So, ich glaub jetzt hab ichs
Fahrgeräuschmessung erfolgt in 7,5m Abstand zum vorbeifahrenen Auto.
Das Fahrgeräusch ist der ausschlaggebende Wert für die Zulassung. In unserem Fall etwa 72-75 dB.
Da eine Fahrgeräuschmessung bei Fahrzeugkontrollen schwierig durchzuführen ist, hat man die Standgeräuschmessung eingeführt.
Die Standgeräuschmessung erfolgt in 0,5m Abstand und 45° Winkel zum Auspuffende.
Einleuchtend, dass die Lautstärke höher wird, je näher man an die Geräuschquelle kommt.
Dementsprechend kann man auch sagen, je lauter das Standgeräusch, desto lauter ist der Aufpuffsound auch im Auto hörbar.
Da jetzt der i30N mit 109dB bei 0,5m Entfernung ordentlich laut ist,
der 208 GTi mit 88dB noch ordentlich Lautstärke vorweist,
so ist der 308 GTi mit seinen 76dB schon relativ leise.
Das hört man - in gedämpfter Form - dann im Innenraum.
Wichtig ist halt nur, dass alle Fahrzeuge bei 7,5m Entfernung die erforderlichen 72-75db einhalten.
Man munkelt, dass die Auspuffanlagen bei der bestimmten Messdrehzahl und Geschwindigkeit leiser klingen.
Also vergleichbar mit dem Dieselskandal.