Beiträge von regis

    Hallo,

    heute sind wir uns einig geworden. Mein Händler hat mir mitgeteilt, dass ich die "Einigung" nicht kommunizieren darf/soll.

    - ich bin nicht vom Kauf zurückgetreten
    - es wird nicht durch ein Gutachten die Anhänge- und Stützlast erhöht

    DANKE @Singularity für deine wertvollen Beiträge

    Hallo,

    heute habe ich mit einem ADAC Vertragsanwalt vom Nachbarort telefoniert (kostenlose Erstberatung, bin ADAC Mitglied) und folgendes für MEINEN Fall in Erfahrung gebracht:


    Frage:

    ich habe ein Neufahrzeug bestellt mit 74kg Stützlast. Händler hat mir mitgeteilt, dass mein bestelltes Fahrzeug welches beim Händler eingetroffen ist nur noch 50kg Stützlast hat.
    Nun kann ich unsere beiden E-Bikes nicht mit dem neuen Fahrzeug transportieren.


    Mein Händler bietet mir ein Gutachten an welche die Stützlast von 50kg auf 60kg erhöht. Die Koste in Höhe von 476€ + Eintragung soll ich selber bezahlen.
    Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde/Käufer?


    Antwort*:
    a: ich kann vom Vertrag zurücktreten OHNE dass Kosten auf mich zukommen weil die Stützlast einen Mangel darstellt. (vorhandene E-Bikes können nicht transportiert werden)
    Dabei ist es egal ob in der Preisliste Zusätze steht wie "Hersteller behält sich das Recht vor Änderungen usw vorzunehmen".


    b: ich bin mit dem Gutachten zufrieden und akzeptiere die neue Stützlast in Höhe von 60kg und lebe mit den Einschränkungen (60kg statt 74kg, geringere Steigung)
    Die Kosten dafür hat auf alle Fälle der Händler komplett zu bezahlen.


    Tipp vom Anwalt für zukünftige Käufe: alles was einem wichtig ist, sollte explizit im Kaufvertrag aufgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass der Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt. Vorher ausgehändigte Zettel stellen nur ein Angebot dar.

    mfg Regis

    * Hinweis: die Antwort vom Anwalt ist meine Zusammenfassung. Sie hat keine allgemein Gültigkeit.

    Hallo,


    Singularity

    Danke für die Info. Wie viele Beiträge brauche ich dazu?


    ryfta

    mit dem Gutachten sind andere Anhängelasten und somit auch Stützlasten (4% der Anhängelast) möglich weil nicht mehr 12% sondern nur noch 8% Steigung gefahren werden darf. In Deutschland ist das bei vielen kein Problem. In Österreich wird´s da schon schwieriger.


    Nein ich habe das Gutachten noch nicht. Erklärung folgt

    Hallo,,


    ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich hier schreibe.


    Auch mich hat das Thema Stützlast bei meinem Citroen Berlingo BlueHDi 130 Stop&Start EAT8 XL eiskalt erwischt. Bestellt am 14.11.2019 mit 74kg Stützlast - nun steht dieser zur Abholung bereit mit 50kg Stützlast.

    Wir hatten uns für das Fahrzeug entschieden damit wir mindestens zwei E-Bikes mittels AHK Fahrradträger transportieren können.




    Mein Händler bietet mir für 476€ + 60€ Eintragung ein Gutachten an welches die serienmäßige Anhängelast von 1.100 KG auf 1.500 KG erhöht. Damit einher geht eine Erhöhung der Stützlast auf 60 KG. Ich vermute mal es handelt sich um folgende Gutachten der Firma SK-Handels-GmbH:


    Peugoet Rifter:

    https://www.sk-handels-gmbh.de…ail/index/sArticle/167701


    Citroen Berlingo:

    https://www.sk-handels-gmbh.de…ail/index/sArticle/167700




    Nun noch meine Fragen an euch:


    Könnte jemand ein Bild von seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung für die maximal zulässige Stützlast für die Verwendung von AHK Hecktragesystemen auf 74 kg machen und hier einstellen?


    Wie seiht Ihr an die Unbedenklichkeitsbescheinigung gekommen?


    Hat von euch jemand das Problem Stützlast Verringerung vor Abholung gemerkt und deswegen das Fahrzeug nicht abgenommen bzw. den Kaufpreis gemindert?

    (Erfahrung dazu)




    Anbei noch mein Beitrag im Berlingo Forum: Anhänge Stützlast nicht wie bestellt -Info, Möglichkeiten und Fragen

    https://www.berlingo.org/forum…%B6glichkeiten-und-fragen



    liebe Grüße Regis