First Edition optiway Wartungsvertrag wie lange Garantie ?

    • Offizieller Beitrag

    2) finde ich in meinen Kaufunterlagen NULL bezüglich der Garantie - ich hab ne Tageszulassung und meine
    Peugeot App rechnet immer ab diesem Zeitpunkt (also ab 06/2020 ... gekauft habe ich ihn 10/2020) und

    Da sollte ein Stempel mit Garantiebeginn im Service Heft sein.

  • Ist natürlich nicht günstig, aber wie mit jeder guten Versicherung die man abschließt. Ob man sie jemals braucht weiß man nicht, aber das Gewissen ist erstmal beruhigt.

    Bis jetzt hat mir eigentlich jeder zur Garantieverlängerung geraten. Werde mir auch vald ein Angebot machen lassen.

    Denke mal motorentechnisch wird in den ersten 5 Jahren nix passieren. Bei den Telematiksachen bin ich mir da nicht so sicher, meistens wird's da auch immer teuer.

  • finde ich in meinen Kaufunterlagen NULL bezüglich der Garantie - ich hab ne Tageszulassung und meine
    Peugeot App rechnet immer ab diesem Zeitpunkt

    Die Werksgarantie beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das Datum der Ummeldung auf dich ist dafür unerheblich.

    Bitte beachten, dass alle Serviceverträge nur vom Erstbesitzer beauftragt werden können. Einzige Ausnahme sind Vorführwagen:

    Zitat

    Es ist zusätzlich erforderlich, dass der Garantienehmer nachweislich Erstbesitzer ist oder dass es sich bei dem Fahrzeug erwiesenermaßen um einen Vorführwagen handelt.

    https://peugeot.my-customerpor…s/article/625?language=de

    Du solltest also vorher auf jeden Fall mit deinem Händler sprechen, ob du überhaupt einen Servicevertrag abschließen kannst.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

    • Offizieller Beitrag

    Die Werksgarantie beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das Datum der Ummeldung auf dich ist dafür unerheblich.

    Bitte beachten, dass alle Serviceverträge nur vom Erstbesitzer beauftragt werden können. Einzige Ausnahme sind Vorführwagen:

    https://peugeot.my-customerpor…s/article/625?language=de

    Du solltest also vorher auf jeden Fall mit deinem Händler sprechen, ob du überhaupt einen Servicevertrag abschließen kannst.

    Genauer gesagagt, das Datum der Erstauslieferung (Übergabe an den Kunden)

    Garantiebeginn? Ab Zulassung oder Übergabe?

  • In dem Link aus dem Downloadcenter steht eindeutig Erstzulassung.

    Das Wartungsintervall wird oftmals bei der Auslieferung an den Kunden auf Null gestellt. Für die Garantie zählt nur die Erstzulassung des Fahrzeugs.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

    • Offizieller Beitrag

    In dem Link aus dem Downloadcenter steht eindeutig Erstzulassung.

    Das Wartungsintervall wird oftmals bei der Auslieferung an den Kunden auf Null gestellt. Für die Garantie zählt nur die Erstzulassung des Fahrzeugs.

    Und mein Text steht im Service Heft mit Stempel 🤷‍♂️, für die Garantie zählt die Erstauslieferung. PSA macht hier sehr unpräzise Angaben, aber ich hatte schon an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Sachen gelesen, was direkt von PSA gekommen ist. So steht es auch auf der Homepage.

    https://www.peugeot.de/service…t/herstellergarantie.html

    Ist auch recht logisch, meine ich. Tag der Erstauslieferung und Erstzulassung sind nicht immer identisch.

    Das ganze ist im Gefahrenübergang § 446 BGB begründet, dieser erfolgt schließlich nicht bei Erstzulassung, sondern bei Erstauslieferung

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html


  • Ich habe in meine Unterlagen von 2011 geschaut. Beginn der Garantiezeit ist die Erstzulassung. Übergabe an mich erfolgte erst 2 Tage später.

    Habe persönlich auch noch nie gehört, dass es anders sein soll.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in meine Unterlagen von 2011 geschaut. Beginn der Garantiezeit ist die Erstzulassung. Übergabe an mich erfolgte erst 2 Tage später.

    Habe persönlich auch noch nie gehört, dass es anders sein soll.

    Seit 2011 wird sich einiges geändert haben. Ich habe ja die aktuelle (!) Homepage mit den aktuellen (!) Garantiebedingungen verlinkt, und die Begründung angeführt warum es höchstwahrscheinlich eben die Erstauslieferung ist. Erstzulassung wäre sinnlos, da der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat und der Kunde somit noch nicht die Verantwortung für eine Verschlechterung (der Sache) trägt.

  • =O=O=O Sorry, aber ich komm jetzt gerade gar nicht mehr mit ...

    Also mein Auto ist nach meinem Wissen nach eine Tageszulassung. In meinem Kaufvertrag ist aber auch der Großhändler ersichtlich, welcher das Auto zuvor an meinen Händler verkauft hat ... dieser eben dann an mich. Verstehe ich es richtig, dass ich also gar nichts machen kann, sondern das mein Händler (als Vorbesitzer) machen muss :/
    Ach ja, ich habe auch noch nicht erwähnt, dass es sich um ein Leasing-Auto handelt - macht das auch noch nen Unterschied ???

    • Offizieller Beitrag

    SteMi normal müssten auch beim leasing die gleichen Bedingungen gelten, btw Rechte.

    Ich habe allerdings nur die grds. Rechtslage gem. BGB geschildert. Das ist zb bei Kaufvertrag eben standard. Du müsstest dich auch an deinen Händler wenden, da die Garantie Ansprüche MWn an den Leasingnehmer übergehen. Aber prüfe mal den leasing Vertrag.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Nur mal zur Orientierung, welche Preisunterschiede bezüglich der stink normalen GARANTIEVERLÄNGERUNG in Österreich herrschen: ||


    36 Monate 419,- €

    48 Monate 1 000,- €

    60 Monate 1 800,- €


    Und wir reden hier nicht von meiner GT Line Ausstattung ... da kommt noch etwas dazu!

    Beginn der Monat ist übrigens immer das Datum der Erstzulassung !!!


    PS: Ein großes DANKE an Guensi, für die Angebotseinholung :thumbup:


    EDIT: Danke für den Hinweis (siehe Post unterhalb) -> gerechnet ist das ganze mit 20.000 km/Jahr

    Einmal editiert, zuletzt von SteMi ()

  • Man beachte aber daß es große Unterschiede bei den Preisen gibt je nach KILOMETERLEISTUNG im Jahr!! Zwischen 10000km und zb. 20000km reden wir von gut 200€ und eben den 419€ bei 36 Monaten. Wo wir dann eh beim Beitrag vom 508er oben sind der 36 Monate mit 256€ als Angebot bekommen hat. Leider ist nicht angegeben wieviel km er angegeben hat als Jährliche Kilometerleistung. Was für mich bedeutet, daß das eigentlich nichts mit dem Land an sich etwas zu tun hat, sondern nur wieviel man fährt damit.

  • Man beachte aber daß es große Unterschiede bei den Preisen gibt je nach KILOMETERLEISTUNG im Jahr!! Zwischen 10000km und zb. 20000km reden wir von gut 200€ und eben den 419€ bei 36 Monaten. Wo wir dann eh beim Beitrag vom 508er oben sind der 36 Monate mit 256€ als Angebot bekommen hat. Leider ist nicht angegeben wieviel km er angegeben hat als Jährliche Kilometerleistung. Was für mich bedeutet, daß das eigentlich nichts mit dem Land an sich etwas zu tun hat, sondern nur wieviel man fährt damit.

    Das stimmt. Ich fahre knapp 53.000 km im Jahr. Hatte beim Vorgänger die Verlängerung abgeschlossen, die mich 2.500 Euro gekostet hat. Hatte sich aber gelohnt, und der Preis war schnell raus (adblue Pumpe und AGR defekt ) und Mann könnte kleine wehwehchen getrost kontrollieren lassen. Habe für meinen jetzigen ein Angebot bekommen, sollte bei Kauf bei 2.500 und nun bei 3.300 Euro liegen, werde es aber wohl wieder machen, da ich den Wagen im September gekauft habe und die Garantie Ende Januar ausläuft. Der Meister meines Vertrauens sagt auch, dass die originale Garantie bedeutend besser ist, als ein Mitbewerber Produkt.

    Alles Asse im Ärmel, aber das Leben spielt Schach

    508GT Limousine, 2,0l Blue HDI
    Vorgänger:508 RXH, 2,0l Blue HDI, mit allem drum und dran
    Vorgänger:308 SW GT, 508SW Busi 2,0l HDI FAP, 407 SW 135 FAP HDI, 407 SW JBL 165 FAP HD