Schön wäre auch wenn die eigenen Nutzer die Eigenen Fehler auch zeigen würden..
Aus Eigener Erfahrung kann ich jedem Dashcam Freund empfehlen , nutzt die Kleinste (bis 2GB) Speicherkarte und im Falle eines Falles zeigt nur die wenigen Minuten des betreffenden Vorfalls.
Sieht ein Gericht , besonders der Gegnerische Anwalt, Stundenlange unrechtmäßige Aufnahmen kann die Speicherkarte wegen Umgehung des Datenschutzrechts durch unrechtmäßigen Speicherungen abgewiesen werden.
Die wenig erfolgreichen Ausnahmen müssten separat erstritten werden!
Dazu kommt das Bürger*in welche sich an Kameras stören und glauben (!) sie sind aufgenommen worden , eine Anzeige gegen den Fahrzeughalter erstatten können. Im öffentlichen Raum und aufnehmend zahlt betreffender Fahrzeughalter nach Größe gespeicherter Daten.
Erwähnt wurde : Aufnahmen die nach 10-15min überspielt werden , müssen nicht als Datenspeicherung angesehen werden. Der Tatbestand spielt auch eine Rolle , vorallem ob privat oder öffentlich aufgenommen..
Befindet sich auf der Speicherkarte Stundenlange Aufnahmen aus dem öffentlichem Raum mit Zeit , Datum , Menschen und Kennzeichen kann es je nach Größe der Karte teurer werden. Außerdem ist dem Bürger*in , falls er tatsächlich drauf ist, freigestellt seine Anzeige vor Gericht auszutragen..
Nutzt ihr aber die Kleinste Karte welche sich immer überschreibt geht das Gericht in der Regel davon aus, dass keine Aufnahmen zum Zweck längerer Speicherung dient und nur für Vorfälle bei denen Minuten reichen.
Das Recht widerrechtliche Aufzeichnungen im öffentlichen Raum abzuweisen hat leider jeder.
Ein Recht zur Beweisfindung gibt es nur auf dem eigenen Grundstück..