Wie absichern gegen Änderungen des Liefergegenstandes?

  • Auch wenn es vielleicht relativ unwahrscheinlich ist, ist und bleibt der Teufel ein Eichhörnchen.


    In den Preislisten der Modelle steht so schön :


    Peugeot Deutschland behält sich Änderungen des Liefergegenstandes gegenüber dieser Unterlage vor, z.B. im Hinblick auf technische Daten, Konstruktion, Ausstattung und äußeres Erscheinungsblid. Ihr Peugeot Partner informiert Sie gerne über etwaige Veränderungen.


    Jetzt stellt sich mir die Frage ob der Peugeot Partner zur Lieferung des Neuwagens auch eine Info bekommen würde dass irgendetwas aufgrund von Lieferschwierigkeiten ab Werk "anders" gelöst wurde oder sogar weggelassen wurde (z.B. der 3D-Tacho). Denn ich als Kunde kann doch nicht beim Abholtermin alle Funktionen durchchecken (klar ein fehlender 3D-Tacho würde auffallen) und schauen ob sie vorhanden sind oder nicht. Der Händler will ja dann auch sein Geld. Und wenn man eine fehlende Funktion erst Tage danach bemerkt, ist der Ärger vorprogrammiert.


    Deshalb hatte ich vor einen Zweizeiler aufzusetzen, unter dem mir der Händler mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigt, dass das gelieferte Fahrzeug alle in der Preisliste X genannten Features für das Modell auch aufweist. Wenn dann etwas nicht funktioniert wäre das ja dann Sache der Garantie. Aber so habe ich eine Absicherung für den Fall dass PSA mir die Änderungen nicht über den Händler "offenbart".


    Hat sich jemand anderes schon darüber Gedanken gemacht?

  • In deinem Kaufvertrag müssen eigentlich alle Optionen detailliert aufgelistet sein. Wenn dir der Händler etwas anderes ausliefert muss er dich schriftlich darauf hinweisen. Nur läuft das Spiel aber so, daß er dir mitteilt das Option x nicht verbaut ist und auch nicht nachgerüstet werden kann. I.d.R. verbunden mit einem Preisnachlass, welcher natürlich viel zu niedrig ist und eigentlich nur dem Wert der Option entspricht. Von einem Schadenersatz redet da garr keiner auch wenn z.B. die Option für dich eventuell Kaufentscheident war.

    Dann wirst du natürlich noch freundlich darauf hingewiesen, daß es dir natürlich aus diesem Grund freisteht, vom Vertrag zurückzutreten und das wars. Das du natürlich zeitnah, auch unter dem Aspekt des Verlustes der steuerlichen Förderung, keine Alternative hast, weiß man bei Peugeot natürlich genau.

    In einfachen Worten :friss oder stirb" ist angesagt. So oder so ähnlich verfahren z.Z. praktisch alle Hersteller.

    Was ich dabei aber für am unverschämtesten halte, ist die eindeutig gelogene pauschale Aussage " Nachrüstung leider nicht möglich", denn diese ist schlichtweg falsch. Praktisch alle Optionen lassen sich Nachrüsten, nur scheint dem Hersteller der Aufwand und speziell seine Kosten dafür als zu hoch. Für ihn ist es viel schöner deine Kohle, wenn auch reduziert um die fehlende Option, zu nehmen, anstatt noch eigene Kosten für die spätere Nachrüstung zu produzieren. Ganz unverschämt wird es, wenn man dir Optionen verkauft hat (Kaufentscheidend und hohe Nachfrage?), obwohl man bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift unter dem Kaufvertrag wusste, das die besagte Option zum Liefertermin nicht vorhanden sein wird, da der Zulieferant kein, oder nur ein viel späteres Lieferdatum nennen konnte. Das dürfte so oder ähnlicher Gorm auf mindestens 50% der Fälle zutreffen und wird so oder ähnlich praktisch in der ganze Branche durchgezogen. Das erfüllt den Tatbestand des Betruges, weil man etwas an dich verkauft, obwohl man weiß, das man es garnicht besitzt.

    Leider ließe sich das nur mit Einsicht in die Lieferantenverträge nachweisen und dort sind dann die entsprechenden Absätze geschwärzt mit det Begründung Geschäftsgeheimnis.

    Tja, wir leben in einer bösen Welt.

    Ich würde mich ja weniger aufregen, wenn man zusätzlich zu fehlende Optionen gleich einen Schadensersatz anbieten würde. Bei Peugeot mir allerdings nicht zu Ohren gekommen. Beim xi3 meines Bruders fehlten 3 Optionen, wovon 2 nicht nachrüstbar wären (gelogen s.o.), aber man hat ihm gleich eine Ladekarte für 12 Monate und 300€/Monate als Schadensersatz dazugegeben neben der Preisredktiin für die zwei fehlenden Optionen. Von anderen Marken kenne ich auch Naturalrabatte wie z B. 3 Jahre ohne Inspektionskosten, Satz Winterräder, etc. für diese Fälle angeboten wurden. Wobei diese eher auf Händler als Auslöser zurückzuführen sind, um verärgerte Kunden zu besänftigen.

    Falls jemand bei Peugeot Rabatte in ähnlicher Form als Schadensersatz bekommen hat, bitte hier melden. Mir selbst bisher nur von anderen Fabrikaten bekannt.

  • Ganz generell gilt: Der Hersteller ist bestrebt Fahrzeuge in der bestellten Ausstattung auszuliefern, allerdings gilt immer, dass die Fahrzeuge zu den Konditionen gebaut werden, die am Tag der Fertigung gelten.

    Das ist keine neue Erkenntnis, aber scheint bei vielen Kunden nicht bekannt zu sein.

    Natürlich versucht der Hersteller "alte" Bestellungen vor einem Wechsel abzuarbeiten. Allerdings sind wir aktuell in der Situation, dass einige Änderungen vorgenommen werden, weil es die Komponenten nicht gibt (seien es Chips für Komfortelektronik oder Farbpartikel).

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Frank Special : Danke für deinen ausführlichen Bericht. Allerdings habe ich keinen Hybrid bestellt und habe somit keinen Zeitdruck. Im Kaufvertrag habe ich die zugebuchten Optionen stehen und die ganzen anderen Features hat mir der Händler auf 2x DIN A4 ausgedruckt (das ist dann ähnlich der Liste aus dem Onlinekonfigurator).


    Grundlegend vergleiche ich mein Anliegen ja mit einem Werkvertrag oder einer Dienstleistung. Bei ordnungsgemäßer Erledigung gibt´s Geld und vor allem noch die These : "hinterher ist man immer schlauer!".

    Jetzt picke ich mir gerade mal aus dieser Liste die Verkehrsschilderkennung heraus. Ich kann doch unmöglich bei der Fahrzeugübergabe erkennen ob dieses Feature vorhanden ist. Deshalb "erwarte" ich dass mir dies der Händler bei Übergabe bestätigt. Ich werde so einen Schrieb riskieren und wenn es notfalls auf dieser DIN A4-Ausstattungsliste ist. Müsste für den Händler ja überschaubar ist, wenn man hier im Umkehrschluss geschrieben bekommt, dass der Händler über Änderungen Bescheid weiß bzw. informieren muss.

  • Die Rechtssprechung ist ja doch einigermaßen eindeutig, was Ausstattung, Wegfall dieser etc betrifft. Das alles ergibt sich aus dem Kaufvertrag bzw den Rechten des Verkäufers. Ein "Zettel" zusätzlich würde hier m. E. nichts zusätzlich bringen. Zudem dazu die Gegenpartei zustimmen müsste. Da werden sie im Zweifel lieber auf den einen Kunden verzichten.. 🙂

    Falls in diesen Beispielen die Schilder Erkennung nicht verbaut ist geht das Procedere mit Sachmangel etc eben los.

    Nur mit Zettel wäre es genau so.


    Die Neuwagen Lieferbedingungen sind allerdings vorher bekannt, so dass sich jeder überlegen kann ein Auto zu diesen Bedingungen zu kaufen. Gezwungen wird man nicht.

    Ich denke, dass sollte man einfach etwas entspannter sehen. Eine Nachrüstung ist sicher fast immer möglich, aber mit sehr hohen Aufwand, da hat der Händler verständlicherweise keine Lust - oder man zahlt das eben entsprechend hoch

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Die Neuwagen Verkaufsbedingungen die du ansprichst in allen Ehren, aber wie kann ein Verkäufer darüber entscheiden ob eine Änderung des Lieferumfangs für den Kunden zumutbar ist? Das wäre dasselbe wenn eine Ware nur im Originalkarton verschickt würde, dieser aber unansehnlich aussieht durch den Transport und die ganzen Paketaufkleber. Dabei gehört der Karton genauso zum erworbenen Produkt wie der Inhalt. Das ist z.B. ausschlaggebend bei Sammlerartikeln, die an Wert gewinnen z.B. Lego oder so.


    Klar müsste die Gegenpartei zustimmen, aber die hätte es ja wesentlich einfacher in ihrem System nach der gelieferten Konfiguration zu schauen als ich, wenn ich vorm Bezahlen erstmal das Auto 14 Tage entführe zum Testen aller Funktionen. Wenn eine Konfiguration wie abgesprochen geliefert wird, sehe ich auch kein Problem darin solch eine Bestätigung zu unterzeichnen, außer man hat Dreck am Stecken.


    Oder welchen Passus in den Bedingungen sprichst du an? Wie ist genau die Rechtsprechung? Denn laut Quelltext der Bedingungen könnte mir PSA auch einen 208er in Faro Gelb als 308er III vorsetzen mit den Worten : Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten ....

  • Die Neuwagen Verkaufsbedingungen die du ansprichst in allen Ehren, aber wie kann ein Verkäufer darüber entscheiden ob eine Änderung des Lieferumfangs für den Kunden zumutbar ist?

    Tut er in letzter Instanz auch nicht, im Zweifel entscheidet das Gericht. Daher gibt's ja auch Urteile zu fehlenden Ausstattungen zb. Da einfach mal diverse Urteile googeln. Nun leider beschränken sich die Rechte des Käufers eben auf die, die das Kaufvertragsrecht eben vorsieht. Das wars. Und ob wirklich ein Verkäufer verpflichtet würde, etwas nachzurüsten, was gar nicht mehr hergestellt, lieferbar, geändert, oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwand gemacht werden könnte, glaube ich nicht. Das wäre mir die Zeit, das Geld und die Nerven es gerichtlich feststellen zu lassen, nicht wert, zudem die Wahrscheinlichkeit da segr gering sein dürfte.

    Den Zettel wird die Gegenpartei schon deswegen nicht unterschreiben, da sie selber nicht alles in der Hand hat und auch gar nicht alles beeinflussen kann. Es wäre somit ein "Freibrief". Würde niemand unterschrieben.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

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