Stützlast erhöhen neuer Peugeot2008

  • Habe zufällig in der jetzt Aktuellen Preisliste gesehen das die Stützlast jetzt mit 61kg angegeben ist?!

    Meiner hat noch diese „Ministützlast von 48kg


    Weis da jemand ob es da eine Änderung gegeben hat?

  • Bei mir steht auch nur 48 kg drin. Ich habe einen befreundeten Peugeothändler auf dieses Thema angesprochen. Peugeot setzt die Stützlast herunter um die Verbrauchswerte der Fahrzeuge drücken zu können. Deshalb konnte man für eine gewisse Zeit,auch keinen 2008 mit 155 PS bestellen. Von der Stabilität her braucht man sich keine Sorgen machen,wenn man die 48 kg Stützlast überzieht. Aber die Poizei sieht das wahrscheinlich etwas anders. Ich persönlich bin schon mit 2 E-Bikes ( ohne Akku, Satteltaschen und Sattel ) incl. Fahrradträger 65,5 kg in Urlaub gefahren.Vielleicht drucke ich mir mal die aktuelle Preisliste mit der erhöhten Stützlast aus. Ein logisch denkender Polizeibeamter drückt dann vielleicht ein Auge zu, falls ich kontrolliert werde. Aber die Polizei hat wahrscheinlich eh mehr damit zu tun, das Nachtfahrverbot (NRW) zu kontrollieren.xDxDÜbrigens: In der Aufpreisliste eines EU-Händlers stand ein Fahrradträger von Thule ( Eigengewicht ca.16 kg ) drin, mit der Aussage geeignet für 2 Ebikes von je 24 kg Gewicht. Das Trägergewicht wurde nicht erwähnt.:think1:

    Aber zurück zum Thread Titel. Gibt es eine Möglichkeit die Stützlast zu erhöhen? Mit dem Wissen das in der neuen Preisliste die Stützlast 61 kg beträgt, würde ich vermuten, daß man eventuell diese Stützlast in die Kfz-Papiere eintragen lassen könnte.

  • Ich habe mit einem Tüv Rheinland Mitarbeiter über das Thema Stützlast erhöhen gesprochen. Wenn ich eine Betätigung von Peugeot bekomme, dass es sich bei dem Modell in der neuen Preisliste um das selbe Modell handelt was ich fahre, kann er die Stützlast von 61 kg eintragen.

    Gruß BMG 1963


  • Gerne habe ich mich Ihrem Anliegen angenommen.

    Um festzustellen, welche Lasten für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, prüfen Sie bitte zu aller erst Ihre Fahrzeugpapiere oder das COC. In unserem Downloadcenter finden Sie eventuell weitere Freigaben zu Ihrem Serien-Modell.

    Die Freigabe aus unserem Downloadcenter finden Sie hier: https://psa-customerfirst.my.s…53Hvk0i6RkPPcsGyIBEBsEgiA

    Falls Sie eine weitere Erhöhung oder Absenkung eines oder mehrere Werte wünschen, so ist dies generell nicht geprüft und nicht freigegeben.

    Sollten Sie aus persönlichen Gründen eine individuelle Prüfung und ggf. Erstellung einer Bescheinigung wünschen, so handelt es sich um eine individuelle Serviceleistung.

    Bitte wenden Sie sich für diese Serviceleistung unter Vorlage der Fahrzeugpapiere (EU-Zulassung Teil I oder Teil II) an Ihren PEUGEOT Vertragshändler und erteilen Sie dort einen Auftrag.

    Möglicherweise wird Ihnen Ihr Händler für die Prüfung und ggf. für die Erstellung einer Bescheinigung eine Aufwandsgebühr in Rechnung stellen. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung und Kalkulation des jeweiligen Händlers; bitte erfragen Sie die Gebühr daher vorab vor Ort.



    Das ist die Antwort vom Peugeot Kundencenter auf meine Frage , ob ich beim TÜV ,die in der neuen Preisliste angegebene Stützlast von 61 kg ,auch bei meinem Wagen eintragen lassen kann.

    Gruß BMG 1963

  • BMG1963 ,

    Erstmal super von Dir das dich schon gekümmert hast, bin selbst noch garnicht dazu gekommen...

    Irgendwie bin ich jetzt von der Peugeot Kundencenter Antwort inkl dem Gutachten kein bisschen schlauer geworden?!:/

    Was soll das jetzt heißen?



    Grüße Paulos

    508 Limo. EZ 4/2017,HDI180 EAT6, Allure



    Davor: 308SW EZ 10/2014, HDI150 EAT6, Allure

  • Hallo Paulos

    Schlauer bin ich durch die Antwort durch das Kundencenter auch nicht geworden. Ich hatte schon vorher ein Telefonat mit dem Kundencenter. der Mitarbeiter konnte mir auch nicht weiterhelfen. Bin gestern dann noch zu einem Peugeot Händler um nachzufragen. da sagte man mir das was in meinen Kfz. Schein steht ist maßgebend. Was in der neuen Preisliste steht betrifft dann die neuen Fahrzeuge. Ich hab den Eindruck das das Thema keinen bei Peugeot interessiert. Da ich meinen 2008 bei einem EU-Händler gekauft habe, habe ich natürlich keinen direkten Ansprechpartner. Im Nachbarort , wo ich meine erste Inspektion machen werde, werde ich aber nochmal das Thema Stützlast ansprechen.

    Gruß BMG 1963

  • Hallo BMG 1963

    Werde meinen Händler, bei dem ich den 2008 gekauft habe, mal kontaktieren , die müssten sich eigentlich kümmern.

    Dieser ist aber 500km von mir entfernt, daher geht es nur per Mail oder ich rufe an

    Sonst fahre ich dann mal zu meiner Werkstatt vor Ort, beim direkten Kontakt wimmeln die einen dann nicht so schnell ab;)


    Vielleicht hat ja hier noch einer Interesse an dem Thema der guten Draht zur Werkstatt hat?!
    Da muss doch was zu machen sein!!

    508 Limo. EZ 4/2017,HDI180 EAT6, Allure



    Davor: 308SW EZ 10/2014, HDI150 EAT6, Allure

  • Hallo Peugeot Freunde

    Mein befreundeter Peugeot Händler hat sich über eine Stützlasterhöhung informiert. Es ist tatsächlich so das es bei den Fahrzeugen, die in der neuen Preisliste mit Anhängerkupplung angeboten werden, eine Änderung gegeben hat. Somit ist es nicht möglich bei den älteren Modellen des 2008 ll die Stützlast zu erhöhen.

    Gruß BMG 1963

  • Ah ok :(

    508 Limo. EZ 4/2017,HDI180 EAT6, Allure



    Davor: 308SW EZ 10/2014, HDI150 EAT6, Allure

  • Hallo

    Ich bin am Wochenende mit Fahrradträger und 2 E- Bikes drauf ( Gesamtgewicht 67 kg ) in Urlaub gefahren. Während der 620 km langen Fahrt, hatte ich keinerlei Probleme mit einer schlechteren Straßenlage. Aufgefallen ist mir nur, das der Spurassistent außer Funktion war. Das die Rückfahrkamera mit Fahrradträger außer Funktion war wusste ich vorher.

    Gruß BMG 1963

  • Hallo in die Runde,


    ich möchte ein kurzes Update zur Stützlastproblematik der ersten IIer Modelle geben, wenngleich das vermutlich nur noch für vereinzelte Nutzer interessant sein dürfte. Die ersten Modelle haben ja bekanntermaßen eine Begrenzung der Stützlast auf 48 kg. So auch bei meinem EU-Neufahrzeug, dessen Produktionsdatum aber der 18.02.21 war.


    Der Verkäufer - ein offizieller Peugeot-Händler - hat eine Zubehör-AHK nachgerüstet, für die es ein TÜV-Gutachten gibt. Dadurch konnte sie jetzt problemlos in die ZLB Teil I mit 64 kg eingetragen werden.



    Interessant finde ich die Formulierung "MIN. 64KG" - also nach oben offen? ;)

  • Habe gerade in meinen Schein geschaut


    EU Fahrzeug

    Ez 17.06.2021


    Unter Punkt 13 steht bei mir 61 kg.


    Ich habe das Auto ohne AHK bestellt.(CZ)

  • Möglicherweise lag das Produktionsdatum knapp nach dem von meinem Wagen. Kannst du mal nachsehen, wann das war? Steht im COC. Meiner wurde am ja am 18.02.21 gebaut.