Garantiebeginn? Ab Zulassung oder Übergabe?

  • Moin Sonne,

    ich habe am12. März bestellt und mein Händler hat die Info des der neue Löwe im August gebaut wird. Auch mein xDhat noch kein Lieferdatum. Am Mittwoch weiss ich vlt. mehr bezüglich der Lieferzeit.

    Bezüglich der Kieferzeit gibt es bei mir nichts neues.

    Laut meinem xD läuft aber die Werksgarantie seit dem 13.08.

    Was das immer auch zu bedeuten hat.

    So. Habe in meinen Vertragsunterlagen geschaut.


    In der Auftragsbestätigung bei dem Kleingedruckten steht unter "Ergänzung zur vertraglichen Herstellergarantie":

    Zitat

    AUTOMOBILES PEUGEOT, 75, avenue de la Grande Armée 75016 PARIS, gewährt für ihr Neufahrzeug eine zweijährige Garantie ohne Kliometerbegrenzung gegen jegliche Fabrikationsfehler, beginnend mit dem Tag der Auslieferung an Sie oder einem von Ihnen Bevollmächtigten. Dieses Datum wird auf dem Garantieschein eingetragen, der Ihnen ausgehändigt wird.

    In der Auftragsbestätigung steht bei mir auf der ersten Seite ganz unten als Anmerkung:

    Zitat

    Besondere Vereinbarungen mit Vorrang vor den Verkaufsbedingungen:

    Der Kaufpreis enthält alle gültigen Aktionen des Herstellers und der Fa. [Name des Autohauses].

    Fzg. hat 2 Jahre Herstellergarantie ab EZ sowie [hier steht noch meine optiway Garantie dahinter].

    Also. Im ersten Zitat ist der Garantiebeginn ab dem Tag der Auslieferung.

    Im extra passus (vom Händler eingetragen) im zweiten Zitat ist der Garantiebeginn ab dem Tag der EZ festgelegt.

    • Offizieller Beitrag

    Was willst du den mit Leihwagen??? Es geht um die Neuwagen Garantie Beginn Garantie und wer der Eigentümer ist sind 2 verschiedene Sachen. Das du bei leasing nicht der Eigentümer bist, hat niemand bestritten, Darum geht's aber hier doch gar nicht. :rolleyes:So ist es nun mal!

    Ein Leihwagen kann sehr wohl ein NEUER Pkw, mit der Garantie/Gewährleistung für NEUWAGEN sein.

    OMG!

    Na und, das hat immer noch nichts mit der Garantie zu tun.

    Du bist doch da kein Käufer! Nur dem Käufer wird eine Garantie gewährt. Beim Mietwagen/Leihwagen bist Du kein Käufer!

    OMG

    😂😂


    • Offizieller Beitrag

    Falls das das Neuwagen verkaufsbedingungen meint. Dort steht gar nichts von Garantie.

    Der Passus mit der Peugeot Hersteller Garantie, ist u. B. Im Service Heft wieder etwas anders geschrieben, dort steht


    Zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers gewährt AUTO-

    MOBILES PEUGEOT – 75, Avenue de la Grande-Armée – 75016 PARIS – auf Ihr

    Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie ohne Kilometer-

    begrenzung, mit Ausnahme besonderer, Ihnen zur Kenntnis gebrachter gegentei-

    liger Bestimmungen, und zwar ab dem Datum seiner Erstauslieferung.

    Dieses Datum ist auf dem „Garantiezertifikat“ im Service-/Garantieheft vermerkt, das

    Ihnen bei Auslieferung des Fahrzeugs übergeben wird

  • Ja. Aber "Tag der Auslieferung" und "ab dem Datum seiner Erstauslieferung" bedeuten ja dasselbe.

    Die Frage ist jetzt. ist der Tag gemeint, in dem das Fahrzeug das Werk verlässt, oder ist mit Auslieferung der Tag der Übergabe an den Kunden gemeint?

    Ich würde sagen, ersteres. Ausliefern fängt für mich beim Verlassen des Werkes an.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Aber "Tag der Auslieferung" und "ab dem Datum seiner Erstauflieferung" bedeuten ja dasselbe.

    Die Frage ist jetzt. ist der Tag gemeint, in dem das Fahrzeug das Werk verlässt, oder ist mit Auslieferung der Tag der Übergabe an den Kunden gemeint?

    Ich würde sagen, ersteres. Ausliefern fängt für mich beim Verlassen des Werkes an.

    Naja, Im Rechtswesen ist der exakte Wortlaut eben entscheidend, selbst wenn sich bestimmte Wörter gleich anhören, oder man meint, es wäre das gleiche, ist das eigentlich meistens nicht so..


    Ich wollte damit aber eigentlich nur folgendes sagen:


    Viele Leute werden in diversen Verträge, bestell Bestätigungen etc etwas andere Wortlaut haben.

    Da peugeot bzw der Händler unterschiedliche Versionen verwendet, dann wurde aktualisiert, dann gibt ein Händler noch einen alten Flyer der Garantie Bedingungen mit usw usw..


    Ja

    Die Frage ist jetzt. ist der Tag gemeint, in dem das Fahrzeug das Werk verlässt, oder ist mit Auslieferung der Tag der Übergabe an den Kunden gemeint?

    Ich würde sagen, ersteres. Ausliefern fängt für mich beim Verlassen des Werkes an.

    Letzteres.

  • Die optiway habe ich ja auch. Die gilt ab dem EZ.

    Aber sagt ja nichts aus, ab wann die 2 jährige Herstellergarantie gilt.

    Beide Garantien überlagern sich ja. Daher ist es egal, ob die eine, oder die andere Garantie greift, und ob sie gleichzeitig laufen.

    • Offizieller Beitrag

    Es heißt ja auch Garantieverlängerung;)

  • Schon. Aber, wie vorher erwähnt, gilt z.B. die optiway GarantiePlus (die ich auch habe), 60 Monate ab EZ des Fahrzeugs.

    Theoretisch dürfte sie aber nach eurer Meinung ja nur 36 Monate, und zwar nach dem Ablauf der 24 monatigen Herstellergarantie gelten.

    D.h., es müsste sich hierbei um eine Garantieerweiterung, und keine Garantieverlängerung im eigentlichen Sinn handeln.

  • Schon. Aber, wie vorher erwähnt, gilt z.B. die optiway GarantiePlus (die ich auch habe), 60 Monate ab EZ des Fahrzeugs.

    Theoretisch dürfte sie aber nach eurer Meinung ja nur 36 Monate, und zwar nach dem Ablauf der 24 monatigen Herstellergarantie gelten.

    D.h., es müsste sich hierbei um eine Garantieerweiterung, und keine Garantieverlängerung im eigentlichen Sinn handeln.

    Richtig CK308, es ist leider grundsätzlich so: Garantieerweiterung ist es, allerdings kann man als Stammkunde 7a ab Eigentumsübergang aushandeln.

    Klar, das mögen die Händler nicht so gern.

    MfG

  • Man kann ja auch die optiway ServicePlus wählen. Diese gilt ja ebenfalls ab EZ.

    Somit sind damit z.B. ab EZ die Servicekosten frei, bzw. zahlt sie über den optiway-Vertrag.

    Wäre ja blöd, wenn man erst die 2 Jahre Hersteller-Garantie abwarten muss, darin die Servicekosten erstmal selbst zahlen muss, und nach den 2 Jahren dann erst die optiway greifen würde.

    Also alles was optiway ist, ist eine Zusatzgarantie.


    Um zum Punkt zu kommen: Die optiway Garantie sagt nichts dazu aus, ab wann die Herstellergarantie gilt.

    Optiway gilt immer ab EZ und ist unabhängig von der Herstellergarantie.

    Daher überlappen sich diese beiden Garantien.

    • Offizieller Beitrag

    Schon. Aber, wie vorher erwähnt, gilt z.B. die optiway GarantiePlus (die ich auch habe), 60 Monate ab EZ des Fahrzeugs.

    Theoretisch dürfte sie aber nach eurer Meinung ja nur 36 Monate, und zwar nach dem Ablauf der 24 monatigen Herstellergarantie gelten.

    D.h., es müsste sich hierbei um eine Garantieerweiterung, und keine Garantieverlängerung im eigentlichen Sinn handeln.

    Moment es ging in meinem Beiträgen immer nur um die Hersteller Garantie, wann die beginnt und wie lange die gilt. 2 Jahre ab Übergabe..

    Bei optiway habe ich noch gar nicht nachgeschaut, moment - ja, ab den Datum der EZ, bei Nicht Zulassung ab Übernahme


    Was heima mit 7b wieder mein und woraus er da zitiert bleibt auch mal wieder sein Geheimnis ;)und Stammkunde?? 🤷‍♂️

    • Offizieller Beitrag

    Es ist so, wie ich schon schrieb: Garantiebeginn ist ab Tag der Erstzulassung.

    So sagt es auch mein Screenshot der Servicebox:


    peugeottalk.de/cms/index.php?attachment/23288/

    Aber nur weil der Händler ihn da zugelassen hat. Wäre er an dem Tag erst zugelassen worden, wäre der Tag der Übergabe des Fzg relevant gewesen. Der Tag ist halt oft der gleiche.

    Wenn zb Feiertag ist, meldet drin Händler den vlt noch am Vortag an und du holst ihm übermorgen ab. Das ist aber dann dein Ding. Du kannst auch sagen, nö mach ich selbst, ich fahre dann zur Zulassungsstelle oder du sagt dem Händler, Zulassung erst bei Abholung

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch dürfte sie aber nach eurer Meinung ja nur 36 Monate, und zwar nach dem Ablauf der 24 monatigen Herstellergarantie gelten.

    D.h., es müsste sich hierbei um eine Garantieerweiterung, und keine Garantieverlängerung im eigentlichen Sinn handeln.

    Grds handelt es sich eigentlich ganz stinknormal um einen GarantieVertrag. Genau heißt er ja Garantie Plus. Ich denke aber, im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich einfach Garantieverlängerung eingebürgert.

    Was @HR123 meinte, ist einfach, dass nach Ablauf der Hersteller Garantie, quasi alles gleich ist wie vorher, das heißt der Käufer merkt eigentlich keinen Unterschied ob er in der Herstellergarantie ist oder in der optiwas Garantie Plus. So habe ich es aufgefasst.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

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