Standheizung/Glasdach/sep.öffn. Heckscheibe aktuell nicht mehr konfigurierbar

    • Offizieller Beitrag

    Einschreiben Mit Rückschein beweist im Zweifel nur, dass du irgendwas verschickt hast.

    Eine absolute Sicherheit, dass ein bestimmtes Schriftstück zugestellt wurde ist nur die (Gebührenbehaftete) notarielle Zustellung, bzw die durch den Gerichtsvollzieher. Der kann es dann persönlich zustellen oder über eine Postzustellungsurkunde. Der Briefträger beweist dann per beigelegte Postzustellungsurkunde, welches Schriftstück wann, wem zugestellt wurde.


    Und der Notar /Gerichtsvollzieher ist eben dann (auch) der beste unabhängigste Zeuge. Aber grds kann jeder Zeuge der das ganze schlüssig, ohne Widerspruch vorträgt genommen werden, der Ehegatte etc ist daher nicht per se "schlechter", aber im Zweifel gilt: je neutraler, desto besser.


    Oder eben zustellen mit Zeugen, die A) bestätigen, dass du ein bestimmtes Schriftstück eingestütet hast, und B) diesen Schriftstück dem Empfänger rechtzeitig zugegangen ist. Letztlich ist der Versender in der Beweispflicht


    Wobei Einschreiben Rückschein in den meisten Fällen ausreichen sollte.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















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