Kennzeichenaufkleber

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist es ausgegangen?

    Hätte er mal Einspruch einlegen sollen. Die Voraussetzungen für Urkundenfälschung sind dann doch recht hoch.

    4 OLG 14 Ss 322/18(4 OLG 14 Ss 322/18)

    https://connect.juris.de/jportal/prev/KORE211612019


    Zitat

    Das Überkleben des Europakennzeichens eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler erfüllt weder den Tatbestand der Urkundenfälschung noch denjenigen des Kennzeichenmissbrauchs, sofern der Täter keine Täuschung bezweckt, sondern lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck bringen will. Allerdings liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. gemäß §§ 48 Nr. 1 lit. b, 10 Abs. 2 Satz 1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor. | § 10 Abs 2 S 1 Anl 4 Nr 3 FZV, § 48 Nr 1 Buchst b FZV


    Zitat

    Eine Urkundenfälschung begeht nach § 267 StGB daher, wer ein Kraftfahrzeug mit einer anderen als der amtlich hierfür ausgegebenen Kennzeichnung versieht (Niehaus in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 22 StVG Rdn. 28).


    Zitat

    cc) Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 267 StGB setzt aber zusätzlich den Vorsatz voraus, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine andere Person aufgrund eines Irrtums zu einem rechtserheblichen Verhalten zu veranlassen. Es genügt hierbei nicht über die Echtheit einer Urkunde täuschen zu wollen, vielmehr muss der Täter mittels der Urkunde ein rechtserhebliches Verhalten erreichen wollen (Fischer StGB 66. Aufl. § 267 Rdn. 43 mwN).

    Das ist eben das Tatbestandsmerkmal, was regelmäßig nicht gegeben sein dürfte.

  • Wenn also Boris Johnson

    lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck bringen will,liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. blabla vor...


    Der Brexit wird zur OWi:lol:

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

    • Offizieller Beitrag

    Entscheidend ist ob der Tatbestand bzw die Tatbestandsmerkmale zur Urkundenfälschung vorliegen, das wird bei so nen Aufkleber wie, Adler, smiley wohl i. d. R zu verneinen sein...


    So bleibt eben die Owig; wenn eine Strafbarkeit nach §22 StVG ebenfalls ausbleibt. Hier müsste in rechtswidriger Absicht ein Kennzeichen verdeckt, unkenntlich oder verändert oder beseitigt werden...

  • aber schon interessant wie einfach ( mit einer kleinen Anmerkung) sich der Händler aus der Verantwortung zieht, obwohl er Kennzeichen-Aufkleber bewirbt

    • Offizieller Beitrag

    Tja, verkaufen darf man ja (fast) alles und kaufen auch (fast) alles, aber (be)nutzen eben nicht.


    Außerdem steht jeden Tag ein "Dummer" auf :);)

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /