die bessere Suche mal beide Begriffe verwendet.
Ich will meinen 205 "Green" mit einer AHK versehen.
Nun gibt es ja diese Teile bei ebay neu zu kaufen.
Im alten Forum wurde davor gewarnt, dass diese neuen AHK's (z.B. von Rameder) nicht passen und wenn, dann nur mit viel Änderungsaufwand.
Dort habe ich auch dieses Bild gefunden, mit einer (passenden) Westfalia AHK.
Unabhängig davon wird in den Verkaufsanzeigen bei ebay immer der Hinweis gegeben, dass man bei einer Zulassung des Fahrzeugs in D nur eine abnehmbare AHK verwenden darf.
Ich habe auch inzwischen verstanden warum - beim 205 verdeckt der AHK-Kopf das Nummernschild, bei 206 verdeckt er die Nebelschlussleuchte.
Nun gab/gibt es aber auch 205 mit starrer Westfalia-AHK - weiß jemand, seit wann diese Regel mit der abnehmbaren AHK gilt?
Kann man sich mit einer Original (Westfalia/Peugeot)-AHK vielleicht darauf berufen, dass die schon vor Eintritt der Regelung dran war?
Oder interessiert diese Regel bei diesen alten Autos ohnehin niemanden?
Naja, ich versuche jetzt eine Westfalia AHK (siehe Bild) zu bekommen und dann sehen wir weiter ...
Schöne Grüße
Thomas