Garantie übernimmt nur 70%

  • Hallo.

    Ich weiß leider nicht, ob ich hier jetzt genau richtig bin.


    Mein Auto musste gestern abgeschleppt werden, es kam die Fehlermeldung Motoröldruck Fehlerhaft und es ging gar nix mehr.


    Habe ein Peugeot 2008 Baujahr 2016 131Ps


    Gekauft im November 2020, also bisschen älter als ein halbes Jahr.


    Habe dazu 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie.

    Heute ruft mich die Werkstatt an und sagt mir, dass der Riemen sich aufgelöst hat und Partiek im Öl sind.


    Jetzt muss die Öl Pumpe komplett getauscht werden und der Filter.


    Ich habe aber eigentlich ja noch Garantie, trotzdem soll ich einen Eigenanteil von 550€ zahlen, da die Garantie nur zu 70% übernimmt.


    Hatte das schon mal jemand?

    Hab davon noch nie was gehört.

  • Zitat

    Hab davon noch nie was gehört.


    Gebrauchtwagengarantien sind eigentlich Versicherungen, und die übernehmmen nach Kilometerstand gestaffelt anteilig die Teilekosten. Bis 80.000km 70%, ab 90.000, 60% 100.000 50%...


    100% hast du nur in den ersten 2 Jahren bei voller Herstellergarantie, oder wenn Sonderverträge wie Assist abgeschlossen sind.


    Zitat

    Hatte das schon mal jemand?


    Den aufgelösten Zahnriemen? Den hatten viele, aber dazu gibt es eigentlich eine Rückrufaktion.


    550 sind so schlimm jetzt aber auch nicht, nächstes Jahr hätte der Zahnriemen sowieso getauscht werden sollen/müssen, Intervall wurde reduziert auf 6 Jahre oder 100.000km.

  • Zitat

    Den aufgelösten Zahnriemen? Den hatten viele, aber dazu gibt es eigentlich eine Rückrufaktion.

    Echt?

    Also ich habe keine bekommen.


    Aber mal davon ab, ich habe das Auto im November gekauft, es wurde ja vorher auf sämtliche Mangel gecheckt.

    Anscheinend muss da, ja noch alles in Ordnung gewesen sein.


    Kann es überhaupt möglich sein, dass der Riemen sich innerhalb von einem halben Jahr auflöst.

  • Aber mal davon ab, ich habe das Auto im November gekauft, es wurde ja vorher auf sämtliche Mangel gecheckt.

    Anscheinend muss da, ja noch alles in Ordnung gewesen sein.


    Kann es überhaupt möglich sein, dass der Riemen sich innerhalb von einem halben Jahr auflöst.

    Es wird höchstens die Breite des Riemens gemessen. Das scheinen die Werkstätten aber nach Lust und Laune zu machen, manchmal ist es in der Checkliste angekreuzt, manchmal nicht, oder durchgestrichen, schon alles gesehen.


    Durch die Breitenmessung lässt sich der Zustand des Riemens aber nicht eindeutig beurteilen und das ist eher ne Placebomaßnahme. Um sicher zu sein, dass der Riemen in Ordnung ist, muss die Ölwanne demontiert werden. Der Schadensprozess beginnt schleichend und das Sieb der Ölpumpe setzt sich dann Stück für Stück zu, bis es komplett verstopft ist und die Öldrückwarnung auslöst.

    Aktuelle Fahrzeuge:


    Peugeot 208 1.2 110PS
    Peugeot 307SW 1.6 109PS
    Citroën C4 1.2 130PS
    Citroën C3 1.2 110PS

  • Gekauft im November 2020, also bisschen älter als ein halbes Jahr.

    Das ist auch damals in deinem Fall das Problem gewesen. Bezüglich der Gebrauchtwagengarantie hat ja Diesellotte bereits alles gut beschrieben, aber wäre der Schaden früher eingetreten, dann hättest du es auch auf Bezug der Gewährleistung machen können.


    Hatte im Jahr 2012 auch einen ähnlichen Fall.


    Damals kaufte ich mir meinem 307 SW und zu der Zeit war es noch kalt, sodass ich nicht direkt merkte, dass die Klimaanlage nicht richtig kühlte. Mittlerweile hatten wir die ersten Junitage, wo es bereits recht warm wurde und ich merkte, dass keine kalte Luft einströmte. Zunächst ließ ich in einer mir bekannten Werkstatt einfach da Klimagas auffüllen, aber davon hatte ich nicht lange Freude. Danach reklamierte ich das Problem bei meinem Händler.


    Er versuchte die Reparatur auf Basis der Gebrauchswagengarantie abzuwickeln, was ich eindeutig widersprach. Der Grund war, weil mir bekannt war, dass solch eine Versicherung nicht die volle Reparaturhöhe übernimmt und ich mit zur Kasse gebeten werde. Der Kauf des Wagens lag aber noch keine 6 Monate zurück, daher konnte ich auf Basis der Sachmängelhaftung bestehen.


    Mit der Gewährleistung gibt es eine Beweisumkehrlast, die früher bei 6 Monate lag. Bedeutet... in den ersten 6 Monate muss der Händler beweisen ein Produkt frei von Mängeln verkauft zu haben. Was kaum möglich sein wird und er dafür grade stehen muss. Danach liegt die Beweislast beim Käufer und das wird genauso wenig möglich sein.


    Ende der Geschichte damals war, der Wagen wurde damals auf Kosten des Händlers repariert.


    Ich schreibe diesen Beitrag deshalb, weil sich diese Beweislast seit kurzem (1. Januar 2022) geändert hat. Denn ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich diese sogenannte Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr.

    Hierzu nähere Informationen: Geräte zu schnell kaputt? Ab 1. Januar haben Kunden mehr Rechte