Liefergarantie (Umweltprämie): e-208, e-2008 oder e-Rifter bestellt bis Ende Juni, geliefert in 2023

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    Möchten Sie gerne auf ein Elektroauto umsteigen? Aber Sie sind noch unsicher, weil Sie nicht wissen, ob Ihnen das bestellte Fahrzeuge rechtzeitig genug geliefert wird, um den staatlichen Elektrobonus noch beantragen zu können? PEUGEOT schafft da jetzt Abhilfe: Wenn Sie bis zum 30. Juni 2023 einen PEUGEOT e-208, e-2008 oder e-Rifter (Aktionsmodelle) bestellen, garantiert PEUGEOT Ihnen die Lieferung bis zum 30.11.2023*. Dann bleibt Ihnen noch ausreichend Zeit, um den BAFA-Förderantrag zu stellen. Und sollte PEUGEOT das Fahrzeug wider Erwarten doch nicht bis zum 30. November liefern können, sind Sie trotzdem auf der sicheren Seite: Falls die Bafa-Förderung bei der Lieferung ausgelaufen oder nur noch reduziert erhältlich sein sollte, übernimmt PEUGEOT den Differenzbetrag*. Denn versprochen ist versprochen.

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    Für PEUGEOT e-208, e-2008 und e-Rifter bei Bestellung im Aktionszeitraum bis 30.06.2023 garantieren wir ein Lieferdatum bis zum 30.11.2023, dass die Beantragung der derzeit geltenden Bafa-Förderung i.H.v. 4500 € ³ für die genannten Modelle ermöglicht. Sollte sich das Lieferdatum nachträglich über den 30.11.2023 hinaus verschieben und eine Bafa-Förderung zum Zeitpunkt der Lieferung ausgelaufen oder nur noch reduziert erhältlich sein, übernimmt die Peugeot Deutschland GmbH den Differenzbetrag. Die Garantie entfällt, wenn der Kunde keinen fristgerechten vollständigen Förderantrag einreicht oder die Förderung aufgrund eines Verschuldens der Kundin oder des Kunden abgelehnt wird. Erhältlich bei allen teilnehmenden Händlern. Nur für Privatkunden.


    Der ELEKTROBONUS in Höhe von insgesamt 7.200 € umfasst 4.500 € Bundeszuschuss sowie 2.250 € netto Peugeot Anteil + 427,50 € Mehrwertsteuervorteil und 22,50 € Vertriebsprämie = 7.200 €. Gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auszahlung des Bundeszuschusses nach positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags bei der Bafa. Kein Rechtsanspruch. Details unter http://www.bafa.de.