Ich habe meinen Antrag 8.9.2020 direkt im Anschluss an den Kauf im Büro und mit Unterstützung meines Verkäufers gestellt.
Am 19.11.2020 bekam ich dann schriftliche Antwort von der BAFA, dass die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen würden.
Bei dem Wagen handelte es sich um ein Gebrauchtfahrzeug. Und deshalb muss der Wagen für eine Förderung einen passenden Verkaufspreis in Relation zum Neupreis aufweisen (sog. junges Gebrauchtfahrzeug). Dazu heißt es in den Anforderungen für die Förderung: "Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis ist eine Förderung ausgeschlossen." Um diesem Umstand genüge zu tun hat mein Händler das Auto "förderfähig gerechnet", also mir einen Verkaufspreis angeboten, der das Auto im Ergebnis noch förderfähig gemacht hat.
In meinem Fall war speziell, dass das Fahrzeug im Januar von Peugeot selbst angeschafft wurde und als Fahrzeug eines Filialleiters im Einsatz war.
Der Antrag wurde von der BAFA nun zunächst zurückgewiesen, weil wir bei Antragstellung lediglich ein Angebot hochgeladen haben, der den Preis für einen entsprechenden Neuwagen zum Zeitpunkt der Erstzulassung dokumentieren sollte. Ein solches Angebot hat der BAFA aber nicht ausgereicht. Einen dem Angebot entsprechenden Kaufvertrag für den Neuwagen gab es aber nicht, weil das Auto Peugeot-intern natürlich günstiger gekauft wurde. Peugeot-Mitarbeiter bezahlen ja keine Endkundenpreise.
Daher wurde von der BAFA ein DAT-Gutachten verlangt, welches von einem Sachverständigen eine Feststellung über den Neufahrzeugpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung beinhalten sollte. Mit dieser Bitte bin ich dann nochmal an meinen Händler herangetreten. Auch dabei hat er mich wieder vollumfänglich unterstützt und mir ein entsprechendes Gutachten besorgt, welches ich am 12.12.2020 bei der BAFA hochgeladen habe.
Und heute nun - gut viereinhalb Monate nach der ersten Antragsstellung - habe ich den Bescheid über die Fördersumme (3.750€) erhalten.
Juppie