Auch wenn es vielleicht relativ unwahrscheinlich ist, ist und bleibt der Teufel ein Eichhörnchen.
In den Preislisten der Modelle steht so schön :
Peugeot Deutschland behält sich Änderungen des Liefergegenstandes gegenüber dieser Unterlage vor, z.B. im Hinblick auf technische Daten, Konstruktion, Ausstattung und äußeres Erscheinungsblid. Ihr Peugeot Partner informiert Sie gerne über etwaige Veränderungen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob der Peugeot Partner zur Lieferung des Neuwagens auch eine Info bekommen würde dass irgendetwas aufgrund von Lieferschwierigkeiten ab Werk "anders" gelöst wurde oder sogar weggelassen wurde (z.B. der 3D-Tacho). Denn ich als Kunde kann doch nicht beim Abholtermin alle Funktionen durchchecken (klar ein fehlender 3D-Tacho würde auffallen) und schauen ob sie vorhanden sind oder nicht. Der Händler will ja dann auch sein Geld. Und wenn man eine fehlende Funktion erst Tage danach bemerkt, ist der Ärger vorprogrammiert.
Deshalb hatte ich vor einen Zweizeiler aufzusetzen, unter dem mir der Händler mit seiner Unterschrift und Stempel bestätigt, dass das gelieferte Fahrzeug alle in der Preisliste X genannten Features für das Modell auch aufweist. Wenn dann etwas nicht funktioniert wäre das ja dann Sache der Garantie. Aber so habe ich eine Absicherung für den Fall dass PSA mir die Änderungen nicht über den Händler "offenbart".
Hat sich jemand anderes schon darüber Gedanken gemacht?