bei Serien-Alufelgen Stahlfelgen zulassen/eintragen?

  • Hallo Leute,


    ich bin neu in diesem Forum, weil ich auch noch nicht solange Peugeot Rifter fahre.


    Meine Frage betrifft den Wechsel von Alufelgen (im Winter) auf Stahlfelgen. Leider lese ich in den Gutachten immer das man Stahlfelgen zulassen muss, wenn sie nicht schon in den Papieren eingetragen sind. Wer von Euch weiß mehr darüber und kann mir sagen, was man tun muss, damit man nicht unerlaubterweise mit Stahlfelgen fährt.


    Danke und Grüße

    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise schon... Auch die haben in der Regel ne ABE oder ein TG, wenn der Wagen nicht Serie damit geliefert und ausgestattet ist..

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Genau.

    Ob Stahl oder Alu ist egal.

    Die Dimensionen sind wichtig.

    Hast Du Stahlfelgen in den eingetragenen Dimensionen (Nat. mit entsprechenden Reifen) brauchst gar nichts.


    Aber beim Kauf in das Gutachten/ABE schauen ob dein Auto aufgeführt ist und Deine gewünschten Reifendimensionen erlaubt sind.

    Diese PDFs sind bei den Online-Händlern immer verlinkt.

    Auch auf die Fußnoten achten, Winterräder bei denen dann keine Schneeketten erlaubt sind wär vielleicht blöd.:music1:


    Offline soll sich Dein Händler drum kümmern, der macht es genauso.


    Am Ende oben genannte PDFs ausdrucken und ins Auto legen. Dann darfst damit fahren, auch wenn die Dimension nicht im Fahrzeugschein steht.:windy:

  • Auch die COC-Bescheinigung ist immer ein guter Einstieg in die Thematik (ein weißer Bogen A4 mit individuellen Daten deines Fahrzeugs).


    Beim Kauf von Felgen/Reifen/Rädern sind in der Produktbeschreibung die genauen Bedingungen für die Verwendung am konkreten Fahrzeug enthalten.

    Beispielsweise "ABE" oder "Eintragungsfrei" usw.


    Die Eintragung ist auch nicht der Hit, kostet aber doch ein paar EUR wegen Berichtigung sowohl der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") als auch Teil II ("Fahrzeugbrief"). Immerhin ist die Berichtigung ZB I nicht mehr unverzüglich nötig. Dennoch dauert das ganze Prozedere einige Stunden Befassung.

  • Wie bereits gesagt: die Abgaben in der Übereinstimmungsbescheinigung für die Rad-Reifen-Kombinationen geben Abmessungen vor. Es ist egal, ob diese von einer Alu- oder einer Stahl-Felge erfüllt werden.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Wobei eine Stahlfelge gegenüber einer serienmäßigen Alufelge selten mit identischen Dimensionen einschließlich Einpresstiefe (ET) lieferbar ist.

  • Hallo drdisketti, 206driver, tipi2011 und SilentGreen,


    vielen Dank für Eure Hinweise. Das hat mir weitergeholfen. Ich habe mir die das Original der COC aus dem Ordner geholt und siehe da ... es gibt eine Rückseite mit den entsprechenden Angaben. Jetzt ist alles klar.


    Grüße

    Hans